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Verordnung zur Übertragung der Zustimmungsbefugnis bei Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beamte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Verordnung zur Übertragung der Zustimmungsbefugnis bei Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beamte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
vom 9. April 1997
(GVBl.II/97, [Nr. 11], S.259)

Auf Grund des § 37 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 24. Dezember 1992 (GVBl. I S. 506) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406) verordnet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr:

§ 1

Die Befugnis der obersten Dienstbehörde zur Zustimmung bei Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beamte wird im Geschäftsbereich des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr auf die nachgeordnete Behörde übertragen, in der der Beamte tätig ist oder zuletzt tätig war.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 9. April 1997

Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
Hartmut Meyer