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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, Ausgabe 2023

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, Ausgabe 2023
vom 24. Juli 2023
(ABl./23, [Nr. 32], S.762)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 09/2023 vom 16. Mai 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen“, Ausgabe 2023 amtlich bekanntgegeben (Az.: StB 26/7243.7/10/3803510).

Das Leistungsheft des Bundes bildet die Grundlage für die Leistungserbringung im Betriebsdienst der Straßenbauverwaltungen der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung. Es definiert das Anforderungsniveau für den Straßenbetriebsdienst insbesondere hinsichtlich der Qualität und des Umfangs der zu erbringenden Leistung.

Hiermit wird das „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen“ für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Streckenkontrolle sind die „Streckenkontrolle“, die „Baumkontrolle“ sowie die „Bauwerksüberwachung“ als Leistungsheftpositionen neu in das Leistungsheft aufgenommen worden. Kleinteilige Wartungstätigkeiten sind nur noch bei einem Arbeitsaufwand von bis zu 15 Minuten der Leistungsposition 6.1.2 Streckenkontrolle zuzuordnen (bisher 30 Minuten). Bei Arbeitsaufwand darüber hinaus erfolgt die Zuordnung direkt zur jeweiligen Leistungsposition.

Über die Erfahrungen mit der Anwendung des Leistungsheftes für den Straßenbetrieb ist dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterleitung an den Bund bis zum 1. Juni 2024 zu berichten.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Ausgabe 2023 des Leistungsheftes ersetzt das mit dem Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Abteilung 4, Nr. 19/2021 - Verkehr „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen, Ausgabe 2021“ vom 19. November 2021 (ABl. S. 1122) eingeführte Leistungsheft. Daher wird der genannte Runderlass aufgehoben.

Das „Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen“, Ausgabe 2023 kann auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) heruntergeladen werden.