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Rundschreiben 8/12 (RS 8/12)
Rundschreiben 8/12 (RS 8/12)
vom 16. Mai 2012
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost)
hier: Bereinigte Fassung nach Maßgabe der Tarifeinigung vom 10. März 2011
In der Anlage übersende ich Ihnen die oben bezeichneten Richtlinien mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
In der Tarifeinigung zu den Tarifverhandlungen für die beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 hat die TdL zugesagt, in ihren Lehrerichtlinien ebenfalls die bis zu sechsjährigen Bewährungsaufstiege in den Entgeltgruppen 2 bis 8 der Entgeltordnung abzubilden. Die Mitgliederversammlung der TdL hat der in der Anlage beigefügten bereinigten Fassung der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) zugestimmt. Als Mitglied der TdL ist das Land Brandenburg an die Beschlüsse der TdL für die im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte gebunden, so dass für die im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte die Richtlinien ab dem 01. Januar 2012 Anwendung finden.