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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
vom 5. Juni 2019
(GVBl.I/19, [Nr. 25], S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/20, [Nr. 15])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Berlin am 21. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Die Rechtsverordnungen nach Artikel 12 und Artikel 18 des Staatsvertrages erlässt das für Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 5. Juni 2019

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Britta Stark


zum Staatsvertrag


Anlagen