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Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2014 (KWahltagV2014)

Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2014 (KWahltagV2014)
vom 4. September 2013
(GVBl.II/13, [Nr. 69])

Am 1. Januar 2020 außer Kraft getreten durch Zeitablauf.
(GVBl.II/13, [Nr. 69])

Auf Grund des § 7 Absatz 1 Satz 2, des § 64 Absatz 2, des § 73 Absatz 1 Satz 2, des § 85 Absatz 1 Satz 1 und des § 97 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 326) verordnet der Minister des Innern:

§ 1
Wahlen

(1) Die allgemeinen Wahlen zu den Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Gemeinden, zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte und zu den Kreistagen der Landkreise sowie die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und Städte finden am 25. Mai 2014 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

(2) In Gemeinden oder Städten mit Ortsteilen finden gleichzeitig mit den in Absatz 1 genannten Wahlen die unmittelbaren Wahlen der Ortsbeiräte oder der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher statt.

(3) In einer Gemeinde oder Stadt entfällt die nach Absatz 1 vorgesehene Wahl der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters, in einem Ortsteil die nach Absatz 2 vorgesehene unmittelbare Wahl des Ortsbeirats oder der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers, wenn in der Gemeinde, in der Stadt oder in dem Ortsteil seit dem 29. September 2012 bereits eine einzelne Neuwahl der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters, des Ortsbeirats oder der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist.

§ 2
Stichwahlen

Etwa notwendig werdende Stichwahlen ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher finden am 15. Juni 2014 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

§ 3 
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Januar 2020 außer Kraft.

Potsdam, den 4. September 2013

Der Minister des Innern

Ralf Holzschuher