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Gesetz über die Neustrukturierung der Verwaltung des Mess- und Eichwesens

Gesetz über die Neustrukturierung der Verwaltung des Mess- und Eichwesens
vom 28. Juni 2000
(GVBl.I/00, [Nr. 06], S.90, 96)

§ 1

Die Eichämter Cottbus, Eberswalde, Fürstenwalde und Potsdam werden in das Landesamt für Mess- und Eichwesen eingegliedert.

§ 2

Die den Eichämtern durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Aufgaben und Befugnisse werden auf das Landesamt für Mess- und Eichwesen übertragen.

§ 3

Die Eichämter Cottbus, Eberswalde, Fürstenwalde und Potsdam werden aufgelöst.