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Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern

Gesetz zur Überleitung des mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung betrauten Personals des Landesrechnungshofes zum Ministerium des Innern
vom 22. Juni 2005
(GVBl.I/05, [Nr. 15], S.210)

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes sind die Bediensteten des Landesrechnungshofes, die mit der Aufgabe der überörtlichen Prüfung der Landkreise und kreisfreien Städte betraut waren, dem Ministerium des Innern zugeordnet.