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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen, Teil: Bildaufnahme- und Auswertetechnik, Ausgabe 2020 (TP Oberflächenbild-StB 20)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen, Teil: Bildaufnahme- und Auswertetechnik, Ausgabe 2020 (TP Oberflächenbild-StB 20)
vom 18. Dezember 2023
(ABl./24, [Nr. 1], S.8)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 22/2020 vom 11. November 2020 (VkBl. S. 97) hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die „Technischen Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen, Teil: Bildaufnahme- und Auswertetechnik, Ausgabe 2020 (TP Oberflächenbild-StB 20)“ bekannt gegeben.

Die Anwendung der TP Oberflächenbild-StB 20 ist für bauvertragliche Regelungen für Abnahmen beziehungsweise für Messungen vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf der Objektebene vorgesehen. Sie werden auch angewendet für Messungen im Rahmen der Zustandserfassung und -bewertung und bei sonstigen Messungen.

Hiermit werden die TP Oberflächenbild-StB 20 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Das Regelwerk ist bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln zu beziehen.