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Verordnung über die Übernahme der Fachschule für Baugestaltung in Potsdam in die Trägerschaft des Landes Brandenburg und ihre Umwandlung in einen Bereich für Restaurierung in der Denkmalpflege an der Fachhochschule Potsdam

Verordnung über die Übernahme der Fachschule für Baugestaltung in Potsdam in die Trägerschaft des Landes Brandenburg und ihre Umwandlung in einen Bereich für Restaurierung in der Denkmalpflege an der Fachhochschule Potsdam
vom 4. Mai 1994
(GVBl.II/94, [Nr. 28], S.338)

Auf Grund des § 4 Abs. 9 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991 (GVBl. S. 156) verordnet der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Benehmen mit dem Ausschuß für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages:

§ 1

Die bisherige Fachschule für Baugestaltung wird in die Trägerschaft des Landes Brandenburg übernommen und in einen Bereich für Restaurierung in der Denkmalpflege an der Fachhochschule Potsdam umgewandelt. Die Angliederung des dreijährigen Bildungsganges der Fachschule an die Fachhochschule Potsdam trägt der Besonderheit der Ausbildungsinhalte und -formen entsprechend der gewandelten Aufgabenstellung Rechnung.

§ 2

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von technischen und handwerklichen sowie künstlerisch-gestaltenden Fähigkeiten auf dem Gebiet der Restaurierung in der Denkmalpflege.

§ 3

Der Bildungsgang wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschulen im Land Brandenburg durchgeführt.

§ 4

(1) Die Fachaufsicht erfolgt durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

(2) Die Struktur des Bildungsganges wird durch Satzung der Fachhochschule Potsdam bestimmt.

§ 5

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1994 in Kraft.

Potsdam, den 4. Mai 1994

Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Hinrich Enderlein