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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Nutzung der elektronischen Veröffentlichungsplattform vergabemarktplatz.brandenburg.de im Land Brandenburg


vom 18. Dezember 2007
(ABl./08, [Nr. 01], S.15)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2016 durch Runderlass des MIK vom 10. November 2016
(ABl./16, [Nr. 51], S.1531)

1. Allgemeines

Die Dienststellen des Landes Brandenburg sind bisher verpflichtet, vergaberechtliche Bekanntmachungen im Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg zu veröffentlichen. Die Lizenz für die Herausgabe endet mit Ablauf des 31. Dezember 2007 ersatzlos. Zur Erfüllung der vergaberechtlichen Pflichten zu Bekanntmachungen (§§ 17, 17a VOB/A, §§ 17, 3a Nr. 1 Abs. 4, 17a VOL/A und § 9 VOF) außerhalb des EU-Amtsblattes hat das Ministerium des Innern die elektronische Veröffentlichungsplattform http://vergabemarktplatz.brandenburg.de eingerichtet. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geht die bisherige Verpflichtung zur Nutzung des Ausschreibungsblattes des Landes Brandenburg auf die Nutzung dieser elektronischen Veröffentlichungsplattform über.

2. Geltungsbereich

Unbeschadet weitergehender Bekanntmachungspflichten können alle mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Wettbewerben zusammenhängenden Bekanntmachungen auf der im Serviceportal des Landes Brandenburg eingerichteten elektronischen Veröffentlichungsplattform http://vergabemarktplatz.brandenburg.de bekannt gemacht werden.

Zur Nutzung der elektronischen Veröffentlichungsplattform verpflichtet dieser Runderlass die

  • Vergabestellen der unmittelbaren Landesverwaltung sowie
  • Zuwendungsempfänger soweit sie nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung, den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (Anlage 1 und 2 zu Nr. 5.1 VV zu § 44 LHO) oder den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (Anlage zu Nr. 5.1 VVG zu § 44 LHO) zur Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften verpflichtet sind.

Bei Zuwendungsempfängern ist diese Verpflichtung zum Gegenstand einer Auflage im Zuwendungsbescheid zu machen.

Die Veröffentlichungsplattform steht auch der mittelbaren Landesverwaltung, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, deren Anstalten, Einrichtungen und Unternehmen in allen Nutzungsformen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung.

3. Allgemeine Regelungen zum Umgang mit der Veröffentlichungsplattform

Zur Erstellung und Erfassung der Bekanntmachungen nutzen die Vergabestellen die vom Betreiber der Veröffentlichungsplattform bereitgestellte Software. Die jeweiligen Bekanntmachungsformulare sind in der Softwareanwendung hinterlegt. Der Betreiber stellt die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) bereit und übernimmt die Nutzerbetreuung. Die Leistungen sind für die Vergabestellen kostenfrei. Zuwendungsempfänger können entweder als Vergabestelle am System angemeldet werden oder ihre Bekanntmachung als Anlage per E-Mail an die Adresse uhd@lds.brandenburg.de senden. Der LDS übernimmt in diesem Fall die Einstellung der Bekanntmachung auf dem Vergabemarktplatz. Neben dem Bekanntmachungstext ist durch die Zuwendungsempfänger auch die Dauer der Bekanntmachung anzugeben.

Die Nutzung der Veröffentlichungsplattform erfolgt über folgende Internetadressen:

Für Behörden: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite
Für Unternehmen: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de

Betreiber der Veröffentlichungsplattform ist der:

Landesbetrieb für Datenverarbeitung
und IT-Serviceaufgaben
Dortustr. 46
14467 Potsdam

info@lds.brandenburg.de

Tel. +49 331 39-888, Fax +49 331 39-889

4. Weitere Bekanntmachungspflichten

Die Bekanntmachung von öffentlichen Ausschreibungen in weiteren Veröffentlichungsmedien, z. B. nach Maßgabe eingeführter Vergabehandbücher (u. a. VHB-Bund), bleibt von der Bekanntmachungspflicht auf der elektronischen Veröffentlichungsplattform unberührt. Die Übermittlung der Bekanntmachung an weitere Veröffentlichungsmedien wird durch die vorhandene Software unterstützt. Die Weitergabe von Bekanntmachungen an die Veröffentlichungsplattform des Bundes (www.bund.de) erfolgt bei Auswahl dieser Funktion automatisch.

5. Bekanntmachung bei europaweiten Auftragsvergaben

Bei europaweiten Ausschreibungen veröffentlichen die Vergabestellen ihre Bekanntmachungen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (TED-Datenbank) über die elektronische Veröffentlichungsplattform. Die Anforderung, dass die inländische Veröffentlichung einer Bekanntmachung nicht vor der Absendung an das Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften erfolgen darf, wird durch die Gleichzeitigkeit der Absendung und inländischen Veröffentlichung gewahrt. Die Erfassungssoftware stellt auch sicher, dass keine Fehler bei der Fristberechnung möglich sind und übermittelt die Bekanntmachungen elektronisch an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften. Der Plattformbetreiber wird nach Zertifizierung als OJS eSender die Bekanntmachungen per Schnittstelle an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übergeben. Daraufhin können Vergabestellen von den Möglichkeiten der Fristverkürzungen gemäß § 1 8a Nr. 1 Abs. 4 Satz 1 und Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A, § 18a Nr. 1 Abs. 4 und Nr. 2 Abs. 2 und Nr. 3 VOB/A und § 14 Abs. 1 Satz 2 VOF Gebrauch machen. Die Vergabestellen werden über den Beginn des bevorzugten Sendestatus nach erfolgter Zertifizierung informiert.

6. Nutzerhinweise

Hinweise zur Nutzung der elektronischen Veröffentlichungsplattform sind dem Nutzerleitfaden zu entnehmen, der allen Vergabestellen auf der Plattform zur Verfügung steht. Darüber hinaus können die aktuellen Benutzerhandbücher im System aufgerufen werden.

Die Nutzerbetreuung des Betreibers ist wie folgt zu erreichen:

Montag bis Donnerstag von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 6:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Telefon: +49 331 39555

E-Mail: uhd@lds.brandenburg.de

7. Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am 1.1.2008 in Kraft. Er wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.