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Rundschreiben 7/15 (RS 7/15)

Rundschreiben 7/15 (RS 7/15)
vom 10. Juli 2015
(Abl. MBJS/15, [Nr. 15], S.156)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2016 durch Zeitablauf vom 10. Juli 2015
(Abl. MBJS/15, [Nr. 15], S.156)

Termine für die Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8 im Schuljahr 2015/2016

Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8 im Schuljahr 2015/2016 werden entsprechend Abschnitt 2 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften über Vergleichsarbeiten als diagnostische Testverfahren (VV-Diagnostische Testverfahren) folgende Termine sowie organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8

Die Vergleichsarbeiten in der Jahrgangsstufe 3 und 8 finden an den in der Anlage genannten Terminen statt. Alle Schülerinnen und Schüler, die nach den Rahmenlehrplänen der allgemeinen Schule unterrichtet werden, sind gemäß § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, an den Vergleichsarbeiten teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die am Testtag verhindert sind, können nach Entscheidung der Fachlehrkraft die Arbeit nachschreiben. Die Vergleichsarbeiten VERA-3/VERA-8 werden nicht zensiert. Sie verfolgen diagnostische Zwecke. Die Ergebnisse ermöglichen den Lehrkräften eine gezieltere individuelle Förderung. Zur Unterstützung der Arbeit der Schulen werden didaktische Handreichungen und Ergänzungsmaterialien zur Verfügung gestellt.

Hinweise zur Anmeldung und weitere Informationen:

  1. Schulen müssen sich auf dem Web-Portal des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) http://www.isq-bb.de anmelden. Mit der Anmeldung wird u. a. auch die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler festgelegt, sodass die Schule die erforderliche Zahl von Testheften erhält. Die Zeiträume für die Anmeldung werden noch bekanntgegeben.
  2. Beispielaufgaben für die Jahrgangsstufe 3 und 8 sind auf den Seiten des Instituts für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) http://isq-bb.de oder auf der Internetseite des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/aufgaben zu finden. Bitte beachten Sie auch den Überblick zu den am häufigsten gestellten Fragen zu VERA-3 und VERA-8.
  3. Die Entscheidung zur Teilnahme an den bei VERA-3 bzw. VERA-8 nicht als Pflicht festgelegten Fächern bzw. Bereichen erfolgt durch die Schulleitung in Abstimmung mit den zuständigen Fachkonferenzen. Für Schulen in freier Trägerschaft ist die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten in der Jahrgangs-stufe 3 bzw. 8 grundsätzlich freiwillig. Die Ergebnisse der einzelnen Schüler-innen und Schüler einer Klasse werden diesen und deren Eltern zu dem durch das für Schule zuständigen Ministerium festgesetzten Zeitpunkt bekannt gegeben, eine Kopie wird der Schülerakte beigefügt. Die Aufgabenhefte sollen den Eltern nach der Auswertung zur freien Verfügung ausgehändigt werden.

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2015 in Kraft und am 31. Juli 2016 außer Kraft.

Anlagen