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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007; Änderungen (TL Gestein-StB 04)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007; Änderungen (TL Gestein-StB 04)
vom 1. Juni 2016
(ABl./16, [Nr. 25], S.719)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 19. November 2018
(ABl./18, [Nr. 49], S.1233)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 11/2008 vom 9. Juni 2008 (VkBl. S. 522) hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)“ bekannt gegeben. Mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 20/2008 - Verkehr vom 30. Oktober 2008 (ABl. S. 2492) wurden die
TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 in Brandenburg eingeführt.

Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Änderungen im europäischen Regelwerk wurden die Anhänge A und B der TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Nummer 06/2016 vom 22. März 2016 entsprechend angepasst.

Die im Zusammenhang mit den TL Gestein-StB zu beachtenden „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB)“ liegen zwischenzeitlich in der Ausgabe 2014 vor.

Die Änderungen der Anhänge A und B zur TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 berühren nicht den Geltungsbereich der BTR RC-StB 14. Die neuen Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung von Recycling-Baustoffen gelten nur für die Stoffgruppen > 4 mm, die von den BTR RC-StB 14 nicht erfasst sind.

Hiermit werden die Änderungen der Anhänge A und B zur TL Gestein-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.