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Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)

Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)
vom 17. Juli 2007
(GVBl.II/07, [Nr. 20], S.314)

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2009
(GVBl.I/09, [Nr. 08], S.175, 185)

 Auf Grund des § 2 Abs. 2, des § 15 Abs. 4 Satz 2 und des § 24 Abs. 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 18. Oktober 1991 (GVBl. S. 452) verordnet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen:

§ 1
Gebührentarif

Für die in den Anlagen 1 und 2 (außer Tarifstellen 1 und 13.3.4) genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben. Für die in der Anlage 2, Tarifstellen 1 und 13.3.4 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden die dort genannten Benutzungsgebühren erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2
Mehrfache Amtshandlungen

Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.

§ 3
Gebührenbemessung

Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zu Grunde zu legen:

  1. für Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes
    und vergleichbare Angestellte und Arbeiter

60,00 EUR
  1. für Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes
    und vergleichbare Angestellte und Arbeiter

45,00 EUR
  1. für Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes
    und vergleichbare Angestellte und Arbeiter

35,00 EUR
  1. für Beamtinnen oder Beamte des einfachen Dienstes
    und vergleichbare Angestellte und Arbeiter

31,00 EUR.

Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen.

§ 4
Einschränkung der persönlichen Gebührenfreiheit

Zur Zahlung von Gebühren für Amtshandlungen der Wasserbehörden nach Tarifstelle 5.1.5.1 der Anlage 2 sowie für die Amtshandlungen nach Tarifstelle 5.1.6 der Anlage 2 für die mit den vorgenannten Amtshandlungen zugelassenen Anlagen bleiben die Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß § 8 Abs. 4 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg verpflichtet. Zur Zahlung von Gebühren für Amtshandlungen der Gesundheitsämter nach den Tarifstellen 13.32 und 13.33 der Anlage 2 bleiben die Gemeinden und Gemeindeverbände und für Amtshandlungen des Landesumweltamtes Brandenburg nach der Tarifstelle 2.2.11 die Träger der Baulast gemäß § 8 Abs. 4 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg ebenfalls verpflichtet.

§ 5
Gebühren in besonderen Fällen

Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§ 6
Übergangsregelung

(1) Für die in der Tarifstelle 3.23 der Anlage 2 genannten Amtshandlungen, die nach Inkrafttreten des Siebten Euro-Einführungsgesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331), jedoch vor Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 25. Mai 2005 (GVBl. II S. 279) vorgenommen worden sind, werden Gebühren nach der genannten Tarifstelle erhoben, soweit die Gebührenerhebung bei der Amtshandlung jeweils ausdrücklich vorbehalten worden ist.

(2) Für die in den Tarifstellen 13.4.11 und 13.4.13 der Anlage 2 genannten Amtshandlungen, die seit dem 1. Januar 2006 vorgenommen worden sind, werden Gebühren nach den genannten Tarifstellen erhoben, soweit die Gebührenerhebung bei der Amtshandlung jeweils ausdrücklich vorbehalten worden ist.

(3) Für die in den Tarifstellen 12 und 13.34 der Anlage 2 genannten Amtshandlungen, die seit dem 1. Mai 2008 vorgenommen worden sind, werden Gebühren nach diesen Tarifstellen erhoben, soweit die Gebührenerhebung bei der Amtshandlung jeweils ausdrücklich vorbehalten worden ist.

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2001 (GVBl. 2002 II S. 10), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2006 (GVBl. II S. 288), außer Kraft.

Potsdam, den 17. Juli 2007

Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke



Inhaltsübersicht des Gebührentarifs der Anlagen 1 und 2 (Überschriften in Kurzform):

Anlage 1
Allgemeine Gebühren

1 Allgemeine Gebühren
1.1 Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugn isse
1.2 Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken
1.3 Vervielfältigung von Karten
1.4 Nutzung von Diensträumen
1.5 Sonstiges

Anlage 2
Gebühren für die Bereiche Immissionsschutz, Abfall- und Wasserrecht, Boden- und Naturschutz,
Verbraucherschutz, Land- und Forstwirtschaft

1 Annahme und Verwahrung von radioaktiven Stoffen (Benutzungsgebühren)
1.1 Annahme und Verwahrung von radioaktiven Abfällen
1.2 Verwahrung von sonstigen Strahlenquellen
   
2 Immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten
2.1 Genehmigungsbedürftige Anlagen
2.2 Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG
2.3 Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG
2.4 Landesimmissionsschutzgesetz
2.5 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
2.6 Chemikalienrechtliche Angelegenheiten
2.7 Gentechnikrechtliche Angelegenheiten
2.8 Atomrechtliche Angelegenheiten
2.9 Messung von Radioaktivität und elektromagnetischen Feldern
2.10 Überwachungserleichterungen
2.11 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
2.12 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
   
3 Abfall- und bodenschutzrechtliche Angelegenheiten
3.1 Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
3.2 Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung
3.3 Ausnahmegenehmigungen nach der Altölverordnung
3.4 Verpackungsverordnung
3.5 Nachweisverordnung (NachwV)
3.6 nicht besetzt
3.7 Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe
3.8 Richtlinie für die Tätigkeit und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften
3.9 Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung
3.10 Umweltrahmengesetz der DDR vom 29. Juni 1990 (URG)
3.11 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
3.12 Altfahrzeugverordnung
3.13 Batterieverordnung
3.14 Bioabfallverordnung
3.15 Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
3.16 Bundes-Bodenschutzgesetz
3.17 Transportgenehmigungsverordnung
3.18 Abfallablagerungsverordnung
3.19 Abfallverzeichnis-Verordnung
3.20 Altholzverordnung
3.21 Deponieverordnung
3.22 Gewerbeabfallverordnung
3.23 Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen, Abfallverbringungsgesetz
3.24 Persistente organische Schadstoffe
3.25 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
3.26 Deponieverwertungsverordnung
   
4 Naturschutzrechtliche Angelegenheiten
4.1 Befreiungen
4.2 Ausnahmegenehmigungen
4.3 Eingriff
4.4 Besondere Genehmigungen
4.5 Sonstige Entscheidungen und Maßnahmen auf Grund des BbgNatSchG
4.6 Besonderer Artenschutz
4.7 Eingeschlossene oder ersetzte naturschutzrechtliche Entscheidungen
   
5 Wasserrechtliche Angelegenheiten
5.1 Amtshandlungen auf Grund des WHG und des BbgWG
5.2 Amtshandlungen nach der Indirekteinleiterverordnung
5.3 Bescheinigung nach § 7 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung
   
6 Teilnahme an Ringversuchen
6.1 Grundgebühr
6.2 Probengebühr
6.3 Parametergruppengebühr
   
7 Tierzucht und -haltung
7.1 Anerkennung und Zustimmung nach den §§ 3, 4 und 5 des Tierzuchtgesetzes (TierZG)
7.2 Zulassung von Ausnahmen nach § 22 Abs. 6 TierZG
7.3 Besamungsstationen nach § 17 TierZG
7.4 Embryotransfereinrichtungen nach § 17 TierZG
7.5 Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 14 Abs. 2 TierZG und Embryotransfer nach § 16 Abs. 1 TierZG
7.6 Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem TierZG
7.7 Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
7.8 (weggefallen)
   
8 Pflanzenschutz
8.1 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
8.2 Seuchen- und Phytohygiene entsprechend § 3 der Bioabfallverordnung
8.3 Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern
8.4 Phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, -erzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser
8.5 Warndienst
8.6 Abnahme von Prüfungen einschließlich Zeugnis
8.7 Anerkennung und Überprüfung von Kontrollbetrieben für Pflanzenschutztechnik
8.8 Erteilung von Genehmigungen
8.9 Einfuhrkontrolle von Sendungen mit Pflanzenschutzmitteln
8.10 Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln
   
9 Saatgutanerkennung
9.1 nach der Saatgutverordnung
9.2 nach der Pflanzkartoffelverordnung
9.3 Elektrophoretische Untersuchungen auf Sortenechtheit, Sortenreinheit und Sortenidentifizierung
   
10 Waldrechtliche Angelegenheiten
10.1 Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten
10.2 Verwaltungsentscheidungen nach LWaldG
10.3 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
10.4 Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz
   
11 Jagdrechtliche Angelegenheiten
11.1 Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdaufseherprüfung
11.2 Jagdscheine
11.3 Jagdbezirke
11.4 Jagdausübung
11.5 Sonstige jagdliche Amtshandlungen/Genehmigungen/ Bestätigungen
   
12 Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
12.1 Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte
12.2 Erteilung schriftlicher Auskünfte
12.3 Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten
12.4 Gewährung von Akteneinsicht
12.5 Auslagen
   
13 Veterinärwesen, Lebens- und Futtermittelüberwachung sowie Wasserhygiene
13.1 Gebühren in Bezug auf das Berufs- und Standesrecht
13.2 Gebühren für Beratungstätigkeit und die Erstellung von Gutachten
13.3 nicht besetzt
13.4 Gebühren für Untersuchungen/Analysen
13.5 Gebühren auf Grund des Tierseuchengesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften
13.6 Gebühren für Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 und der dazu ergangenen Vorschriften der EU, des Bundes und des Landes
13.7 Gebühren auf Grund des Tierschutzgesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften
13.8 Gebühren auf Grund des Arzneimittelgesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften
13.9 nicht besetzt
13.10 Gebühren im Bereich Futtermittelüberwachung
13.11 Gebühren im Bereich Lebensmittelüberwachung
13.12 Erhebung von Gebühren nach Artikel 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung genannten Tätigkeiten
13.13 Gebühr für sonstige Amtshandlungen
13.14 Trichinenuntersuchung von Tieren, die keiner Schlacht- und Fleischuntersuchung nach EG-Recht unterliegen
13.15 Probenahme zwecks sonstiger Untersuchungen von Tieren
13.16 Erhebung von Gebühren nach Artikel 27 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die in Anhang V Abschnitt A der Verordnung genannten Tätigkeiten im Zusammenhang mit den amtlichen Kontrollen von Waren und lebenden Tieren, die in die Gemeinschaft eingeführt werden
13.17 Amtshandlungen nach der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
13.18 Amtshandlungen anlässlich der Rücksendung oder unschädlichen Beseitigung von Sendungen
13.19 Amtshandlungen im Zusammenhang mit Quarantänemaßnahmen
13.20 Weitere Amtshandlungen im Lebensmittelrecht
13.21 Entscheidungen und sonstige Amtshandlungen im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und anderer Vorschriften
13.22 Entscheidungen und sonstige Amtshandlungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
13.23 Anordnung oder Aussetzung der Milchanlieferung nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
13.24 Gebühren nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
13.25 Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 7 des Vorläufigen Biergesetzes
13.26 Besondere Amtshandlungen im Weinrecht
13.27 Amtshandlungen nach der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung
13.28 Gebühren im Bereich Futtermittelüberwachung
13.29 Entscheidung über den Antrag auf Zulassung eines Prüflabors nach § 4 der Tabakprodukt-Verordnung
13.30 Entscheidung über Anträge auf Erteilung einer Registriernummer nach § 5a der Kosmetikverordnung
13.31 Besondere Grundsätze der Tarifstelle 13
13.32 Gebühren auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
13.33 Gebühren auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. der DIN 19643
13.34 Gebühren auf Grund des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes (BbgGDG)
   
14 Sachverständigenwesen
14.1 Antragsgebühr
14.2 Bestellungsgebühr
14.3 Wiederbestellung früherer Sachverständiger
14.4 Sachkundenachweise
14.5 Bestellung als Probenehmer
14.6 Verlängerung der Bestellung als Probenehmer
   
15 Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sons-tige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz
15.1 Berufsabschlussprüfungen
15.2 Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
15.3 Fortbildungsprüfungen
15.4 Wiederholung von Prüfungen
15.5 Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen
   
16 Zulassung als private Kontrollstelle nach dem Markengesetz und dem Lebensmittelspezialitätengesetz
16.1 Erstzulassungen nach dem Markengesetz
16.2 Erstzulassungen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz
16.3 Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 i. V. m. dem Markengesetz (MarkenG) und Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 i. V. m. dem Lebensmittelspezialitätengesetz (LspG)
16.4 (weggefallen)
   
17 Amtshandlungen nach dem Marktstrukturgesetz
17.1 Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft
17.2 Verleihung der Rechtsfähigkeit an eine Erzeugergemeinschaft
   
18 Fischerei
18.1 Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg
18.2 Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg
   
19 Amtshandlungen auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes
   
20 Amtshandlungen nach dem Düngemittelgesetz
20.1 Anerkennung von Untersuchungseinrichtungen
20.2 Bestimmung von Probenehmern
20.3 Teilnahme an Ringversuchen
20.4 Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 4 DüV
20.5 Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 5 DüV
20.6 Erteilung von Genehmigungen nach § 5 Abs. 3 DüV
20.7 Erteilung von Genehmigungen nach § 8 Abs. 1 DüV
20.8 Erteilung einer Anordnung nach § 8a des Düngemittelgesetzes
   
21 Amtshandlungen nach den Verordnungen zu den gemeinsamen Marktorganisationen
21.1 Amtshandlungen nach der Gemeinsamen Marktorganisation Obst/Gemüse
21.2 Qualitätskontrolle bei Obst und Gemüse
21.3 Gemeinsame Marktorganisation Eier
21.4 Gemeinsame Marktorganisation Käse
21.5 Gemeinsame Marktorganisation Butter
21.6 Gemeinsame Marktorganisation Fleisch
21.7 Kontrollen nach dem Vieh- und Fleischgesetz für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung
21.8 Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens
21.9 Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Geflügelfleisch
21.10 Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz