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Gesetz zur Auflösung der Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam
Gesetz zur Auflösung der Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam
vom 19. Dezember 2005
(GVBl.I/05, [Nr. 22], S.266)
§ 1
Die Liegenschafts- und Bauämter Bernau, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam werden aufgelöst.
§ 2
Die Aufgaben der Liegenschafts- und Bauämter gehen auf den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) über.
§ 3
Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten der Liegenschafts- und Bauämter dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zugeordnet.