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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993)
vom 24. Dezember 1992
(GVBl.I/92, [Nr. 30], S.558)

geändert durch Gesetz vom 29. Juni 1993
(GVBl.I/93, [Nr. 16], S.226)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 18 896 984 300 Deutsche Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 10 142 959 700 Deutsche Mark.

§ 2
Kreditermächtigungen

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Haushaltsplanes 1993 bis zur Höhe von 5 497 747 500 Deutsche Mark Kredite aufzunehmen. Die Kreditermächtigung erhöht sich insoweit, als Darlehen aus Mitteln des Bundes, des ERP-Sondervermögens, der Bundesanstalt für Arbeit und sonstiger Stellen die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge überschreiten, für die Darlehensaufnahmen selbst und für die damit sowie für etwaige mit Zuweisungen und Zuschüssen zusammenhängenden Komplementärmittel (§ 5 Abs. 1).

(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 1993 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus dem Kreditfinanzierungsplan ergibt.

(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft im Haushaltsjahr 1993 bis zur Höhe von zehn vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages Kassenverstärkungskredite aufzunehmen. Soweit diese Kredite zurückgezahlt sind, kann die Ermächtigung wiederholt in Anspruch genommen werden. Kassenverstärkungskredite dürfen nicht später als sechs Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres fällig werden.

§ 3
Bürgschaften und Rückbürgschaften

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften für Kredite an die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft in Höhe bis zu 1 000 000 000 DM zu übernehmen.

(2) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Rückbürgschaften zugunsten der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH - Kreditgarantiegemeinschaft - in Höhe bis zu 60 000 000 DM zu übernehmen.

(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Rückbürgschaften zugunsten der Deutschen Ausgleichsbank in Höhe bis zu 80 000 000 DM zu übernehmen.

(4) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften für Kredite zur Förderung des Wohnungsbaus in Höhe bis zu 600 000 000 DM zu übernehmen.

(5) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Bürgschaften im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses, insbesondere für Notmaßnahmen im Land Brandenburg, in Höhe bis zu 150 000 000 DM zu übernehmen. Überschreitet die aufgrund dieser Ermächtigung zu übernehmende Bürgschaft im Einzelfall den Betrag von 2 000 000 DM, bedarf es der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages.

(6) Bürgschaften gemäß den Absätzen 1 bis 4 dürfen nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Schuldner bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der für den einzelnen Kredit vereinbarten Zahlungstermine erwartet werden kann. Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen des Landtages kann davon Ausnahmen zulassen, insbesondere zur Erhaltung von Arbeitsplätzen oder zur Unterstützung gewerblicher Unternehmen in strukturschwachen Gebieten.

§ 4
Garantien und sonstige Gewährleistungen

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, im Interesse der Kapitalversorgung kleiner und mittelständischer Unternehmen Garantien bis zu 20 000 000 DM für die Übernahme von Kapitalbeteiligungen zu übernehmen. Diese Garantien können auch als Rückgarantien gegenüber der Bürgschaftsbank übernommen werden.

(2) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Förderung des Wohnungsbaus Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von 760 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu übernehmen.

(3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von 50 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Haftungsentlastung von Kreditinstituten zu übernehmen.

(4) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, im Interesse von örtlichen Beschäftigungsinitiativen und Selbsthilfegrup-pen Haftungsfreistellungen bis zu einer Gesamthöhe von 15 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Haftungsentlastung der Kreditgeber zu übernehmen.

(5) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, zur Stärkung der brandenburgischen Filmwirtschaft Haftungsfreistellungen bis zur Gesamthöhe von 10 000 000 DM zugunsten der Investitionsbank des Landes Brandenburg zur Haftungsentlastung von Kreditinstituten zu übernehmen.

§ 5
Mehrausgaben

(1) Der gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zu bestimmende Betrag wird auf 10 000 000 DM festgesetzt, für Verpflichtungsermächtigungen (§ 38 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung) als Jahresbetrag. Von dieser Höchstgrenze ausgenommen sind die unvorhergesehenen und unabweisbaren Komplementärmittel, die das Land zur Mitfinanzierung der von den Europäischen Gemeinschaften oder vom Bund zweckgebunden zur Verfügung gestellten Ausgabemittel erbringen muß. Dies gilt entsprechend für vom Land im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zu erbringende unvorhergesehene und unabweisbare Verwaltungsausgaben.

(2) Die Personalausgaben der Hauptgruppe 4 sind mit Ausnahme der Gruppe 427 innerhalb der jeweiligen Kapitel gegenseitig deckungsfähig. Auf Planstellen können auch Angestellte und Arbeiter, auf Stellen für Angestellte auch Arbeiter geführt werden.

(3) Die innerhalb der einzelnen Kapitel veranschlagten Ausgaben aller Titel der Gruppen 511 bis 528 und 532 bis 546 sind mit Einwilligung des Ministers der Finanzen gegenseitig deckungsfähig. Eine Einwilligung ist dann nicht erforderlich, wenn die veranschlagte Ausgabe beim Einzeltitel nicht um mehr als 2 000 DM oder bei einem höheren Zugang um vierzig vom Hundert des Ansatzes überschritten werden soll.

(4) Mehrausgaben bei Ausgaben für große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, die mit Teil- oder Gesamtbeträgen veranschlagt sind, dürfen mit Einwilligung des Ministers der Finanzen abweichend von § 37 der Landeshaushaltsordnung in der Höhe geleistet werden, in der bei veranschlagten Ausgaben für andere große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten kassenmäßige Minderausgaben entstehen. Überschreiten diese Mehrausgaben den Betrag von 5 000 000 DM im Einzelfall, ist die Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages einzuholen.

(5) Der Minister der Finanzen berichtet dem Ausschuß für Haushalt und Finanzen nach Ende jedes Quartals über den aktuellen Mittelabfluß aus dem Landeshaushalt. Die Ressorts berichten darüber hinaus auch über den Stand der Bewilligungen.

§ 6
Sonderregelung für Industrieansiedlungsverträge

Soweit die veranschlagten Ausgaben bei voller Ausschöpfung der Deckungsfähigkeit und die Verpflichtungsermächtigungen nicht ausreichen, Industrieansiedlungsverträge mit finanziellen Verpflichtungen für das Land abzuschließen, ist der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie ermächtigt, über Industrieansiedlungsverträge zu verhandeln und - bei Zustimmung des Ministers der Finanzen sowie nach Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen im Benehmen mit dem Ausschuß für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landtages - zusätzliche Verpflichtungen zu Lasten des Landes einzugehen.

§ 7
Haushaltswirtschaftliche Beschränkungen bei Mitfinanzierungen durch Dritte

Über Ausgaben für Maßnahmen, an denen sich Dritte (einschließlich EG, Bund, Länder) beteiligen, darf nur verfügt werden, wenn deren Eingang rechtlich oder tatsächlich gesichert ist. Sobald sicher ist, daß veranschlagte Drittmittel nicht eingenommen werden, dürfen die entsprechenden Landesmittel nicht verausgabt werden. Entsprechendes gilt für Landeskomplementärmittel, die infolge nachträglicher Änderungen beim Umfang der erwarteten Drittmittel zu hoch veranschlagt worden sind.

§ 8
Personalwirtschaftliche Regelungen

(1) Die Erläuterungen zu den Titeln der Gruppe 422 für die Stellen der Beamten auf Probe bis zur Anstellung und zu den Titeln der Gruppen 425 und 426 sind hinsichtlich der Zahl der für die einzelnen Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen ausgebrachten Stellen verbindlich.

(2) Die mit dem Haushaltsplan beschlossenen zusätzlichen Planstellen dürfen nur in Anspruch genommen werden, soweit sie sich im Rahmen der Stellenplanobergrenzen des § 26 Bundesbesoldungsgesetz halten. In die Feststellung der Stellenplanobergrenzen sind die Stellen für Angestellte einzubeziehen. Satz 1 ist analog auf Stellen für Angestellte anzuwenden.

(3) Die Inanspruchnahme von Planstellen der Besoldungsgruppe A 16, der Besoldungsordnung B, der Besoldungsgruppe R 2 und höher sowie der Besoldungsgruppe C 4 und von vergleichbaren Angestelltenstellen in dieser Wertigkeit und höher bedarf der Einwilligung der Landesregierung. Die Inanspruchnahme derartiger Planstellen und Angestelltenstellen des Einzelplanes 01 - Landtag - bleibt hiervon unberührt.

(4) Angestellte und Arbeiter, die nach den tarifrechtlichen Bestimmungen im Bewährungsaufstieg oder infolge Ablaufs einer bestimmten Frist höhergruppiert worden sind, sind auf den Stellen zu führen, aus denen die Höhergruppierungen erfolgt sind.

(5) Mit Ausnahme der für Teilzeitkräfte geltenden Regelung darf auf einer unbesetzten Stelle jeweils nur ein Vollbeschäftigter geführt werden. Darüber hinaus muß die Stelle im Zeitpunkt der Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer gleich- oder höherwertig sein.

(6) Planstellen und Stellen können für Zeiträume, in denen Stelleninhaber vorübergehend nicht oder nicht vollbeschäftigt sind, im Umfang der nicht in Anspruch genommenen Planstellen- oder Stellenanteile für die Beschäftigung von beamteten Hilfskräften und Aushilfskräften in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Dauer des Erziehungsurlaubs für Arbeitnehmer nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1992 (BGBl. I S. 68) und für Beamte nach der Erziehungsurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S. 1297).

(7) Unzulässig ist die Beschäftigung von Bediensteten, die nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben und ein Entgelt unterhalb der Geringverdienergrenze erhalten (§ 8 Sozialgesetzbuch, Viertes Buch) sowie mit Teilzeitarbeitsverträgen mit weniger als der Hälfte der tariflich vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstundenzahl. Die Einstellung von Behinderten wird hierdurch nicht berührt. Zum 30.September 1993 erstellen die zuständigen Minister Übersichten über die für Teilzeitkräfte in Anspruch genommenen Stellen, aufgeschlüsselt nach der wöchentlichen Arbeitszeit der einzelnen Beschäftigten.

(8) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, Stellen für Angestellte und Arbeiter für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich einzurichten. Diese Stellen dürfen nur im Rahmen der als förderungswürdig anerkannten Maßnahmen und nur für die Dauer der Zuweisung der Arbeitskräfte durch die Arbeitsverwaltung in Anspruch genommen werden.

(9) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, in Abweichung von den Vorschriften der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) bei Erfüllung von beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen Planstellen für Lehrkräfte nach Maßgabe der Besoldungsgesetze zu heben.

(10) Die Absätze 5 bis 8 gelten entsprechend für landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Investitionsbank des Landes Brandenburg.

§ 9
Ausbringung zusätzlicher Planstellen und Stellen, Stellenumwandlungen

(1) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Planstellen für Beamte und Richter und Stellen für Angestellte und Arbeiter zusätzlich auszubringen, wenn hierfür ein unabweisbares, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis besteht oder wenn die Stellenumwandlung im Rahmen des Konzepts zur Übernahme von Angestellten des Landes Brandenburg in das Beamtenverhältnis vorgenommen werden soll. Die neu ausgebrachten Planstellen und Stellen sind in entsprechender Zahl und Wertigkeit im Gesamthaushalt einzusparen.

(2) Mit Einwilligung des Ministers der Finanzen können zur Erfüllung tarifrechtlicher Ansprüche Stellenumwandlungen bei den Stellen für Angestellte und Arbeiter vorgenommen werden.

§ 10
Ausbringung zusätzlicher Leerstellen

(1) Wird ein planmäßiger Beamter im dienstlichen Interesse des Landes mit Zustimmung seiner obersten Dienstbehörde im Dienst einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung oder für eine Tätigkeit bei einer Fraktion des Landtages unter Wegfall der Dienstbezüge länger als ein Jahr verwendet und besteht ein unabweisbares Bedürfnis, die Planstelle des Beamten neu zu besetzen, so kann der Minister der Finanzen für diesen Beamten eine Leerstelle seiner bisherigen Besoldungsgruppe ausbringen. Das gleiche gilt für eine Verwendung bei sonstigen landesunmittelbaren und mittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

(2) Absatz 1 findet entsprechend Anwendung, wenn ein Beamter nach § 79 a Abs. 1 Nr. 2 oder § 89 a Abs. 2 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendem Landesrecht langfristig beurlaubt wird.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Richter und Angestellte.

(4) Über den weiteren Verbleib der nach den Absätzen 1 bis 3 ausgebrachten Leerstellen ist im nächsten Haushaltsplan zu entscheiden.

§ 11
Besondere Regelungen für Zuwendungen

(1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Zuwendungen im Sinne des § 23 der Landeshaushaltsordnung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben einer Stelle außerhalb der Landesverwaltung (institutionelle Förderung) sind gesperrt, bis der Haushalts- oder Wirtschaftsplan des Zuwendungsempfängers von dem zuständigen Minister und dem Minister der Finanzen gebilligt worden ist.

(2) Die in Absatz 1 genannten Zuwendungen zur institutionellen Förderung dürfen nur mit der Auflage bewilligt werden, daß der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besserstellt als vergleichbare Arbeitnehmer des Landes; vorbehaltlich einer abweichenden tarifvertraglichen Regelung dürfen deshalb keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart werden, als sie für Arbeitnehmer des Landes jeweils vorgesehen sind. Entsprechendes gilt bei Zuwendungen zur Projektförderung, wenn die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten werden. Der Minister der Finanzen kann bei Vorliegen zwingender Gründe Ausnahmen zulassen.

(3) Die in den Haushalts- oder Wirtschaftsplänen von institutionell geförderten Zuwendungsempfängern ausgewiesenen Stellen sind hinsichtlich der Zahl und der Wertigkeit verbindlich. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des Ministers der Finanzen.

(4) Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, im Rahmen des Haushaltsrechts staatliche Aufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.

§ 12
Besondere Regelungen für geheimzuhaltende Wirtschaftspläne

(1) Aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes wird die Bewilligung von Ausgaben, die nach einem geheimzuhaltenden Wirtschaftsplan bewirtschaftet werden sollen, von der Billigung des Wirtschaftsplanes durch die Parlamentarische Kontrollkommission nach den verfassungsschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes abhängig gemacht. Die Mitglieder dieser Kontrollkommission sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei dieser Tätigkeit bekannt geworden sind.

(2) Der Landesrechnungshof prüft in den Fällen des Absatzes 1 nach § 9 des Landesrechnungshofgesetzes vom 27. Juni 1991 (GVBl. S. 256) und unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission sowie die zuständige oberste Landesbehörde und das Ministerium der Finanzen über das Ergebnis seiner Prüfung der Jahresrechnung sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung. § 97 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt.  

§ 13
Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen

Die Vorschriften und Ermächtigungen in § 3, § 4, § 5 Abs. 1, § 8, § 10 und § 11 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 1994 weiter.

§ 14
Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.

Anlage 1

Nachtragshaushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1993

Gesamtplan

Haushaltsübersicht (§ 13 Abs.4 Nr. 1 LHO)
Finanzierungsübersicht (§ 13 Abs.4 Nr. 2 LHO)
Kreditfinanzierungsplan (§ 13 Abs.4 Nr. 3 LHO)
Verpflichtungsermächtigungen (§ 14 Abs. Nr. 1 LHO)
Gruppierungsübersicht (§ 14 Abs. Nr. 1 LHO)

Haushaltsübersicht 


Einnahmen
Einzelplan
Einnahmen 1993
(TDM)
Mehr (+)
Weniger (-)
gegenüber
Soll 1993
01 Landtag 8,3 
02 Ministerpräsident und Staatskanzlei  44,0 
03 Ministerium des Innern  44.728,6  + 10.000,0 
04 Ministerium der Justiz 83.923,7   + 4.000,0 
05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport  52.371,0 
06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 230.134,7   + 21.672,0 
07 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen  149.984,1 
08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie  692.480,8  + 144.900,0 
09 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung  126.736,5  + 9.000,0 
10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten  664.289,0  + 21.469,2 
11 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr  666.925,0   + 10.298,4 
12 Ministerium der Finanzen 34.108,8  + 27.300,0 
13 Landesrechnungshof
20 Allgemeine Finanzverwaltung  15.150.841,8  +751.768,4 
 

Zusammen 

17.896.576,3 

+ 1.000.408,0 

Haushaltsübersicht


Ausgaben
Einzelplan
Ausgaben1993
(TDM)
Mehr (+)
Weniger (-)
gegenüber
Soll 1993
01 Landtag 42.448,0  + 120,0 
02 Ministerpräsident und Staatskanzlei  62.896,7 
03 Ministerium des Innern  1.034.383,6  - 22.355,0 
04 Ministerium der Justiz 489.866,6   + 1.000,0 
05 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport  2.103.404,8  + 10.000,0 
06 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 899.918,9   + 38.620,0 
07 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen  2.441.990,5  + 421.802,0 
08 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie  1.623.921,5  + 324.730,0 
09 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung  841.331,0  + 5.200,0 
10 Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten  1.160.057,3  + 56.582,0 
11 Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr  3.053.260,9   + 81.468,0 
12 Ministerium der Finanzen 400.639,5   - 
13 Landesrechnungshof 10.056,5 
20 Allgemeine Finanzverwaltung  3.732.400,5  + 83.241,0 

Zusammen  17.896.576,3  + 1.000.408,0 

Übersicht

Verpflichtungsermächtigungen

Übersicht: Verpflichtungsermächtigungen zum Nachtragshaushalt 1993

Epl. Bezeichnung Bisherige Verpflich-
tungsermächti-
gungen
1993
TDM

Es treten hinzu (+)
bzw.
es fallen weg (-)
TDM

Verpflich-
tungsermächti-
gungen (neu)
1993
TDM
Von dem Gesamtbetrag (Sp. 5) werden fällig
1994
TDM
1995
TDM
1996
TDM
1997
TDM
Folgejahre
TDM
01 LT - - - - - - - -
02 MP/St - - - - - -
03 MI 110.100,0 + 68.300,0 178.400,0 74.920,0 28.820,0 28.320,0 7.320,0 39.020,0
04 MdJ 69.119,9 - 69.119,9 69.119,9 - - - -
05 MBJS 71.000,0 + 26.500,0 97.500,0 66.900,0 30.600,0 - - -
06 MWFK 21.901,0 + 2.400,0 24.301,0 19.216,0 3.304,0 1.781,0 - -
07 MASGF 295.680,0 + 10.000,0 305.680,0 166.580,0 73.000,0 46.100,0 10.000,0 10.000,0
08 MWMT 1.547.900,0 + 583.900,0 2.131.800,0 938.700,0 685.200,0 447.900,0 60.000,0 -
09 MUNR 877.600,0 + 30.000,0 907.600,0 325.100,0 211.400,0 171.100,0 100.000,0 100.000,0
10 MELF 269.813,0  + 128.427,0 398.240,0 247.480,0 79.980,0 31.980,0 - 38.800,0
11 MSWV 4.789.764,2  + 612.554,6 5.402.318,8 948.073,2 470.620,5 455.513,4 978.026,5 2.550.085,2
12 MdF - - - - - - - -
13 LRH - - - - - - - -
20 Allg.FV 510.000,0 118.000,0 628.000,0 448.000,0 150.000,0 10.000,0 10.000,0 10.000,0
Summe
8.562.878,1 + 1.580.081,6  10.142.959,7  3.304.089,1 1.732.924,5 1.192.694,4  1.165.346,5 2.747.905,2 

Finanzierungsübersichtund Kreditfinanzierungsplan

Finanzierungsübersicht


Bisheriger
Ansatz 1993
(Mio DM)
Für 1993
treten hinzu
(Mio DM)
Neuer
Ansatz 1993
(Mio DM)
 I. Haushaltsvolumen  17.896,6  + 1.000,4  18.897,0 
II. Ermittlung des Finanzierungssaldos 


  1. Ausgaben 
     (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt)

17.896,6

+ 1.000,4

18.897,0
  2. Einnahmen
     (ohne Einnahmen aus Kreditmarktmitteln und Entnahmen aus Rücklagen)

13.115,1

+ 284,1

13.399,2
  3. Finanzierungssaldo - 4.781,5 - 716,3 - 5.497,8
III. Zusammenssetzung des Finanzierungssaldos 


  4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt


  4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt (brutto) 4.903,5 + 716,3 5.619,8
  4.2 Ausgaben aus Schuldentilgung am Kreditmarkt  122,0; - 122,0
  4.3 Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt  4.781,5 + 716,3 5.497,8
  5. Einnahmen aus Rücklagen -

  6. Finanzierungssaldo - 4.781,5 - 716,3 - 5.497,8

Kreditfinanzierungsplan


Bisheriger
Ansatz 1993
(Mio DM)
Für 1993
treten hinzu
(Mio DM)
Neuer
Ansatz 1993
(Mio DM)
 I. Einnahmen aus Krediten 
     bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. 
     vom Kreditmarkt

-
4.903,5

-
+ 716,3

-
5.619,8
     zusammen 4.903,5 + 716,3 5.619,8
II. Tilgungsausgaben für Kredite 
     bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. 
     vom Kreditmarkt

-
122,0

-
-

-
122,0
      zusammen 122,0 - 122,0/TD>
III. Netto - Neuverschuldung insgesamt 
      bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen usw. 
      vom Kreditmarkt

-
4.781,5

-
+ 716,3

-
5.497,8
      zusammen 4.781,5 + 716,3 5.497,8

Gruppierungsübersicht

Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)

Gruppe Bezeichnung Bisheriger
Ansatz 1993 (Mill.DM)
Mehr (+)
Weniger (-)
(Mill.DM)
Neuer
Ansatz
1993
(Mill.DM)
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen  344,0 +40,1  384,1 
11 Verwaltungseinnahmen  163,7 +27,3191,0 
111  Gebühren, sonstige Entgelte 120,0  +17,0  137,0 
119  Sonstige  17,8 +10,3  28,1

12

Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 

165,3

+0,8

166,1

123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto, Toto  23,8 +0,8 24,6
16  Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 4,5 +12,0 16,5
162  Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland  4,5  +12,0 16,5

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 

7.041,3 

-55,9

6.985,4

21 

Allgemeine Finanzzuweisungen aus dem öffentlichen Bereich

5.759,0

-79,1

5.679,9 

211  vom Bund  5.759,0 -79,1 5.679,9 

23

Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem öffentlichen Bereich 

80,2

+9,8

90,0

231 vom Bund 51,9 +9,8 61,7

24

Sonstige Erstattungen aus dem öffentlichen Bereich 

552,9

+10,0

562,9

241  vom Bund 526,8 +10,0 536,8
25 Sonstige Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich  318,4  +3,4 321,8
251  vom Bund 316,6 +3,4 320,0

3

Einnahmen aus Schuldenaufnahme, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 

6.107,7 +1.016,2 7.123,9
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt  4.781,5 +716,3 5.497,8
325 auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt  4.781,5 +716,3  5.497,8
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen  Bereich  1.139,7 +444,9 1.584,6
331  vom Bund 1.139,6 +444,9 1.584,5 
37  Globale Mehr- und Mindereinnahmen - -145,0  -145,0
372  Globale Mindereinnahmen bei den Steuern  - -145,0 -145,0
Personalausgaben 4.090,9 -134,0 3.956,9
43  Versorgungsbezüge und dergleichen 57,2 -47,0 10,2
435   der Angestellten 55,2  -47,0 8,2
46  Globale Mehr- und Minderausgaben 230,0 -87,0 143,0 
461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben 230,0 -87,0 143,0

Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)

Gruppe Bezeichnung Bisheriger
Ansatz 1993
(Mill.DM)
Mehr (+)
Weniger (-)
(Mill.DM)
Neuer
Ansatz 1993 
(Mill.DM)
5 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.526,7 -11,9 1.514,8
51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Schuldendienst 1.007,7 +13,1 1.020,8
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 132,8 +0,3 133,1
518 Mieten und Pachten 56,6 +1,2 57,8
531-546 Sonstiges 265,7 +11,6 277,3
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt 519,0 -25,0 494,0
575 an sonstigen inländischen Kreditmarkt 501,0 -25,0 476,0
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 7.058,0 +425,0 7.483,0
63 Erstattungen von Verwaltungsausgaben an öffentlichen Bereich  52,5 +6,0 58,5
633 an Gemeinden und Gemeindeverbände 45,1 +6,0 51,1
64 Sonstige Erstattungen an öffentlichen Bereich 383,2 +221,6 604,8
641 an Bund 252,7 -48,4 204,3
643 an Gemeinden und Gemeindeverbände 98,6 +270,0 368,6
65 Sonstige Zuweisungen an öffentlichen Bereich 781,9 +8,1 790,0
653 an Gemeinden und Gemeindeverbände 719,9 +5,7 725,6
658 Einmaliger Zuschuß Theater "Neue Bühne Senftenberg"  - +2,4 2,4
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche 178,2 +4,1 182,3
662 an private Unternehmen 24,2 -4,9 19,3
663 an Sonstige im Inland 154,0 +9,0 163,0
67 Erstattungen an sonstige Bereiche 77,2 +20,2 97,4
671 an Inland 77,2 +20,2 97,4
68 Sonstige Zuschüsse an sonstige Bereiche 2.747,7 +165,0 2.912,7
681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen  1.496,0 +221,5 1.717,5
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 384,1 -90,0 294,1
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 562,8 +11,7 574,5
685 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland 268,9 +21,8 290,7
7 Baumaßnahmen 761,7 +29,5 791,2
712-799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 715,3 +29,5 744,8
8 Sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 5.290,3 +701,8 5.992,1
81 Erwerb von beweglichen Sachen 207,4 +11,9 219,3
812 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland 168,7 +9,9 178,6
813 Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland  9,5 +2,0 11,5
85 Darlehen an öffentlichen Bereich 163,9 +7,8 171,7
853 an Gemeinden und Gemeindeverbände 163,9 +7,8 171,7

Gruppierungsübersicht (Nachtrag 1993)

Gruppe Bezeichnung Bisheriger
Ansatz 1993
(Mill.DM)
Mehr (+)
Weniger(-)
(Mill.DM)
Neuer
Ansatz
1993
(Mill.DM)
88
883

89
891
892
893

9

97
972
Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
an Gemeinden und Gemeindeverbände

Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
an öffentliche Unternehmen
an private Unternehmen
an Sonstige im Inland

Besondere Finanzierungsausgaben

Globale Mehr- und Minderausgaben
Globale Minderausgaben
1.897,4
1.897,1

2.410,4
262,9
1.319,9
827,3

-831,1

-851,6
-851,6

+317,3
+317,3

+364,8
-22,5
+367,4
+19,9

-10,0

-10,0
-10,0
2.214,7
2.214,4 

2.775,2
240,4
1.687,3
847,2 

-841,1 

-861,6
-861,6

Einzelplan 01

Nachtragshaushaltsplan

Landtag

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM


01 010
Einzelplan 01: Landtag

Landtag Brandenburg



541 30 
011 
(neu) 
Ausgaben für parlamentarische Untersuchungsausschüsse - + 120.000 120.000
   Abschluß Einzelplan 01:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen


8.300
42.448.000
-


-
+ 120.000
-


8.300
42.568.000
-

Einzelplan 03

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium des Innern

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM


03 020
Einzelplan 03:

Ministerium des Innern
Allgemeine Bewilligungen



883 10 
012
Zuschüsse an Gemeinden und Kreise zur Errichtung von Übergangswohnheimen

- Haushaltsvermerk unverändert
25.000.000 + 5.000.000 30.000.000
03 110 Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen des Landes Brandenburg

 
435 20
042
Sonderversorgungsleistungen
Zu Titel 435 20 (neue Erläuterungen):

Sonderversorgungsleistungen, die nicht in die Rentenversicherung überführt werden.
Weniger, weil die Rückerstattungen an das Bundesversicherungsamt bis 31.12.1992 aus dem Kapitel 07 150, Titelgruppe 70, Titel 641 70 - Sozialversicherung - geleistet werden.
55.140.000 -47.000.000 8.140.000
03 730 Staatlicher Munitionsbergungsdienst

 
241 20
049
Sonstige Erstattungen vom Bund
- Haushaltsvermerk unverändert
1.500.000 + 10.000.000 11.500.000
536 10
049
Beseitigung von Kampfmitteln
- Verpflichtungsermächtigung unverändert
15.000.000 + 10.000.000 25.000.000
03 810 Zentrale Ausländerbehörde

 

517 10
012

Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Der Haushaltsvermerk (Die Ausgaben sind in Höhe von 700.000 DM gesperrt.) entfällt.
Zu Titel 517 10 (neue Erläuterungen):
1.700.000 + 301.000 2.001.000
1. Heizung
2. Strom, Gas und Wasser
3. Reinigung
4. Grundbesitzabgaben
5. Sonstiges
Zusammen
700.000 DM
1.140.000 DM
80.000 DM
20.000 DM
61.000 DM
2.001.000 DM
518 10
012
Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume

Zu Titel 518 10:
Miete für Asylbewerberunterkünfte Alt-Stahnsdorf sowie für mobile Verwaltungs-Container
2.320.000 + 1.163.000 3.483.000
671 10
012
Erstattung der Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylbewerber

Zu Titel 671 10 (neue Erläuterungen):
Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in der Zentralen Ausländerbehörde mit ihren Außenstellen werden durch private Betreiber sichergestellt. Es hängt dabei von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab, ob Miet- und Bewirtschaftungskosten (Titel 517 10, 518 10) oder Kosten für die Betreiberverträge (Titel 671 10) anfallen.
Mehr wegen Erweiterung in Alt-Stahnsdorf sowie Übernahme einer zusätzlichen Asylbewerberunterkunft in Prötzel.
17.060.000 + 7.881.000 24.941.000

812 10
012

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen im Inland 450.000 + 300.000 750.000
Zu Titel 812 10:
1. Erstattung der Einrichtung
2. Erweiterung der ADV-Anlage
Zusammen

456.000 DM
294.000 DM

750.000 DM

Abschluß Einzelplan 03:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2)


44.728.600
1.034.383.600
110.100.000


+ 10.000.000
- 22.355.000
+ 68.300.000


54.728.600
1.012.028.600
178.400.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
 03 810 Einzelplan 03: 

Ministerium des Innern 
Zentrale Ausländerbehörde



671 10 
012
Erstattung der Kosten für Unterbringung,
Verpflegung und Betreuung der Asylbewerber 
Fällig: 
1994   7.320.000 DM 
1995   7.320.000 DM 
1996   7.320.000 DM 
1997   7.320.000 DM 
Folgejahre   39.020.000 DM
- +68.300.000 68.300.000
 
 
gesamt
Abschluß Einzelplan 03: 
 
Verpflichtungsermächtigungen


110.100.000


+68.300.000


178.400.000

Einzelplan 04

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium der Justiz

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
04 040

111 10
052

535 20 
052
Einzelplan 04:
Ministerium der Justiz
Gerichte, Grundbuchämter und
Staatsanwaltschaften
Gebühren und tarifliche Entgelte

Vergabe von Arbeiten an Dritte



52.400.000

300.000



+4.000.000

+1.000.000



56.400.000

1.300.000
   Abschluß Einzelplan 04:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen


83.923.700
489.866.600
69.119.900


+ 4.000.000
+ 1.000.000
-


87.923.700
490.866.600
69.119.900

Einzelplan 05

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
05 020 Einzelplan 05:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 
Allgemeine Bewilligungen



684 10
239
(neu)
Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der
freien Jugendhilfe

Erläuterungen zu Titel 684 10:
Zuwendungen zur Förderung der Personalkosten von Beschäftigten von Trägern der freien Jugendhilfe, die nach den Bestimmungen des § 249 h Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gefördert werden. Die Förderung erstreckt sich auf Projekte in den Bereichen Jugendarbeit, Sozialarbeit an Schulen, Beratungsangebote u. Berechnet auf der Grundlage einer Festbetragsfinanzierung von 25.800 DM jährlich je geförderter Stelle in Anlehnung an Verg.Gr. V b BAT-0. 
- + 5.800.000 5.800.000
05 050 Jugendhilfe 

 
TGr.6 Landesjugendplan (zentral)

 
684 60
239
Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der
freien Jugendhilfe 
8.995.000 -1.300.000 7.695.000
TGr. 82 Förderung des Berufspraktikums für Erzieherinnen
und Erzieher


 
653 82
239
Zuweisungen an Träger der öffentlichen Jugendhilfe 4.500.000 - 4.050.000 450.000
684 82 
239
Zuschüsse für laufende Zwecke an Trägerder
freien Jugendhilfe 
500.000 - 450.000 50.000
05 300 Schulen gemeinsam

 
853 10 
121
Darlehen an Gemeinden (GV) für Schulbaumaßnahmen 60.000.000 + 4.200.000 64.200.000
05 810 Förderung des Sports

 
883 60 
323
Zuweisungen für Investitionen 15.000.000 + 5.800.000 20.800.000

Abschluß Einzelplan 05:  

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage2)


52.371.000
2.103.404.800
71.000.000


-
+10.000.000
+26.500.000


52.371.000
2.113.404.800
97.500.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
05 300 Einzelplan 05:

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Schulen gemeinsam
  

853 10 
121  
Darlehen an Gemeinden (GV) für Schulbaumaßnahmen

Fällig:
1994   44.500.000 
1995   30.000.000
60.000.000 + 14.500.000 74.500.000
05 810 Förderung des Sports 

 
883 60 
323 
Zuweisungen für Investitionen 

Fällig:  
1994   15.000.000 
1995     5.000.000
8.000.000 + 12.000.000 20.000.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 05:

Verpflichtungsermächtigungen
 
 
71.000.000
 
 
+ 26.500.000
 
 
97.500.000

Einzelplan 06

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel 
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
 06 020 Einzelplan 06:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Allgemeine Bewilligungen
     
331 10
146
Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes zur Förderung des Studentenwohnheimbaus - + 5.000.000 5.000.000
331 20
131
Einnahmen im Zusammenhang mit dem Hochschulbau-förderungsgesetz 42.376.000 +12.961.000 55.337.000
812 13
131

Erwerb von Großgeräten im Sinne des HBFG zur Ergänzung und Erneuerung,
soweit nicht anderweitig veranschlagt

17.000.000 -11.784.000 5.216.000
893 70
144
Zuschüsse für Investitionen 7.000.000 +6.250.000 13.250.000
06 024 Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung        
251 10
139

Zuweisungen des Bundes zu den Ausgaben des Landes bei der Finanzierung des Erneuerungsprogramms für Hochschule und Forschung vom 11. Juli 1991

46.980.800 + 3.711.000 50.691.800
893 10
131
(neu)
Gästehäuser / kleine Baumaßnahmen gem. Art. 7 Abs. 2 HEP - + 4.948.000 4.948.000
06 120 Universität Potsdam

712 12
131
Grundsanierung Gebäude I (Commun I) Am Neuen Palais 4.000.000 - 3.000.000 1.000.000

Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
20.000.000
1.000.000
1.000.000
18.000.000


712 13
131
Grundsanierung Gebäude K (Commun II) Am Neuen Palais 4.000.000 - 3.000.000 1.000.000

Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
18.000.000
1.000.000
1.000.000
16.000.000



712 14
131
Sanierung Gebäude L 1.000.000 + 3.300.000 4.300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
13.600.000
3.200.000
4.300.000
6.100.000
712 15
131
Sanierung Außenanlagen  "Neues Palais"  2.000.000 - 1.800.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
4.200.000
 -
200.000 
4.000.000
712 16
131
Sanierung Gebäude H 2.500.000 - 500.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
3.300.000 
500.000
2.000.000
800.000
712 17
131
Sanierung Gebäude S 500.000 - 400.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten 
1.500.000
 - 
100.000
1.400.000
712 18
131
Sanierung Institut Botanik 1.500.000 - 500.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
6.000.000
100.000
1.000.000
4.900.000
712 19
131
Sanierung Botanischer Garten (einschließlich Heizung) 1.500.000 - 500.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
6.400.000
1.300.000
1.000.000
4.100.000
712 21
131
Ausbau des ehemaligen Heizhauses zur Zentralwerkstatt (Gebäude S) 1.000.000 - 800.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
1.500.000
500.000
200.000
800.000
712 23
131
Lennéstr. 7a - Villa Liegnitz - Institut Zoologie und Hörsaal 1.500.000 - 1.300.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
3.500.000
400.000
200.000
2.900.000
712 26
131
Golm, Sanierung Haus 14 2.000.000 - 1.700.000 300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
3.300.000
300.000
300.000
2.700.000
712 33
131
Erneuerung der Telefonverkabelung der Gebäudekomplexe Neues Palais-Golm-Babelsberg  - + 600.000 600.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
2.420.000
-
600.000
1.820.000
712 34
131
Babelsberg, Heizungsumstellung Standort Bhf. Griebnitzsee 300.000 + 986.000 1.286.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
2.700.000
1.250.000 
1.286.000 
164.000
712 35
131

Babelsberg, Heizungsumstellung Standort Park Babelsberg

1.700.000 - 1.500.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
2.400.000
100.000
200.000
2.100.000
712 36
131
Instrumentalhaus Musik, Golm Haus 6 600.000 - 400.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
1.100.000
-
200.000
900.000
713 10
131
Golm, Fertigstellung Sporthalle 1.000.000 + 1.266.000 2.266.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Verausgabt bis 1991
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
10.000.000
201.000
5.800.000
2.266.000
1.733.000
714 10
131
(neu)
Schaffung bauseitiger Voraussetzungen für die Errichtung von Containeranlagen - + 575.000 575.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
575.000
-
575.000
-
812 12
131
(neu)
Kauf von Bürocontainern - + 2.400.000 2.400.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
4.800.000
-
2.400.000
2.400.000
812 14
131
Erwerb von Telefonanlagen - + 800.000 800.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
1.820.000
400.000
800.000
620.000
812 21
131
(neu)
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung  - + 3.800.000 3.800.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
6.330.000
-
3.800.000
2.530.000
06 131 Hochschule für Film und Fernsehen

 
712 12
131
Grundsanierung Karl-Marx-Str. 33/34 210.000 + 3.000.000 3.210.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
6.800.000
1.000.000
3.210.000
2.590.000
06 140 Technische Universität Cottbus

 
712 23
131
Hörsaal Gebäude 1, Erneuerung MSR-Anlage 535.000 - 335.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
615.000
-
200.000
415.000
712 24
131
Erneuerung der Heizung Lehrgebäude 2, Hörsaal 3 623.000 - 500.000 123.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
703.000
-
123.000
580.000
812 11
131
Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen im Inland sowie sonstiger beweglicher Sachen zur Erstausstattung - + 1.500.000 1.500.000
812 22
131
(neu)
Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät I (Naturwissenschaften), 1. Rate - + 1.267.000 1.267.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
2.140.000
-
1.267.000
873.000
812 23
131
(neu)
Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät II
(Architektur und Bauingenieurwesen)
- + 2.751.000 2.751.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten 
2.751.000
-
2.751.000
-
812 24
131
(neu)
Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät III (Maschinenwesen und Elektrotechnik), 1. Rate - + 1.306.000 1.306.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
2.303.000
-
1.306.000
997.000
812 25
131
(neu)
Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät IV (Umweltwissenschaften), 1. Rate - + 860.000 860.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
1.990.000
-
860.000
1.130.000
812 26
131
(neu)
Erstausstattung für neue Lehrstühle der Fakultät V (Philosophie und Sozialwissenschaften), 1. Rate - + 413.000 413.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
920.000
-
413.000
507.000
06 150 Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder

712 12
131
Grundsanierung Hauptgebäude Große Scharrnstr.  - + 17.000.000 17.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
63.000.000
-
17.000.000
46.000.000
812 21
131
(neu)
Erwerb von Geräten, Ausstattungsgegenständen und Maschinen sowie sonstiger beweglicher Sachen zur erstmaligen Einrichtung - + 2.000.000 2.000.000

Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
5.000.000
-
2.000.000
3.000.000



813 95
131
Wissenschaftliche Literatur für den Ausbau der Hochschulbibliothek (Büchergrundbestand) - + 2.000.000 2.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
32.500.000
2.500.000
2.000.000
28.000.000
06 160 Fachhochschule Lausitz

 
712 11
137
Neubau der Mensa in Cottbus 500.000 - 500.000 -
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
13.200.000
500.000
-
12.700.000
712 13
137
Planungsmittel - + 250.000 250.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
1.000.000
450.000
250.000
300.000
712 16
137
Neubau Laborgebäude 1 (Elektrotechnik, Chemie, Verfahrenstechnik) - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
40.850.000
-
200.000
40.650.000
712 17
137
(neu)
Grundsanierung Mensa Senftenberg - + 750.000 750.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
12.250.000
-
750.000
11.500.000
713 10
137
(neu)
Erschließung am Standort Cottbus - + 300.000 300.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
13.000.000
-
300.000
12.700.000
713 11
137
(neu)
Umbau Gebäude 10 zum Lehrgebäude Sozialwesen - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
9.010.000
-
200.000
8.810.000
713 12
137
(neu)
Umbau Gebäude 11 zum Lehrgebäude Bauingenieurwesen - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
11.150.000
-
200.000
10.950.000
713 13
137
(neu)
Neubau Laborgebäude Bauingenieurwesen/Ver- und Entsorgung - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
29.500.000
-
200.000
29.300.000
812 22
137
(neu)
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 1.500.000 1.500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
10.300.000
-
1.500.000
8.800.000
06 161 Fachhochschule Brandenburg

 
712 11
137
Grundsanierung einer ehemaligen Kaserne in Brandenburg - Magdeburger Str. 6.000.000 + 3.795.000 9.795.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
15.800.000
5.000.000
9.795.000
1.005.000
812 21
137
Ersteinrichtung für Umbau Gebäude Magdeburger Str. 53 724.000 + 1.000.000 1.724.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
1.724.000
-
1.724.000
-
06 162 Technische Fachhochschule Wildau

 
712 11
137
Neubau Laborgebäude Informatik 4.500.000 - 300.000 4.200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
16.966.000
-
4.200.000
12.766.000
712 12
137
Neubau Laborgebäude Verfahrenstechnik 6.000.000 - 2.820.000 3.180.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
20.274.000
-
3.180.000
17.094.000
812 22
137
(neu)
Ersteinrichtung für Betriebswirtschaft, Informatik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau - + 550.000 550.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
7.050.000
-
550.000
6.500.000
06 163 Fachhochschule Eberswalde

 
712 10
137
Fertigstellung eines Neubaus (Seminargebäude) 1.600.000 + 2.937.000 4.537.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
7.000.000
150.000
4.537.000
2.313.000
712 11
137
Sanierung Bibliotheksgebäude Schicklerstr. 1.500.000 - 1.000.000 500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
2.500.000
-
500.000
2.000.000
812 21
137
(neu)
Ersteinrichtung Hauptgebäude - + 255.000 255.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
1.000.000
-
255.000
745.000
06 164 Fachhochschule Potsdam

 
712 11
137
(neu)
Umbau Gebäude 2, Bauingenieurwesen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Voranschlagt 1993
Vorbehalten
21.700.000
-
100.000
21.600.000
712 12
137
(neu)
Erschließung und Außenanlagen - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
4.000.000
-
100.000
3.900.000
712 13
137
(neu)
Umbau Gebäude 4, FB Architektur - + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
24.000.000
-
100.000
23.900.000
712 15
137
(neu)
Umbau Gebäude 5, FB Design - + 500.000 500.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
18.800.000
-
500.000
18.300.000
712 21
137
(neu)
Lehrgebäude Friedrich-Ebert-Str. 4, Heizungserneuerung - + 200.000 200.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992 
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
3.100.000
-
200.000
2.900.000
712 22
137
(neu)

Umbau Gebäude 1, FB Architektur und Bauingenieurwesen

- + 100.000 100.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten
24.000.000
-
100.000
23.900.000
812 21
137
(neu)
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für die erstmalige Einrichtung - + 1.000.000 1.000.000
Voraussichtl. Gesamtkosten
Bewilligt 1992
Veranschlagt 1993
Vorbehalten 
10.300.000
-
1.000.000
9.300.000
06 826 Förderung von Theater und Film 

 
Tgr. 70 Förderung der Theaterarbeit 

 
653 70
181
Zuweisungen an die Gemeinden für Theater Haushaltsvermerk
unverändert Erläuterungen: Das Land gewährt Projektzuweisungen bis zur Höhe
von 49 % im Jahr 1992, bis zu 45% im Jahr 1993 und bis zu 40 % im Jahr 1994 des jeweiligen Zuschußbedarfs.
Für 1993 sind folgende Beträge vorgesehen:
43.131.000 - 2.408.300 40.722.700
Brandenburger Theater, Brandenburg 7.214.000 DM
Hans-Otto-Theater, Potsdam 12.757.000 DM
Neue Bühne-Theater, Senftenberg 3.435.700 DM
Theater der Stadt Frankfurt 10.550.000 DM
Uckermärkische Bühnen Schwedt 4.266.000 DM
Sonstige Projektförderung
(wie:Förderung der Theaterarbeit in Gemeinden mit Spielstätten ohne Ensemble, Zuschüsse für besondere
Inszenierungen, Förderung vertraglich vereinbarter,überörtlicher und überregionaler Zusammenarbeit)
2.500.000 DM
Zusammen: 40.722.700 DM
658 70
181
(neu)
Einmaliger Zuschuß an das Theater "Neue Bühne Senftenberg"
(Kinder- und Jugendtheater mit Landesbühnenfunktion)
- + 2.408.300 2.408.300

Abschluß Einzelplan 06:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen: (Anlage 2)


230.134.700
899.918.900
21.901.000


+21.672.000
+ 38.620.000
+ 2.400.000


251.806.700
938.538.900
24.301.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
06 120 Einzelplan 06:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Universität Potsdam

  
812 12
131
(neu)
Kauf von Bürocontainern

Fällig:
1994:      2.400.000 DM
- + 2.400.000 2.400.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 06:

Verpflichtungsermächtigungen

21.901.000

+ 2.400.000

24.301.000

Einzelplan 07

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium für Arbeit, Soziales,

Gesundheit und Frauen

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
07 020 Einzelplan 07:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen
Allgemeine Bewilligungen



TGr. 65
(neu)
Maßnahmen gemäß § 249 h Arbeitsförderungsgesetz

 
653 65
253
(neu)
Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz - + 2.600.000 2.600.000
684 65
253
(neu)
Zuschüsse an freie Träger für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz zugunsten von Zielgruppen - + 20.000.000 20.000.000
07 030 Arbeitsmarkt

 
684 64
253
Zuschüsse an freie Träger 65.420.000 - 10.000.000 55.420.000
07 040 Gesundheit

 
671 10
314
Erstattung nicht erhobener Verkaufspreise für Verhütungsmittel an Apotheken 

Haushaltsvermerk:
Siehe Deckungsvermerk bei Kapitel 07 070  Titel 643 30. 
12.000.000 - 1.000.000 11.000.000
07 070 Förderung der Sozialstruktur

 
643 10
234
Kostenerstattung an die örtlichen Träger der Sozialhilfe 66.000.000 + 257.900.100 323.900.100
643 30
234
(neu)
Kostenerstattung an örtliche Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 37 a Bundessozialhilfegesetz 

Haushaltsvermerk: 
Die Ausgaben sind bis zur Höhe von 1.000.000 DM mit den Ausgaben bei Kapitel 07 040 Titel 671 10 gegenseitig deckungsfähig. 
- + 1.000.000 1.000.000
684 12
236
Zuschüsse an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Selbsthilfegruppen für soziale Aufgaben, insbesondere Erprobung neuer Formen der Sozialarbeit 2.000.000 - 500.000 1.500.000
684 16
236
Soziale Integration Behinderter 700.000 - 210.000 490.000
684 60
234
Zuschüsse zu den Betriebsausgaben von sozialen Einrichtungen in freier gemeinnütziger Trägerschaft 21.000.000 - 1.500.000 19.500.000
643 70
234
Kostenerstattung für das Landespflegegeldgesetz an örtliche Träger 19.800.000 + 12.390.000 32.190.000
681 70
234
Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 500.000.000 +211.511.900 711.511.900
07 080 Frauenförderung, Gleichstellung 

 
684 13
236
Zuschüsse zur Förderung von Organisationen und Verbänden der Frauenpolitik  900.000 - 100.000 800.000
07 135 Maßregelvollzug

 
643 10
059
Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Anstalten anderer Verwaltungen 9.030.000 - 290.000 8.740.000
07 150 Sozialversicherung

 
641 70
211
Sonstige Erstattungen an den Bund (Ausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung) 250.000.000 - 50.000.000 200.000.000
07 180 Landeskrankenhäuser

 
891 10
312
Zuführung des Landes an die Landeskrankenhäuser zu den Investitionsaufwendungen 64.080.000 - 20.000.000 44.080.000

Abschluß Einzelplan 07:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2)


149.984.100
2.441.990.500
295.680.000


-
+ 421.802.000
+ 10.000.000


149.984.100
2.863.792.500
305.680.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
07 020 Einzelplan 07:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen

Allgemeine Bewilligungen



Tgr. 65
(neu)
Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz


684 65
253
(neu)
Zuschüsse an freie Träger für Maßnahmen nach § 249 h Arbeitsförderungsgesetz zugunsten von Zielgruppen

Fällig:
1994:      20.000.000
- +20.000.000 20.000.000
07 030 Arbeitsmarkt

 
684 64
253
Zuschüsse an freie Träger 

Fällig: 
1994:      10.000.000 
1995:      20.000.000
40.000.000 - 10.000.000 30.000.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 07:

Verpflichtungsermächtigungen


295.680.000


+10.000.000


305.680.000

Einzelplan 08

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium für Wirtschaft,

Mittelstand und Technologie

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
08 030 Einzelplan 08: 

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie


Förderung der mittelständischen Wirtschaft und des Tourismus



TGr. 61 Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Berufsausbildung


685 61
155
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland  Haushaltsvermerk: 
Die Leistung der Ausgaben bedarf in Höhe von 2.000.000 DM der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen.
17.600.000 - 17.600.000
08 040 Förderung Energie und Bergbau


893 20
631
Maßnahmen zur Beseitigung der Altlasten des Bergbaus ohne Rechtsnachfolger zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren 13.200.000 - 1.300.000 11.900.000
TGr. 61 Nutzung der Geothermalwärme und der Speicherung von Energie


883 61
627
Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 1.000.000 - 500.000 500.000
TGr. 62 Förderung der Wärmeauskopplung und Nutzung der Abwärme


883 62
627
Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 3.000.000 - 1.000.000 2.000.000
891 62
627
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 7.000.000 - 1.500.000 5.500.000
TGr. 63 Förderung der rationellen Energieverwendung und Nutzung regenerativer Energiequellen 


892 63
627
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 18.000.000  - 2.000.000 16.000.000
TGr. 66 Zuschüsse für Investitionen zur Reststoffverwertung und Abfallaufbereitung zu energetischen Zwecken und zur Werkstoffgewinnung


891 66
627
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen 2.000.000 - 1.000.000 1.000.000
892 66
627
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 5.500.000 - 700.000 4.800.000
08 050 Förderung der Wirtschaft, insbesondere in struktur-und technologiebestimmenden Vorhaben


331 10
691
Zuweisungen des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"  491.050.000 +144.900.000 635.950.000
671 10
691
(neu)
Entgelte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg  - + 12.330.000 12.330.000
683 20
634
(neu)
Zuschüsse für lfd. Zwecke an priv. technologieorientierte Unternehmen  - + 5.600.000 5.600.000
TGr. 61
 
Zuschüsse für Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" einschließlich EG-Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)


883 61
692
Zuweisungen für Infrastrukturmaßnahmen an Gemeinden und Gemeindeverbände 283.850.000 + 72.450.000 356.300.000
892 61
691
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 851.550.000 +217.350.000 1.068.900.000
TGr. 69 Sonderförderungen für Problemregionen

Haushaltsvermerk:



537 69 
643
Kosten für Gutachten und Planung zur Sicherung der Industriestandorte - + 500.000 500.000
653 69
643
Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Sicherung der Industriestandorte - + 9.500.000 9.500.000
682 69
643
Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen zur Sicherung der Industriestandorte - - -
683 69
643
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen zur Industriestandortsicherung - - -
883 69
643
Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände - + 10.000.000 10.000.000
892 69
643
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen

Zu Titel 892 69:
Grundlage für die veranschlagten Mittel ist die Regierungserklärung vom 3. März 1993 "Sicherung der Industriestandorte, insbesondere Stahlstandorte", die sich eine integrierte Standortentwicklung in den Problemregionen des Landes Brandenburg zum Ziel gesetzt hat. Als Maßnahmen sind insbesondere beabsichtigt:

- Standortmarketing,
- Qualifizierung der Arbeitnehmer,
- Technologie- und Innovationsförderung.

Die Entsperrung der Mittel ist abhängig von der Vorlage einer entsprechenden Richtlinie, aus der die konkreten Schwerpunktregionen, die konkreten Förderzwecke und förderfähigen Projektformen sowie die Einordnung dieses Programms in eine ressortübergreifende Abstimmung und Bündelung zum Zwecke der Sicherung der Industriestandorte hervorgeht.
- + 5.000.000 5.000.000

Abschluß Einzelplan 08:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2)


692.480.800
1.623.921.500
1.547.900.000


+144.900.000
+324.730.000
+583.900.000


837.380.800
1.948.651.500
2.131.800.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
08 050 Einzelplan 08:

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Förderung der Wirtschaft, insbesondere in struktur- und technologiebestimmenden Vorhaben 



671 10 
691 
(neu)
Entgelte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg 

Fällig: 
1994:      12.800.000
- + 12.800.000 12.800.000
683 20
634
(neu)
Zuschüsse für laufende Zwecke an priv. technologieorientierte Unternehmen 

Fällig: 
1994:      15.400.000 
1995:       9.000.000 
1996:       1.500.000 
- + 25.900.000 25.900.000
892 61
691
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft

Fällig: 
1994:      257.600.000
1995:      193.200.000 
1996:       64.400.000
1.062.600.000 +515.200.000 1.577.800.000
TGr. 69 Sonderförderungen für Problemregionen

 
892 69
643
Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 

Fällig: 1994 30.000.000
- + 30.000.000 30.000.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 08:

Verpflichtungsermächtigungen


1.547.900.000


+ 583.900.000


2.131.800.000

Einzelplan 09

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium für Umwelt,

Naturschutz und Raumordnung

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
09 040 Einzelplan 09:

Ministerium für Umwelt Naturschutz und Raumordnung

Gewässerschutz und Wasserwirtschaft



883 10
623
Zuweisung an Gemeinden
- Trinkwasser -
86.000.000 -20.800.000 65.200.000
883 20
623
Zuweisungen an Gemeinden
- Abwasser -
102.000.000 +10.000.000 112.000.000
09 050 Abfallwirtschaft und Altlasten

 
331 30
330
Zuweisungen für Investitionen vom Bund 54.000.000 + 9.000.000 63.000.000
892 20
330
Zuwendungen - Haftungsfreistellungen und Beseitigung ökologischer Altlasten 

Haushaltsvermerk:
  1. Die Leistungen der Ausgaben bedarf in Höhe von 15.000.000 DM der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen.
  2. Die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 30.000.000 DM bedarf der Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. 
  3. Die Bewirtschaftungsvorschriften in den Erläuterungen sind gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 LHO verbindlich.
Zu Titel 892 20:
Mittel bis zu einer Höhe von 15.000.000 DM sind in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zu bewirtschaften (verbindlich gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 LHO).
115.000.000 +15.000.000 130.000.000
09 080 Raumordnung und Projektplanung

 
685 10
422
Zuwendungen für die Regionalen Planungsstellen - + 1.000.000 1.000.000

Abschluß Einzelplan 09:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2)


126.736.500
841.331.000
877.600.000


+ 9.000.000
+ 5.200.000
+30.000.000


135.736.500
846.531.000
907.600.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
09 050 Einzelplan 09:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung


Abfallwirtschaft und Altlasten



892 20
330
Zuwendungen - Haftungsfreistellungen und Beseitigung
ökologischer Altlasten



Fällig: 
1994      130.000.000 
1995      100.000.000 
1996      100.000.000 
1997      100.000.000 
Folgejahre      100.000.000
500.000.000 +30.000.000 530.000.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 09:

Verpflichtungsermächtigungen


877.600.000


+ 30.000.000


907.600.000

Einzelplan 10

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten

für das Haushaltsjahr

993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
10 030 Einzelplan 10:

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten


Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft - Gemeinschaftsaufgabe
  

251 11
511
Anteil des Bundes an den Zuweisungen für die Förderung der agrarstrukturellen Vorplanung 
- Haushaltsvermerk unverändert
5.712.600 + 287.400 6.000.000
331 12
623
Anteil des Bundes an den Zuweisungen für wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen)

1. Einnahmen dürfen nur zur Leistung von Aus- gaben bei Titel 892 16 und 892 17 verwendet werden.
28.200.000 +20.749.800 4
251 61&
521
Anteil des Bundes an Zuschüssen zur Förderung des freiwilligen Landtausches 
- Haushaltsvermerk unverändert
300.000 + 1.200.000 1.500.000
331 61
521
Anteil des Bundes an den Zuweisungen zur Flurbereinigung  300.000 + 1.200.000 1.500.000
TGr. 62  Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlungen 

 
251 62
522
Anteil des Bundes an den Zinszuschüssen für die einzelbetriebliche Förderung und der Ausgleichszulage  85.926.000 - 2.955.600 82.970.400
331 62
522
Anteil des Bundes an Zuschüssen für einzelbetriebliche Investitionen 59.361.600 - 6.636.600 52.725.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugungsbereich, forstliche Maßnahmen

 
251 63
512
Anteil des Bundes an Zuweisungen und Zuschüssen für Leistungsprüfungen und Erstaufforstungen 
- Haushaltsvermerk unverändert
4.200.000 - 960.000 3.240.000
331 63
512
Anteil des Bundes an Zuweisungen und Zuschüssen für Leistungsprüfungsanstalten, neuartige Waldschäden, waldbauliche und sonstige forstliche Maßnahmen 
- Haushaltsvermerk unverändert
10.030.800 + 3.349.200 13.380.000
TGr. 64  Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen

 
251 64
511
Anteil des Bundes an der Umstellungs- und Anpassungshilfe 
- Haushaltsvermerk unverändert
9.600.000 - 3.300.000 6.300.000
331 64
511
Anteil des Bundes an den Zuweisungen zur Dorferneuerung  
- Haushaltsvermerk unverändert
40.793.400 - 1.793.400 39.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur

 
251 65
529
Anteil des Bundes an Startbeihilfen 
- Haushaltsvermerk unverändert
- + 5.400.000 5.400.000
331 65
529
Anteil des Bundes an Zuschüssen für marktstrukturverbessernde Maßnahmen 
- Haushaltsvermerk unverändert
36.985.200 + 4.928.400 41.913.600
683 11
529
Zuweisungen für die Förderung der agrarstrukturellen Vorplanung  
- Haushaltsvermerk (Veränderung unterstrichen) 

1. Ausgaben über 4.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 11 zufließen.
9.521.000 + 479.000 10.000.000
892 16
623
Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung kulturbautechnischer Maßnahmen 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen)  

1. Ausgaben über 8.633.200 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 12 zufließen.
7.000.000 +14.583.000 21.583.000
892 17
623
Zuweisungen für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen  
- Haushaltsvermerk unverändert
40.000.000 + 40.000.000 80.000.000
TGr. 61 Flurbereinigung, freiwilliger Landtausch

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig



683 61
521
Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Landtausches 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 

1. Ausgaben über 1.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 61 zufließen.
500.000 + 2.000.000 2.500.000
892 61
521
Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung der Flurbereinigung
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen) 

1. Ausgaben über 1.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 61 zufließen.
500.000 + 2.000.000 2.500.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig



662 62
522
Zinszuschüsse für einzelbetriebliche Maßnahmen 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 

1. Ausgaben über 7.693.600 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mitel des Bundes bei Titel 251 62 zufließen.
24.160.000 - 4.926.000 19.234.000
683 62
522
Ausgleichszulage 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen) 

1. Ausgaben über 45.620.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 62 zufließen.
119.050.000 - 5.000.000 114.050.000
853 62
522
Darlehen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unter- strichen)

1. Ausgaben über 23.400.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 62 zufließen.
54.913.000 + 3.587.000 58.500.000
892 62
522
Zuschüsse zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Umstrukturierungen 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen)

1. Ausgaben über 11.750.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 62 zufließen.
44.023.000 - 14.648.000 29.375.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugerbereich und forstliche Maßnahmen

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig



683 63
512
Zuschüsse für Leistungsprüfungen und Erstaufforstungen  
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unter strichen) 

1. Ausgaben über 2.160.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 63 zufließen.
7.000.000 - 1.600.000 5.400.000
892 63
512
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Rationalisierungen
im Erzeugungsbereich
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen)

1. Ausgaben über 8.920.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 63 zufließen.
16.718.000 + 5.582.000 22.300.000
TGr. 64 Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

  
683 64
511
Umstellungshilfe, Anpassungshilfe 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen)

1. Ausgaben über 4.200.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 64 zufließen.
16.000.000 - 5.500.000 10.500.000
892 64
511
Zuweisungen zur Förderung der Dorferneuerung
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen)

1. Ausgaben über 26.000.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 64 zufließen.
67.989.000 - 2.989.000 65.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.


  
683 65
529
Startbeihilfen 
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen)

1. Ausgaben über 3.600.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 251 65 zufließen.
5.000.000 + 4.000.000 9.000.000
892 65
529
Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der Marktstruktur
- Haushaltsvermerk (Veränderungen unterstrichen)

1. Ausgaben über 21.942.000 DM hinaus dürfen nur geleistet werden, wenn Mittel des Bundes bei Titel 331 65 zufließen.
56.642.000 - 1.786.000 54.856.000
TGr. 66 Maßnahmen zur Durchführung des EG-Sonderprogramms gemäß VO (EWG) Nr. 3575/90 und Nr. 2052/88
  
683 66
528
Zuschüsse 90.000.000 - 90.000.000 -
892 66
528
Zuschüsse EG-Sonderprogramm - + 90.000.000 90.000.000
10 031 Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft 
- nicht Gemeinschaftsaufgabe -



685 15
549
Fördermaßnahmen zur Unterstützung einer umwelt- und artgerechten landwirtschaftlichen Produktion 
Haushaltsvermerk Nr. 2 (neu): 
Die Mittel bleiben bis zum Vorliegen der Zustimmung durch die EG gesperrt
- + 20.800.000 20.800.000

Abschluß Einzelplan 10:

Gesamteinnahmen: 
Gesamtausgaben: 
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2)


664.289.000
1.160.057.300
269.813.000


+ 21.469.200
+ 56.582.000
+ 128.427.000


685.758.200
1.216.639.300
398.240.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
10 020 Einzelplan 10:

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
 
Allgemeine Bewilligungen



684 10
253
(neu)
Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen für Maßnahmen nach
§ 249 h AFG

Fällig:
1994      12.000.000
- +12.000.000 12.000.000
10 030 Förderung der Ernährung, Land- und Forstwirtschaft

 
892 16
623
Zuweisungen und Zuschüsse für die Förderung kulturbautechnischer
Maßnahmen

Fällig: 
1994      11.500.000 DM
10.500.000 + 1.000.000 11.500.000
TGr. 61 Flurbereinigung, freiwilliger Landtausch

 
683 61
521
Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Landtausches

Fällig:
1994      7.000.000 DM
1995      3.000.000 DM
1.000.000 + 9.000.000 10.000.000
892 61
521
Zuweisungen und Zuschüsse zur Förderung der Flurbereinigung

Fällig:
1994      15.000.000 DM
1995       5.000.000 DM
2.000.000 + 18.000.000 20.000.000
TGr. 62 Einzelbetriebliche Maßnahmen und ländliche Siedlung

 
662 62
522
Zinszuschüsse für einzelbetriebliche Maßnahmen 

Fällig:
1994      25.000.000 DM
1995      18.000.000 DM
1996      10.000.000 DM
Folgejahre      38.800.000 DM
89.873.000 + 1.927.000 91.800.000
853 62
522
Darlehen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

Fällig:
1994      30.000.000 DM
1995       5.000.000 DM
15.000.000 + 20.000.000 35.000.000
892 62
522
Zuschüsse zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Umstrukturierungen 

Fällig:
1994      20.500.000
20.000.000 + 500.000 20.500.000
TGr. 63 Rationalisierungsmaßnahmen im Erzeugerbereich und forstliche Maßnahmen

 
892 63
512
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Rationalisierungen im Erzeugungsbereich 

Fällig: 
1994 4.500.000 DM
1.500.000 + 3.000.000 4.500.000
 TGr. 64  Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
  
892 64
511
Zuweisungen zur Förderung der Dorferneuerung

Fällig: 
1994      35.000.000 DM 
1995      15.000.000 DM
20.000.000 + 30.000.000 50.000.000
TGr. 65 Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur

 
683 65
529
(neu)
Startbeihilfen

Fällig: 
1994      5.000.000 DM
- + 5.000.000 5.000.000
892 65
529
Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der Marktstruktur

Fällig:
1994      28.500.000 DM 
1995      15.000.000 DM 
1996       5.000.000 DM
20.500.000 + 28.000.000 48.500.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 10:
 
Verpflichtungsermächtigungen


269.813.000


+ 128.427.000


398.240.000

Einzelplan 11

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium für Stadtentwicklung,

Wohnen und Verkehr

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
 11 040 Einzelplan 11:

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 

Angelegenheiten der Stadtentwicklung



331 11
440
(neu)
Zuweisungen des Bundes zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus - + 1.473.600 1.473.600
331 13
440
(neu)
Zuweisungen des Bundes für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen  - + 1.578.000 1.578.000
331 15
440
(neu)
Zuweisungen des Bundes zur Planung und Erschließung neuer Wohngebiete - + 7.246.800 7.246.800
883 11
440
(neu)
Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Bundesanteil) - + 1.473.600 1.473.600
883 12
440
(neu)
Zuweisungen zur Vitalisierung an Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Landesanteil) - + 2.062.900 2.062.900
883 13
440
(neu)
Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Bundesanteil) - + 1.578.000 1.578.000
883 14
440
(neu)
Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Landesanteil) - + 2.209.200 2.209.200
883 15
440
(neu)
Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Bundesanteil) - + 7.246.800 7.246.800
883 16
440
(neu)
Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Landesanteil) - + 5.797.500 5.797.500
11 050 Darlehen und Zuschüsse für den Wohnungsbau

 
663 10
411
Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 1. Förderungsweg - (Programm 1993) 34.000.000 +22.000.000 56.000.000
663 11
411
Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 2. Förderungsweg - (Programm 1993) 10.000.000 - 4.000.000 6.000.000
663 12
411
Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - vereinbarte Förderung - (Programm 1993) 20.000.000 - 9.000.000 11.000.000
893 20
411
Zuschüsse für Freizieher von Wohnungen 
- Eigenheimsonderprogramm 

Haushaltsvermerk:
Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung für 1994 bedarf in Höhe von 20.000.000 DM der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses.

Erläuterungen: 
Das laufende Programm ist völlig überzeichnet und wird auch in den kommenden Jahren stark nachgefragt werden.Bevor entsperrt werden kann,muß eine Analyse der bisherigen  Zuschußvergabe durch LIB/MSWV erfolgen, um die Zielgruppen genauer zu erfassen. Anhand des Ergebnisses sollte eine Beratung im Fachausschuß und eventuell eine Überarbeitung der Richtlinie (hinsichtlich Einkommensgrenzen und Zuschußhöhe) erfolgen.
20.000.000 +10.000.000 30.000.000
11 460 Straßen- und Brückenbau

 
883 35
725
(neu)
Zuweisungen für Erhaltungsinvestitionen für den kommunalen Straßenbau (Sofortmaßnahmen) - + 30.000.000 30.000.000
11 470 Förderung übriger Verkehrsträger

 
715 10
729
(neu)
Kostenanteile für Landesstraßen gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz - + 12.100.000 12.100.000
11 480 Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs

 
653 10
741
Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände des öffentlichen Personennahverkehrs (Betriebskostenbeihilfen)

Neuer Haushaltsvermerk: 
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben bei Titel 653 20.
75.000.000 - 75.000.000
653 20
741
Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Verkehrsverbünde/Verkehrsgemeinschaften

Neuer Haushaltsvermerk: 
siehe Deckungsvermerk bei Titel 653 10
30.000.000 - 30.000.000
   Abschluß Einzelplan 11:

Gesamteinnahmen: 
Gesamtausgaben: 
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2)


666.925.000
3.053.260.900
4.789.764.200


+ 10.298.400
+ 81.468.000
+612.554.600


677.223.400
3.134.728.900
5.402.318.800
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
11 040 Einzelplan 11:

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Angelegenheiten der Stadtentwicklung



883 11
440
(neu)
Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Bundesanteil)

Fällig:
1994      4.420.700
1995      5.157.500
1996      2.210.300
1997      1.473.600
- +13.262.000 13.262.000
883 12
440
(neu)
Zuweisungen zur Vitalisierung von Wohnsiedlungen des industriellen Wohnungsbaus (Landesanteil)

Fällig: 
1994      6.188.700 
1995      7.220.200 
1996      3.094.300 
1997      2.062.900
- + 18.566.100 18.566.100
883 13
440
(neu)
Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Bundesanteil) 

Fällig: 
1994      4.734.000 
1995      5.523.000 
1996      2.367.000 
1997      1.578.000
- + 14.202.000 14.202.000
883 14
440
(neu)
Zuweisungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (Landesanteil)

Fällig: 
1994       6.627.600 
1995       7.732.200 
1996       3.313.800 
1997       2.209.200
- + 19.882.800 19.882.800
883 15
440
(neu)
Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Bundesanteil)

Fällig: 
1994      16.909.200 
1995      16.909.200 
1996        7.246.800
- + 41.065.200 41.065.200
883 16
440
(neu)
Zuweisungen zur Förderung der Planung und Erschließung neuer Wohngebiete (Landesanteil)

Fällig: 
1994      13.527.500 
1995      13.527.500 
1996        5.797.500   
- + 32.852.500 32.852.500
 11 050  Darlehen und Zuschüsse für den Wohnungsbau

 
663 10
411
Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 1. Förderungsweg - (Programm 1993)

Fällig: 
1994      60.000.000 
1995      60.000.000 
1996      60.000.000 
1997      60.000.000 
Folgejahre      640.000.000
560.000.000 +320.000.000 880.000.000
663 11
411
Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - 2. Förderungsweg - (Programm 1993

Fällig: 
1994      7.000.000 
1995      7.000.000 
1996      7.000.000 
1997      7.000.000 
Folgejahre      67.000.000
170.000.000 - 75.000.000 95.000.000
663 12
411
Aufwendungszuschüsse an die Investitionsbank Brandenburg zur Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus - vereinbarte Förderung - (Programm 1993) 

Fällig: 
1994      11.000.000 
1995      11.000.000 
1996      11.000.000 
1997      11.000.000 
Folgejahre      126.000.000
330.000.000 - 160.000.000 170.000.000
863 14
411
Aufwendungsdarlehen für den sozialen Wohnungsbau über die Investitionsbank Brandenburg (1. Förderungsweg)

Fällig: 
1994      20.070.000 
1995      16.560.000 
1996      23.580.000 
1997      5.472.000 
Folgejahre      9.968.000
52.650.000 + 23.000.000 75.650.000
863 16
411
(neu)
Aufwendungsdarlehen für den sozialen Wohnungsbau über die Investitionsbank Brandenburg - vereinbarte Förderung - 

Fällig: 
1994      16.000.000 
1995      16.000.000 
1996      16.000.000 
1997      14.000.000 
Folgejahre      113.000.000
- + 175.000.000 175.000.000
893 20
411
Zuschüsse für Freizieher von Wohnungen - Eigenheimsonderprogramm

Fällig: 
1994      30.000.000
10.000.000 + 20.000.000 30.000.000
893 21
411
(neu)
Aufwendungszuschüsse zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die Investitionsbank Brandenburg - 1. Förderungsweg -

Fällig: 
1994      36.000 
1995      36.000 
1996      36.000 
1997      28.800 
Folgejahre      187.200
- + 324.000 324.000
893 22
411
(neu)
Aufwendungszuschüsse zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus über die Investitionsbank Brandenburg - vereinbarte Förderung - 

Fällig: 
1994      9.720.000
1995      9.720.000 
1996      9.720.000 
1997      8.910.000 
Folgejahre      83.930.000  
- + 122.000.000 122.000.000
11 460  Straßen- und Brückenbau

 
712 10
723
(neu)
Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen und Brücken 

Fällig: 
1994      3.500.000
- + 3.500.000 3.500.000
713 10
722
Entwurfsbearbeitung einschl. Planung und Bauaufsicht bei Bundesstraßen

Fällig: 
1994      12.600.000
- + 12.600.000 12.600.000
713 11
723
Entwurfsbearbeitung einschl. Planung und Bauaufsicht bei Landesstraßen 

Fällig: 
1994      4.800.000
- + 4.800.000 4.800.000
883 10
725
(neu)
Zuweisungen für Investitionen des Bundes für den kommunalen Straßen- und Brückenbau gemäß GVFG

Fällig: 
1994      13.000.000
- + 13.000.000 13.000.000
883 30
725
Zuweisungen für Investitionen für den kommunalen Straßen- und Brückenbau (Landesprogramm)

Fällig: 
1994      33.500.000
20.000.000 + 13.500.000 33.500.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 11: 

Verpflichtungsermächtigungen


4.789.764.200


+ 612.554.600


5.402.318.800

Einzelplan 12

Nachtragshaushaltsplan

Ministerium der Finanzen

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neuer
Ansatz
1993
DM
12 050 Einzelplan 12:

Ministerium der Finanzen


Oberfinanzdirektion Cottbus und Finanzämter



111 10
016
Gebühren und tarifliche Entgelte zu Titel 111 10: 1.000.000 +13.000.000 14.000.000
1. Gebühren für die Anerkennung
der Lohnsteuerhilfevereine
3.000 DM
2. Zustellungs-, Zwangsvollstreckungs-
und sonstige Gebühren
13.996.000DM
3. Prozeßkostenerstattungen 1.000 DM
zusammen 14.000.000 DM
119 10
016
Vermischte Einnahmen zu Titel 119 10: 700.000 + 10.300.000 11.000.000
  1. Stundungs-, Verzugs- und Girozinsen
1.000 DM
  1. Rückeinnahmen
1.000 DM
  1. Unanbringliche
    Steuerzahlungen
1.000 DM
  1. Verspätungszuschläge
8.565.000 DM
  1. Säumniszuschläge
2.420.000 DM
  1. Schadenersatzleistungen
10.000 DM
  1. Sonstiges
2.000 DM

11.000.000 DM
12 070 Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus und Landesbauämter

 
231 10
018
Erstattung von Verwaltungsausgaben durch den Bund für die Durchführung von Bundesbauaufgaben zu Titel 231 10:

Der Bund erstattet dem Land die aus der Durchführung von Bauaufgaben im Auftrag des Bundes entstehenden Kosten nach Maßgabe des Verwaltungsabkommens vom 19.02./ 08.03.1991. Der Ansatz ist geschätzt. Die Kostenabrechnung erfolgt nach Ablauf des Haushaltsjahres.
8.000.000 + 4.000.000 12.000.000

Abschluß Einzelplan 12:

Gesamteinnahmen: 
Gesamtausgaben: 
Verpflichtungsermächtigungen


34.108.800
400.639.500
-


+ 27.300.000
-
-


61.408.800
400.639.500
-

Einzelplan 20

Nachtragshaushaltsplan

Allgemeine Finanzverwaltung

für das Haushaltsjahr

1993

Anlage 1
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisheriger
Ansatz
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM

Neuer
Ansatz
1993
DM

20 010

Einzelplan 20:

Allgemeine Finanzverwaltung

Steuern




211 10
910
Einnahmen aus dem Fonds "Deutsche Einheit" 5.208.950.000 + 12.770.000 5.221.720.000
211 40
910
Einnahmen aus der Aufstockung Fonds "Deutsche Einheit" 1993 550.000.000 - 91.890.000 458.110.000
372 10
910
(neu)
Globale Mindereinnahmen bei den Steuern - - 145.000.000 - 145.000.000
20 020  Allgemeine Bewilligungen

 
123 10
862
Gewinnanteile aus der Nordwestdeutschen Klassenlotterie 800.000 + 800.000 1.600.000
231 10
011
Erstattung von Personalkosten für versetzte Bedienstete vom Bund 1.702.000 + 5.800.000 7.502.000
461 20
981

Zur Verstärkung der Personalausgaben in allen Einzelplänen  
Haushaltsvermerke Nr. 1 bis 5 unverändert

230.000.000 - 87.000.000 143.000.000
641 10 
910 
(neu)

Erstattung an den Bund von überzahlten Straßenbenutzungsgebühren.

- + 1.621.000 1.621.000
681 30
549
(neu)

Zuweisungen für Hilfsmaßnahmen für die Überschwemmungskatastrophe in den Landkreisen 
Pritzwalk und Perleberg

Haushaltsvermerk: 
Die Erläuterungen sind gemäß § 17 Abs.1 LHO
verbindlich.

Erläuterungen zu Titel 681 30:
Angesichts der bisher schon quantifizierbaren Schäden durch die Überschwemmungskatastrophe in den Landkreisen Pritzwalk und Perleberg werden 10 Millionen DM zur unmittelbaren Schadensregulierung bereitgestellt.Die Mittel werden vom Ministerium des Innern bewirtschaftet.

- + 10.000.000 10.000.000
883 10
312
(neu)
Zuweisungen an Krankenhausträger (Kommunen) für Bauinvestitionen

Erläuterungen:
Die Mittel sind zur vorbereitenden Planung der Baumaßnahmen bestimmt, die ab 1995 mit Bundesmitteln gefördert werden.
- + 10.000.000 10.000.000
972 10
989
Globale Minderausgaben - 851.573.000 - 10.000.000 - 861.573.000
20 030

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und  
Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen (Steuerverbund und sonstige Leistungen) 
Erläuterung zu Kapitel 20 030: 

(Veränderungen unterstrichen) 
Das Aufkommen der Einkommen- und Lohnsteuer in Brandenburg wurde auf der Grundlage des Bund-Länderarbeitskreises "Steuerschätzungen" und landesspezifischer Erkenntnisse geschätzt auf 3.349.882.000 DM im Jahr 1993. Davon erhalten die Kommunen des Landes Brandenburg direkt einen hier nur nachrichtlich erwähnten Anteil von 15 v. H. Dieser beträgt voraussichtlich 502.482.350 DM und liegt damit um 
rd. 73.342.250 DM über dem Ansatz des Vorjahres.




331 10
910

Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für kommunale Investitionen 

Haushaltsvermerk: 
siehe Vermerk bei Titel 883 20 

Erläuterung zu Titel 331 10: 
Im Ergebnis der Verhandlungen zum Solidarpakt hat der Bund im Rahmen seines Nachtragshaushaltes 1993 eine gesonderte Investitionspauschale für die Kommunen in den neuen Ländern in Höhe von insg. 1,5 Mrd DM vorgesehen. Auf die Kommunen in Brandenburg wird davon ein Betrag von 241 Mio DM entfallen. Über die Verteilung, Verwendung und Auszahlung der Mittel wird eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen.

- + 241.000.000 241.000.000
633 10
910
Erstattung von Verwaltungskosten an Gemeinden und Gemeindeverbände (für Regelung offener Vermögensfragen)  45.000.000 + 6.000.000 51.000.000
883 12
910

Kommunale Investitionspauschale (Land)

Haushaltsvermerk:
1. Dem Titel sind die Rückflüsse zum Titel 613 14 im Jahre 1992 aus nicht benötigten Mitteln für die Fehlbetragsabdeckung der Verwaltungshaushalte 1991 zuzuführen.
2. unverändert
3. (ist zu streichen)

220.000.000 - 64.980.000 155.020.000
883 20
910
Zuweisungen für kommunale Investitionen

Haushaltsvermerk: 
Die Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Titel 331 10 zu leisten.

Erläuterungen zu Titel 883 20: 
(bisheriger Text ist zu streichen) 
siehe Erläuterung zu Titel 331 10
- + 241.000.000 241.000.000
20 610 Kapitalvermögen

 
162 10 
872 
(neu)

Zinseinnahmen von der Investitionsbank des Landes Brandenburg 
  

- + 12.000.000 12.000.000
 20 630 Liegenschaftsvermögen

 
712 20
871
(neu)
Behördenzentrum "Südeck" in Cottbus - Herstellung der Infrastruktur (Ver- u. Entsorgungsanschlüsse, Verkehrswege) und der Außenanlagen - + 1.600.000 1.600.000
Gesamtkosten
veranschlagt 1993
Ansatz 1994
vorbehalten
10.000.000 DM
1.600.000 DM
3.000.000 DM 
5.400.000 DM

20 650

Schuldenverwaltung      
325 10
928
Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen Kapitalmarkt 
Haushaltsvermerk unverändert
4.781.459.100 + 716.288.400 5.497.747.500
575 10
928
Zinsen für Kreditmarkt 471.000.000 - 25.000.000 446.000.000
   Abschluß Einzelplan 20:

Gesamteinnahmen:
Gesamtausgaben:
Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 2)


15.150.841.800
3.732.400.500
510.000.000


+ 751.768.400
+ 83.241.000
+ 118.000.000


15.902.610.200
3.815.641.500
628.000.000
Anlage 2
Kapitel
Titel
Fkz
Zweckbestimmung Bisherige
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
Mehr (+)
Weniger (-)
DM
Neue
Verpflichtungs-
ermächtigung
1993
DM
 20 030 Einzelplan 20:

Allgemeine Finanzverwaltung 

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen (Steuerverbund und sonstige Leistungen)



883 11
910
Zuweisungen für kommunale Investitionen 

Fällig:
1994      118.000.000 DM
1995        30.000.000 DM
90.000.000 + 58.000.000 148.000.000
20 630 Liegenschaftsvermögen

 
821 10
871
Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken
Haushaltsvermerke 1. bis 3. unverändert 

Fällig: 
1994      30.000.000 DM 
1995      20.000.000 DM 
1996      10.000.000 DM 
1997      10.000.000 DM 
Folgejahre      10.000.000 DM
20.000.000 + 60.000.000 80.000.000


gesamt
Abschluß Einzelplan 20:

Verpflichtungsermächtigungen
510.000.000 +118.000.000 628.000.000