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Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen ab 1. Juli 2009

Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen ab 1. Juli 2009
vom 24. Juni 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 19], S.336)

Auf Grund des § 28 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2670) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen vom 28. Juni 2007 (GVBl. II S. 150) verordnet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern:

§ 1

Die Regelsätze für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme der zusätzlichen Leistung für die Schule nach § 28a sowie von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 29 und der Sonderbedarfe nach den §§ 30 bis 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden für das Land Brandenburg wie folgt festgesetzt:

 
  1. für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende (Eckregelsatz)  
359 Euro,
  1. für Haushaltsangehörige  
  1. bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres  
215 Euro,
  1. ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres  
251 Euro,
  1. ab Beginn des 15. Lebensjahres  
287 Euro,
  1. für zusammenlebende Ehegatten oder Lebenspartner jeweils  
323 Euro.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze in der Sozialhilfe für den gesamten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen ab 1. Juli 2008 vom 19. Juni 2008 (GVBl. II S. 230) außer Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 2009

Die Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Familie

Dagmar Ziegler