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Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
vom 12. September 2005
(GVBl.II/05, [Nr. 27], S.477)

geändert durch Verordnung vom 14. Januar 2010
(GVBl.II/10, [Nr. 04])

Am 21. Januar 2023 Außer Kraft getreten durch Verordnung vom 18. Januar 2023
(GVBl.II/23, [Nr. 6])

Auf Grund des § 6 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847) und des § 5 Abs. 4 Satz 2 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1767) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Die der Landesregierung durch § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in Verbindung mit den §§ 3, 8 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 und 3 der InVeKoS-Verordnung und durch § 5 Abs. 3 und 4 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 7 sowie § 4 Abs. 6 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf den für Landwirtschaft zuständigen Minister übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 12. September 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck

Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke