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Gesetz über die Umwandlung der Landesoberbehörde Landesvermessungsamt Brandenburg in einen Landesbetrieb

Gesetz über die Umwandlung der Landesoberbehörde Landesvermessungsamt Brandenburg in einen Landesbetrieb
vom 6. Dezember 2001
(GVBl.I/01, [Nr. 18], S.244)

§ 1
Organisationsform

Das Landesvermessungsamt Brandenburg wird in einen Landesbetrieb umgewandelt und erhält den Namen „Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg“ (LGB).

§ 2
Aufgaben

Die Aufgaben, Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen des Landesvermessungsamtes Brandenburg gehen zum Zeitpunkt der Umwandlung vollständig auf den Landesbetrieb über.