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Verordnung über die Auflösung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen
Verordnung über die Auflösung des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen
vom 27. August 1999
(GVBl.II/99, [Nr. 23], S.490)
Auf Grund des § 21 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) verordnet die Landesregierung:
§ 1
Die obere Landesbehörde "Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen" wird aufgelöst.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Potsdam, den 27. August 1999
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe