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Rundschreiben 5/18 (RS 5/18)
Rundschreiben 5/18 (RS 5/18)
vom 13. April 2018
(Abl. MBJS/18, [Nr. 10], S.106)
Außer Kraft getreten durch Rundschreiben 9/19 vom 25. Juli 2019
(Abl. MBJS/19, [Nr. 19], S.280)
Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2019/20
- Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2019/20 gelten die in der Anlage genannten Zeiträume und Termine.
- Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:
Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. An dem Tag der schriftlichen Prüfungen sowie am Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin für die mündliche Fremdsprachenprüfung fest.
Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen kann nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung erfolgen. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind zu beraten, dass eine Beantragung frühestens am Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung erfolgen soll.
Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden. - Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2019 in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft.