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Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV)
Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV)
vom 12. Juli 1994
(GVBl.II/94, [Nr. 48], S.630)
Auf Grund des § 9 Abs. 2 Satz 3 der Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung des Artikels 15 des Gesetzes zur Verein-fachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2221) verordnet die Landesregierung:
§ 1
Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 12. Juli 1994
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Der Minister des Innern
Alwin Ziel
Verordnungen