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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung Ausgabe 2002 (TLG BE-StB 02)


vom 29. August 2003
(ABl./03, [Nr. 38], S.875)

Außer Kraft getreten am 7. Dezember 2015 durch Runderlass des MIL vom 8. Dezember 2015
(ABl./15, [Nr. 52], S.1451)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, Städte und Gemeinden.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) Nr. 2/2003 vom 31.01.2003 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) die Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2002 (TLG BE-StB 02) bekannt gegeben.

Die TLG BE-StB 02 behandeln die Güteüberwachung (Eigen- und Fremdüberwachung) bei der Herstellung von Bitumenemulsionen, die gemäß Technischer Regelwerke als Ansprühmittel für den Schichtenverbund sowie zur Herstellung von Oberflächenbehandlungen, Dünnen Schichten im Kalteinbau und Tragschichten eingesetzt werden.

Die Fremdüberwachung ist von einer nach den RAP Stra 1998 dafür anerkannten Prüfstelle sowie unter Beachtung des ARS Nr. 22/2003 vom 19.05.2003 „Ergänzende Hinweise zum Anerkennungsverfahren gemäß RAP Stra 98“ durchzuführen. Zur Erteilung einer diesbezüglichen Anerkennung sind entsprechende Anträge an das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen (LBVS) zu stellen.

Die Mitteilungspflicht festgestellter Mängel gemäß TLG BE-StB 02 Abschnitt 3.4.2 wird wie folgt geregelt:

  • Stellt der Auftraggeber bzw. dessen Beauftragter bei der Kontrollprüfung fest, dass die gelieferte Bitumenemulsion nicht die der Bauausführung zugrunde liegenden Anforderungen (Bauvertrag) erfüllt, teilt er diesen Sachverhalt unverzüglich dem LBVS mit. Die Umsetzung der Regelungen gemäß Abschnitt 3.4.2 der TLG BE-StB 02 wird dem LBVS übertragen.

Die Hinweise des ARS Nr. 2/2003 des BMVBW vom 31.01.2003 sind zu beachten.

Hiermit führe ich die TLG BE-StB 02 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen ein. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung der TLG BE-StB 02 empfohlen.

Die TLG BE-StB 02 sind beim FGSV-Verlag, 50996 Köln, Konrad-Adenauer-Straße 13 als Heft Nr. 764 zu beziehen.