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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
vom 17. Februar 2011
(GVBl.I/11, [Nr. 1], S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/11, [Nr. 11])

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 

Dem am 8. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 17. Februar 2011

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

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