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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 24. August 1993 zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 24. August 1993 zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
vom 20. September 1993
(GVBl.I/93, [Nr. 21], S.393)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 24. August 1993 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.

Potsdam, den 20. September 1993

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

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