Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz

Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz
vom 24. Mai 2004
(GVBl.I/04, [Nr. 09], S.186, 191)

§ 1
Errichtung

Durch Zusammenlegung der Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird das Landesamt für Arbeitsschutz als Landesoberbehörde nach § 10 des Landesorganisationsgesetzes errichtet.

§ 2
Auflösung

Die Ämter für Soziales und Versorgung sowie die Ämter für Immissionsschutz werden aufgelöst.

§ 3
Aufgaben

(1) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gehen auf das Landesamt für Arbeitsschutz über.

(2) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Soziales und Versorgung gehen auf das Landesamt für Soziales und Versorgung über.

(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Immissionsschutz gehen auf das Landesumweltamt über.

§ 4
Personal

(1) Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden dem Landesamt für Arbeitsschutz zugeordnet.

(2) Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Ämter für Soziales und Versorgung werden dem Landesamt für Soziales und Versorgung zugeordnet.

(3) Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Ämter für Immissionsschutz werden dem Landesumweltamt zugeordnet.