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Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag)

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag)
vom 20. April 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 7], S.165)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 17. Dezember 2003 in Potsdam unterzeichneten Landwirtschaftsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der in § 1 genannte Vertrag nach seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 20. April 2004

Der Präsident
des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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