Suche
Inhaltsübersicht
Verwaltungsvorschriften über Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz an den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Bildungsstandards - VVBilstKMK)
Verwaltungsvorschriften über Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz an den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Bildungsstandards - VVBilstKMK)
vom 5. Juli 2005
(Abl. MBJS/05, [Nr. 8], S.272)
Auf Grund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:
1 - Ziele und Grundsätze der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz
(1) Die von der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Bildungsstandards beschreiben erwartete Lernergebnisse, greifen allgemeine Bildungsziele auf und benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe an zentralen Inhalten erworben haben sollen. Sie konzentrieren sich auf die Kernbereiche eines Faches und formulieren grundlegende fachliche und fachübergreifende Qualifikationen.
(2) Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz werden in den Rahmenlehrplänen berücksichtigt. Die besondere Funktion der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz liegt in der Konzentration auf Kernbereiche und auf erwartete Lernergebnisse. Damit sollen die Qualität schulischer Bildung, die Vergleichbarkeit schulischer Abschlüsse sowie die Durchlässigkeit des Bildungssystems über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus gesichert werden.
2 - Anwendung
(1) Der Unterricht wird auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne erteilt. Die in der Anlage aufgeführten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sind für die Planung von Lernprozessen und für die Überprüfung von Lernergebnissen und erworbenen Kompetenzen heranzuziehen.
(2) Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sind über die Homepage des Landesinstituts für Schule und Medien Brandenburg (http://www.lisum.brandenburg.de - Bildungsstandards der KMK) abrufbar. Den Schulen soll durch das Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg jeweils ein Exemplar der in Kraft gesetzten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellt werden.
(3) Für die Umsetzung der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz im Unterricht und in der schulinternen Planung werden fachbezogene Hinweise gegeben. Diese sind über die Homepage des Landesinstituts für Schule und Medien Brandenburg abrufbar.
3 - Information
Die Schulleitungen informieren die Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schülern sowie die Eltern und die Mitglieder der Mitwirkungsgremien der Schule über die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz in geeigneter Form.
4 - In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft.
Potsdam, den 5. Juli 2005
Der Minister für Bildung, Jugend und Sport
In Vertretung
Martin Gorholt