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Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland
vom 20. April 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 07], S.160)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 13. Februar 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 20. April 2004

Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich

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