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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“
vom 10. Februar 1999
(GVBl.II/99, [Nr. 06], S.115)

zuletzt geändert durch Artikel 23 der Verordnung vom 29. Januar 2014
(GVBl.II/14, [Nr. 05])

Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und 2 und mit § 78 Abs. 1 Satz 5 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. I S. 124), verordnet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:

§ 1
Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und in der kreisfreien Stadt Potsdam werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Nuthetal-Beelitzer Sander".

§ 2
Schutzgegenstand

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 41 650 Hektar. Es liegt in den Gemeinden Ahrensdorf, Alt-Bork, Beelitz, Bergholz-Rehbrücke, Brachwitz, Buchholz bei Treuenbrietzen, Deutsch-Bork, Elsholz, Fahlhorst, Fresdorf, Großbeuthen, Jeserig, Klein Schulzendorf, Kliestow, Langerwisch, Luckenwalde, Ludwigsfelde Stadt, Lühsdorf, Nichel, Niebel, Niederwerbig, Nudow, Nuthe-Urstromtal, Philippsthal, Potsdam, Reesdorf, Rieben, Saarmund, Salzbrunn, Schäpe, Schenkenhorst, Schlalach, Schlunkendorf, Wildenbruch, Wittbrietzen, Zauchwitz, Schönhagen, Seddiner See, Stücken, Stadt Trebbin, Tremsdorf und Stadt Treuenbrietzen.

Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.

(2) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführte topografische Karte im Maßstab 1 : 50 000, Blattnummer L 3742, L 3744, L 3942, L 3944, dient der räumlichen Einordnung des Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten 44 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer 3 aufgeführten 318 Flurkarten und in den in Nummer 4 aufgeführten 18 Liegenschaftskarten.

(3) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming und bei der kreisfreien Stadt Potsdam, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 3
Schutzzweck

Schutzzweck ist

  1. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
    1. der naturnahen Waldgesellschaften, vor allem der Erlenbruchwälder, grundwassernahen Niederungswälder und eichengeprägten Laubmischwälder,
    2. der Funktionsfähigkeit des Wasserhaushaltes und der Gewässerqualität der Seen und Flüsse,
    3. der Funktionsfähigkeit der Moore als Wasser- und Nährstoffspeicher sowie Nährstoffsenken,
    4. der Seen mit ihren Schwimmblattzonen, Schilfgürteln, den Verlandungs- und Röhrichtzonen sowie Erlenbrüchen,
    5. des Regionalklimas und der Frischluftbildung in den Großräumen Potsdam und Berlin durch den Erhalt der Grünlandstandorte, insbesondere über Niedermooren und in den Flußniederungen,
    6. der Funktionsfähigkeit der Böden durch Sicherung und Förderung der natürlichen Vielfalt der Bodeneigenschaften sowie den Schutz des Bodens vor Überbauung, Verdichtung, Abbau und Erosion,
    7. der kulturabhängigen Biotope und Landschaftselemente wie Frischwiesen, Feuchtwiesen und -weiden, Hecken, Feldgehölze, Solitärbäume, Lesesteinhaufen, Kopfweiden, Obstanlagen und Alleen in ihrer vielfältigen Ausbildung sowie der Vernetzung dieser Biotope untereinander,
    8. der Funktion der Niedermoore als wichtige Speicher für Kohlenstoff, Stickstoff und Wasser,
    9. der grünlandgeprägten Flußniederungen von Nuthe und Nieplitz als überregional bedeutsame Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete für Wiesenbrüter und Wasservögel,
    10. durch den Schutz von Biotopen, die den Kriterien der Richtlinie 43/92 EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) entsprechen,
    11. die Bedeutung des Gebietes als Pufferzone für die im Gebiet liegenden Naturschutzgebiete;
  2. die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des eiszeitlich geformten und durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen geprägten Landschaftsbildes, insbesondere
    1. der durch das brandenburgische Stadium der Weichseleiszeit geformten Geomorphologie der Landschaft mit ihren landschaftsprägenden hügeligen Stauch- und Endmoränen, den Grundmoränenplatten, Sanderebenen, Dünen und geologischen Sonderbildungen wie Trockentälern, Rinnen und Söllen,
    2. der unzersiedelten Freiräume zwischen den vorhandenen dörflichen Siedlungen,
    3. der land- und forstwirtschaftlich geprägten, reichstrukturierten Landschaft mit ausgedehnten Wäldern, Forsten sowie Grünland und Ackerflächen,
    4. der landschaftsprägenden Niederungen von Nuthe und Nieplitz und ihren Nebengewässern mit ihren großräumig zusammenhängenden Grünlandkomplexen aus Wiesen und Weiden,
    5. der historisch geprägten Siedlungsstrukturen mit Alleen, Wiesen, Weiden, Äckern und Obstpflanzungen,
    6. der weitgehend offenen, reich gegliederten Kulturlandschaft mit ihren kleinräumigen Landschaftselementen wie Feldgehölzen, Hecken und Solitärbäumen;
  3. Die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung im Einzugsbereich der Großräume Berlin und Potsdam, insbesondere
    1. durch Sicherung und Entwicklung ausreichender Freiräume und Grünzäsuren zwischen den Siedlungsbereichen sowie der dünn besiedelten ländlichen Gebiete,
    2. durch Sicherung und Entwicklung der dünn besiedelten ländlichen Gebiete für die landschaftsbezogene Erholung;
  4. die Entwicklung des Gebietes im Hinblick auf
    1. die Gestaltung und Strukturierung der Landschaft zur Erhöhung der Biotopqualität und zur Verbesserung der Erholungseignung,
    2. die Verbesserung des Wasserhaushalts durch Erhalt und Entwicklung von Retentionsflächen, naturnähere Gestaltung von Fließgewässern und Revitalisierung von Kleingewässern und Söllen,
    3. die Minderung der stofflichen Belastung durch die Förderung einer nachhaltigen, naturverträglichen Land- und Forstwirtschaft,
    4. die Beseitigung von Landschaftsschäden.

§ 4
Verbote, Genehmigungsvorbehalte

(1) Vorbehaltlich der nach § 5 dieser Verordnung zulässigen Handlungen sind in dem Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten:

  1. Bodenbestandteile abzubauen;
  2. Niedermoorstandorte umzubrechen oder in anderer Weise zu beeinträchtigen;
  3. Quellen wie zum Beispiel Quellsümpfe, Quellwiesen und Quellwälder, Kleingewässer, Bachläufe, Alt- oder Totarme nachteilig zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören;
  4. Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Gebüsche, Alleen, Ufervegetation, Schwimmblattgesellschaften sowie Findlinge oder Lesesteinhaufen zu beschädigen oder zu beseitigen;
  5. die Gewässer mit verbrennungsmotorbetriebenen Wasserfahrzeugen zu befahren; ausgenommen der dafür zugelassene Teil der Nuthe im Stadtbereich Potsdam;
  6. sich wasserseitig Röhrichten dichter als fünf Meter zu nähern oder in diese einzudringen.

(2) Sonstige Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern, den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu verunstalten, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderzulaufen, bedürfen der Genehmigung. Der Genehmigung bedarf insbesondere, wer beabsichtigt,

  1. bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
  2. die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;
  3. Plakate oder Werbeanlagen aufzustellen oder anzubringen; ausgenommen zur saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
  4. Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrseinrichtungen anzulegen, Leitungen zu verlegen oder solche Anlagen zu verändern;
  5. außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener gekennzeichneter Plätze sowie von Hausgärten zu lagern, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen oder offene Feuerstellen zu errichten oder zu betreiben;
  6. Veranstaltungen außer Wander-, Lauf- oder Radwanderveranstaltungen durchzuführen;
  7. Dauergrünland in eine andere Nutzungsart zu überführen;
  8. Modellsport oder ferngesteuerte motorbetriebene Geräte zu betreiben oder Einrichtungen dafür bereitzuhalten;
  9. Gewässer jeder Art entgegen dem Schutzzweck zu verändern.

(3) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist, unbeschadet anderer Rechtsvorschriften, auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde zu erteilen, wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Flächen im Geltungsbereich eines Bauleitplans, für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist, sofern das für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen oder Festsetzungen zugestimmt hat. Diese Flächen sind im Bauleitplan in geeignetem Maßstab kartografisch darzustellen.

§ 5
Zulässige Handlungen

(1) Entgegen § 4 dieser Verordnung bleiben zulässig:

  1. die im Sinne des § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sowie § 4 Abs. 2 Nr. 7 weiter gelten,
    2. § 4 Abs. 1 Nr. 2 gilt, wobei eine Bewirtschaftung von Niedermoorstandorten entsprechend den Moortypen (Norm-, Mulm-, Erdniedermoor) ausgenommen ist. Dabei ist eine weitere Degradierung des Moorkörpers weitgehend auszuschließen;
  2. die im Sinne des § 11 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. Höhlenbäume erhalten bleiben;
    2. § 4 Abs. 1 Nr. 3 gilt;
    3. südexponierte trockenwarme Standorte oder Dünen nicht erstaufgeforstet werden;
  3. für den Bereich der Jagd:
    1. die rechtmäßige Ausübung der Jagd mit der Maßgabe, daß die Jagd auf Wasserflugwild an internationalen Wasservogelzähltagen ruht,
    2. die Errichtung von Ansitzleitern oder Kanzeln, sofern sie den Erholungsgenuß und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen und nur Materialien verwendet werden, die sich in das Landschaftsbild einfügen;
  4. die im Sinne des § 11 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Flächennutzung sowie die Angelfischerei auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß
    1. § 4 Abs. 1 Nr. 3 gilt,
    2. § 4 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 für die Angelfischerei gelten,
    3. Fanggeräte und Fangmittel so einzusetzen oder auszustatten sind, daß eine Gefährdung des Fischotters weitgehend ausgeschlossen ist;
  5. die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und mit der Maßgabe, daß
    1. Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind, daß ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann,
    2. bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürliche Baustoffe und ingenieurbiologische Methoden verwendet werden,
    3. keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden;
  6. die Anlage und Änderung von Straßen und Wegen im Rahmen von Bodenordnungs- oder Flurneuordnungsverfahren im Einvernehmen mit der gemäß § 17 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zuständigen Naturschutzbehörde sowie die ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anlagen einschließlich der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde;
  7. die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher Anlagen, soweit sie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 30. Juni 1999 erforderlich ist;
  8. Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung sowie der notwendigen Anpassung der Infrastruktur an umweltgesetzliche Erfordernisse auf räumlich abgegrenzten landwirtschaftlichen Betriebsstandorten, die als solche im Liegenschaftskataster bezeichnet sind. Soweit diese Maßnahmen eine Errichtung beziehungsweise Erweiterung von Baukörpern, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, darstellen, ist das Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich;
  9. die sonstigen bei Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund behördlicher Einzelfallentscheidung rechtmäßig ausgeübten Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;
  10. Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der zuständigen Naturschutzbehörde angeordnet worden sind;
  11. Maßnahmen zur Untersuchung von Altlast-Verdachtsflächen und Maßnahmen der Altlastensanierung im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde;
  12. behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen;
  13. Handlungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 in rechtmäßig bestehenden Baumschulen, Gärten, Friedhöfen, Park- und Gartenanlagen;
  14. die im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes bestimmungsgemäße Nutzung des Standortübungsplatzes "Hennickendorf" zu Zwecken der Landesverteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung sowie die zur Aufrechterhaltung und Sicherung der militärischen Nutzung erforderlichen Tätigkeiten, Maßnahmen und Einrichtungen;
  15. Maßnahmen, die der Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen, soweit die untere Naturschutzbehörde unverzüglich durch den Träger der Maßnahme unterrichtet wird; die Unterrichtung ersetzt nicht einen gegebenenfalls erforderlichen Antrag auf Befreiung gemäß § 72 oder auf Genehmigung gemäß § 19 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, die für diese Maßnahmen auch nachträglich erteilt werden können.

(2) Die in § 4 Abs. 1 Nr. 5 und 6 für das Befahren des Landschaftsschutzgebietes enthaltenen Einschränkungen gelten nicht für die Dienstkräfte der Naturschutzbehörden, die zuständigen Naturschutzhelfer und sonstige von den Naturschutzbehörden beauftragte Personen sowie für Dienstkräfte und andere beauftragte Personen anderer zuständiger Behörden und Einrichtungen, soweit diese in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln. Der Genehmigungsvorbehalt des § 19 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes bleibt unberührt.

§ 6
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgabe festgesetzt:

  1. Bestehende und neuangelegte Alleen, Kopfweiden, Feldgehölze, Streuobstbestände, Acker- und Waldsäume sollen durch geeignete Maßnahmen erhalten oder gegebenenfalls durch Pflanzung ergänzt oder neu angelegt werden.
  2. Auf der Grundlage entsprechender hydrologischer Gutachten und unter Berücksichtigung der Belange der Flächeneigentümer und Nutzer sollen
    1. die Vergrößerung von Wasserretentionsflächen und die Wiedervernässung von geeigneten Flächen angestrebt werden,
    2. die Entwässerungssysteme so entwickelt oder verändert werden, daß Moore und Feuchtgrünland erhalten oder entwickelt werden.
  3. Nuthe, Nieplitz, Pfefferfließ, Neuer Brücker Graben und Mühlengraben sollen im Zuge von anfallenden wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in unmittelbarer Nähe der Gewässer zu größerer Naturnähe entwickelt werden; Hindernisse für wandernde, an aquatische Lebensräume gebundene Tierarten sollen durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden.
  4. Badestellen und ein geeignetes System von Rad-, Reit- und Wanderwegen sollen möglichst unter Vermeidung zusätzlicher Versiegelungen entwickelt werden; seltene oder gefährdete Arten und ihre Lebensräume sollen dabei unbeeinträchtigt bleiben beziehungsweise entlastet werden.
  5. Freileitungen sollen aus landschaftsästhetischen Gründen und aus Gründen des Vogelschutzes entsprechend geplant, gesichert und nach Möglichkeit durch Erdkabel ersetzt werden.
  6. Bei Neuanlage oder Ausbau von Bundes- oder Landesstraßen sollen geeignete technische Einrichtungen für gefährdete wandernde Tierarten, insbesondere für Amphibien und den Fischotter, erstellt werden.
  7. Die Baumartenzusammensetzung in den Waldgebieten soll sich künftig an der potentiell natürlichen Vegetation orientieren. Pflanzungen sollen möglichst mit autochthonem Material vorgenommen werden. Soweit es die Naturraumverhältnisse zulassen, sollen Altersklassenreinbestände der Kiefern in standortgerechte, strukturreiche Mischwälder umgewandelt werden. Stehendes und liegendes Totholz soll in ausreichendem Maße im Wald belassen werden, sofern nicht waldhygienische Gründe dem entgegenstehen.
  8. Es sollen fischereiliche Produktionstechniken angewandt werden, die eine Eutrophierung, Erwärmung, Sauerstoffzehrung oder andere Schädigung der Gewässer weitgehend ausschließen. Besatzmaßnahmen außerhalb von Teichen sollen nur mit einheimischen Fischarten vorgenommen werden.

§ 7
Befreiungen

Von den Verboten dieser Verordnung kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Befreiung gewähren. Dies gilt auch im Falle der Versagung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 und 3.

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. den Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 6 zuwiderhandelt oder
  2. Handlungen ohne die nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 9 erforderliche Genehmigung vornimmt oder
  3. den Maßgaben des § 5 dieser Verordnung zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß § 74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden.

§ 9
Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

(1) Der Erlaß von Pflegeplänen zur Ausführung der in dieser Verordnung festgelegten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und zur Verwirklichung des Schutzzwecks und die Duldung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten sich nach den §§ 29, 68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.

(2) Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weitergehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.

(3) Soweit diese Verordnung keine weitergehenden Vorschriften enthält, bleiben die Regelungen über gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft (nach den §§ 31 bis 36 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) und über den Schutz und die Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten (nach den §§ 20 bis 26 b des Bundesnaturschutzgesetzes und den §§ 37 bis 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) unberührt.

§ 10
Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden oder
  2. der Form- oder Verfahrensmangel ist zuvor gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung unter Angabe der verletzten Rechtsvorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, gerügt worden.

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt der Beschluß Nr. 29 über die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet "Sebaldushof" des Bezirkes Potsdam vom 14. März 1958 außer Kraft.

Potsdam, den 10. Februar 1999

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung
Dr. Eberhard Henne

 

Anlage 1

(zu § 2 Abs. 1)

 

Anlage zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Nuthetal-Beelitzer Sander" (Grafik 1)

 

Anlage zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Nuthetal-Beelitzer Sander" (Grafik 2)

 

Anlage zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Nuthetal-Beelitzer Sander" (Grafik 3)

 

Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“

Flurstücksliste

Landeshauptstadt Potsdam

Gemarkung: Flur: Flurstücke:
Drewitz 8 86 bis 91 (jeweils teilweise), 92, 93, 94, 95, 96, 97/2, 97/3, 97/4, 100/1, 100/2, 101, 102, 103
 

Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Nuthetal-Beelitzer Sander" (Grafik 1)


Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Nuthetal-Beelitzer Sander" (Grafik 2)

Anlage 2

(zu § 2 Abs. 2)

1. Topografische Karte Maßstab 1 : 50 000

Titel: Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“
Blatt-Nr. Unterzeichnung
L 3742,
L 3744,
L 3942,
L 3944
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR), Siegelnummer 9, am 16.12.1998

2. Topografische Karten Maßstab 1 : 10 000

Titel: Anlage zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“
Blatt-Nr. Unterzeichnung
1 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
2 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
3 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV), am 01.08.2007
4 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, am 30. Mai 2012
5 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
6 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
7 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
8 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
9 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
10 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, am 28. Oktober 2011
11 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, am 24.02.2009 
12 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
13 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
14 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
15 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
16 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, am 6. März 2013 
17 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
18 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, am 24.02.2009
19 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, am 30. Mai 2012
20 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
21 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
22 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
23 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
24 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
25 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
26 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
27 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
28 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
29 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
30 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
31 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
32 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
33 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 9. Juli 2009
34 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
35 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
36 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
37 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
38 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
39 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
40 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
41 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
42 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
43 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
44 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998

3. Flurkarten

Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“
lfd. Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
1 Ahrensdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
2 Ahrensdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
3 Ahrensdorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
4 Ahrensdorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
5 Ahrensdorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
6 Alt-Bork 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
7 Alt-Bork 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
8 Babelsberg 10 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
9 Babelsberg 14 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
10 Babelsberg 15 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
11 Babelsberg 16 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
12 Babelsberg 18 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
13 Beelitz 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
14 Beelitz 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
17 Beelitz 7 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
18 Beelitz 10 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
19 Beelitz 11 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
20 Beelitz 12 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
21 Beelitz 13 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
22 Beelitz 14 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
23 Beelitz 15 625 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
24 Beelitz 16 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
25 Beelitz 17 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
26 Beelitz 18 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
27 Bergholz-Rehbrücke 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
30 Bergholz-Rehbrücke 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
31 Bergholz-Rehbrücke 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
32 Bergholz-Rehbrücke 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
33 Bergholz-Rehbrücke 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
34 Bergholz-Rehbrücke 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
35 Bergholz-Rehbrücke 10 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
36 Bergholz-Rehbrücke 11 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
37 Bergholz-Rehbrücke 5 (Beiblatt) 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
38 Berkenbrück 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
39 Berkenbrück 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
40 Berkenbrück 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
41 Blankensee 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
42 Blankensee 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
43 Blankensee 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
45 Blankensee 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
46 Blankensee 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
47 Brachwitz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
48 Brachwitz 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
49 Brachwitz 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
50 Brachwitz 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
51 Brachwitz 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
52 Brachwitz 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
53 Buchholz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
54 Buchholz 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
55 Buchholz 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
56 Buchholz 4 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
57 Buchholz 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
58 Christinendorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
59 Deutsch-Bork 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
60 Deutsch-Bork 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
61 Dobbrikow 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
62 Dobbrikow 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
63 Dobbrikow 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
64 Dobbrikow 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
65 Dobbrikow 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
66 Dobbrikow 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
67 Dobbrikow 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
68 Drewitz 1 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
69 Drewitz 3.1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
70 Drewitz 3.2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
71 Drewitz 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
72 Drewitz 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
74 Drewitz 10 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
75 Drewitz 10 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
76 Drewitz 10 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
77 Drewitz 10 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
78 Drewitz 12 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
79 Drewitz 12 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
80 Drewitz 11
12
500
500
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
81 Drewitz 11 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
82 Drewitz 10
11
500
500
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
83 Elsholz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
84 Elsholz 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
85 Elsholz 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
86 Elsholz 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
87 Fahlhorst 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
88 Fahlhorst 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
89 Frankenfelde 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
90 Frankenfelde 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
91 Frankenfelde 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
92 Frankenfelde 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
93 Frankenfelde 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
94 Frankenfelde 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
95 Frankenförde 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
96 Frankenförde 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
97 Frankenförde 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
98 Fresdorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
99 Fresdorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
100 Fresdorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
101 Fresdorf 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
102 Fresdorf 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
103 Fresdorf 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
104 Glau 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
105 Glau 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
106 Glau 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
107 Glau 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
108 Gottsdorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
109 Gottsdorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
110 Gottsdorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
111 Gottsdorf 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
112 Gröben 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
113 Gröben 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
114 Gröben 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
115 Gröben 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
116 Gröben 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
117 Gröben 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
118 Großbeuthen 1 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
119 Großbeuthen 2 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
120 Großbeuthen 3 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
121 Großbeuthen 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
122 Hennickendorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
123 Hennickendorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
124 Hennickendorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
128 Hennickendorf 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
129 Hennickendorf 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
130 Jeserig 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
131 Jeserig 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
132 Jütchendorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
133 Jütchendorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
134 Jütchendorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
135 Kähnsdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
136 Kähnsdorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
137 Kähnsdorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
138 Kemnitz 1 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
139 Kemnitz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
140 Kemnitz 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
141 Kemnitz 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
142 Kemnitz 8 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
143 Kemnitz 9 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
144 Kemnitz 10 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
145 Klein-Schulzendorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
146 Kliestow 2 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
147 Körzin 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
148 Körzin 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
149 Langerwisch 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
150 Langerwisch 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
151 Langerwisch 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
152 Langerwisch 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
153 Langerwisch 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
154 Langerwisch 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
155 Langerwisch 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
156 Langerwisch 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
157 Langerwisch 9 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
158 Langerwisch 10 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
159 Liebätz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
160 Liebätz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
161 Liebätz 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
162 Liebätz 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
163 Löwendorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
164 Löwendorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
165 Löwendorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
166 Lühsdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
167 Lühsdorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
168 Märkisch-Wilmersdorf 1 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
169 Märkisch-Wilmersdorf 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
170 Märkisch-Wilmersdorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
171 Märkisch-Wilmersdorf 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
172 Märkisch-Wilmersdorf 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
173 Märkisch-Wilmersdorf 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
174 Märkisch-Wilmersdorf 7 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
175 Märtensmühle 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
176 Märtensmühle 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
177 Märtensmühle 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
178 Märtensmühle 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
179 Märtensmühle 1 (Blatt 1) 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
180 Märtensmühle 1 (Blatt 2) 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
181 Mietgendorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
182 Mietgendorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
183 Nettgendorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
184 Nettgendorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
185 Nettgendorf 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
186 Nettgendorf 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
187 Nettgendorf 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
188 Nettgendorf 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
189 Nichel 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
190 Nichel 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
191 Nichel 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
192 Nichel 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
193 Nichel 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
194 Nichel 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
195 Niebel 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
196 Niebel 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
197 Niebel 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
198 Niebel 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
199 Niebel 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
200 Niederwerbig 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
201 Nudow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
202 Nudow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
203 Nudow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
204 Nudow 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
205 Nudow 5 3 000,
5 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
206 Philippsthal 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
207 Philippsthal 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
208 Potsdam 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
209 Potsdam 10 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
210 Potsdam 12 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
211 Reesdorf 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
212 Reesdorf 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
213 Riebe 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
214 Rieben 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
215 Rieben 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
216 Rieben 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
217 Rieben 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
218 Rieben 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
219 Rieben 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
220 Rieben 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
221 Ruhlsdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
222 Ruhlsdorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
223 Ruhlsdorf 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
224 Ruhlsdorf 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
225 Ruhlsdorf 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
226 Saarmund 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
227 Saarmund 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
228 Saarmund 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
229 Saarmund 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
230 Saarmund 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
231 Saarmund 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
232 Saarmund 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
233 Saarmund 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
234 Saarmund 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
235 Saarmund 10 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
236 Salzbrunn 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
237 Salzbrunn 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
238 Salzbrunn 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
239 Schäpe 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
240 Schäpe 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
241 Schenkenhorst 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
242 Schenkenhorst 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
243 Schiaß 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
244 Schlalach 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
245 Schlalach 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
246 Schlalach 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
247 Schlalach 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
248 Schlunkendorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
249 Schlunkendorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
250 Schlunkendorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
251 Schlunkendorf 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
252 Schönefeld 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
253 Schönefeld 2 3 000  
254 Schönefeld 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
255 Schöneweide 8 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
256 Schöneweide 9 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
257 Schönhagen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
258 Schönhagen 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
259 Schönhagen 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
260 Schönhagen 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
261 Seddin 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
263 Seddin 3 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
264 Seddin 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
265 Siethen 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
266 Siethen 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
267 Siethen 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
268 Siethen 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
269 Siethen 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
270 Siethen 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
271 Stangenhagen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
272 Stangenhagen 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
273 Stangenhagen 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
274 Stücken 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
275 Stücken 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
276 Stücken 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
277 Stücken 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
278 Stücken 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
279 Stücken 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
281 Thyrow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
282 Thyrow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
283 Thyrow 4 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
284 Thyrow 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
285 Trebbin 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
286 Trebbin 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
287 Trebbin 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
288 Trebbin 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
289 Tremsdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
290 Tremsdorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
291 Tremsdorf 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
292 Tremsdorf 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
293 Tremsdorf 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
294 Treuenbrietzen 1 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
295 Treuenbrietzen 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
296 Treuenbrietzen 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
297 Treuenbrietzen 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
298 Treuenbrietzen 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
299 Treuenbrietzen 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
300 Treuenbrietzen 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
301 Treuenbrietzen 14 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
302 Treuenbrietzen 20 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
303 Treuenbrietzen 21 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
304 Treuenbrietzen 22 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
305 Treuenbrietzen 23 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
306 Treuenbrietzen 24 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
307 Treuenbrietzen 31 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
308 Treuenbrietzen 32 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
309 Wiesenhagen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
310 Wiesenhagen 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
311 Wiesenhagen 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
312 Wildenbruch 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
313 Wildenbruch 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
314 Wildenbruch 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
315 Wildenbruch 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
316 Wittbrietzen 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
317 Wittbrietzen 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
318 Wittbrietzen 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
319 Wittbrietzen 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
320 Woltersdorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
321 Woltersdorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
322 Woltersdorf 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
323 Woltersdorf 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
324 Zauchwitz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
325 Zauchwitz 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
326 Zauchwitz 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
327 Zauchwitz 4
5
3 000
3 000
unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
328 Zülichendorf 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998
329 Zülichendorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Schütte und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 16.12.1998

4. Liegenschaftskarten

Titel: Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Nuthetal-Beelitzer Sander“
lfd. Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
15 Beelitz 5 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), am 6. März 2013
16 Beelitz 6 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), am 6. März 2013
28 Bergholz-Rehbrücke 3 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
29a Bergholz-Rehbrücke 4 (Teil 1 von 2) 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
29b Bergholz-Rehbrücke 4 (Teil 2 von 2) 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
44 Blankensee 4 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 30. Mai 2012
73a Drewitz 8 (Teil 1 von 2) 2 000 unterzeichnet von dem Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des MUGV, am 30. Mai 2012
73b Drewitz 8 (Teil 2 von 2) 2 000 unterzeichnet von dem Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des MUGV, am 30. Mai 2012
125a Hennickendorf 4 (Teil 1 von 4) 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
125b Hennickendorf 4 (Teil 2 von 4) 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
125c Hennickendorf 4 (Teil 3 von 4) 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
125d Hennickendorf 4 (Teil 4  von 4) 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 01.08.2007
126a Hennickendorf 5, 6 2 000

unterzeichnet vom Siegelverwahrer,   Siegelnummer 25 des MLUV, am 9. Juli 2009

126b Hennickendorf 5, 6 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer,   Siegelnummer 25 des MLUV, am 9. Juli 2009
126c Hennickendorf 5, 6 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer,   Siegelnummer 25 des MLUV, am 9. Juli 2009
127 Hennickendorf 6 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 09. Juli 2009
262 Seddin 2 2  500 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, am 28. Oktober 2011
280 Stücken 7 2 000 unterzeichnet vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV, am 24.02.2009