Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
vom 5. Juni 2019
(GVBl.I/19, [Nr. 25], S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/20, [Nr. 15])
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 21. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Die Rechtsverordnungen nach Artikel 12 und Artikel 18 des Staatsvertrages erlässt das für Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung.
§ 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 5. Juni 2019
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark