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Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV)

Verordnung über die Ermächtigung des Ministers des Innern zum Erlaß einer Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen bei der Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung (GVOGebÜV)
vom 12. Juli 1994
(GVBl.II/94, [Nr. 48], S.630)

Auf Grund des § 9 Abs. 2 Satz 3 der Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung des Artikels 15 des Gesetzes zur Verein-fachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2221) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Der Minister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen eine Rechtsverordnung über den Gebührenrahmen für die Festsetzung von Gebühren nach § 9 der Grundstücksverkehrsordnung zu erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 12. Juli 1994

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe

Der Minister des Innern
Alwin Ziel