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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag)

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 2006 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag)
vom 28. Juni 2006
(GVBl.I/06, [Nr. 8], S.93)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem in Potsdam am 3. Mai 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 28. Juni 2006

Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch

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