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Rundschreiben 5/16 (RS 5/16)
Rundschreiben 5/16 (RS 5/16)
vom 26. Februar 2016
(Abl. MBJS/16, [Nr. 6], S.111)
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2016 durch Zeitablauf vom 26. Februar 2016
(Abl. MBJS/16, [Nr. 6], S.111)
Erwerb einer Zusatzqualifikation als Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung im Rahmen einer Ausbildung nach der Handwerksordnung und gemäß § 3 der Berufsschulverordnung vom 5. April 2002 (GVBl. II/02, [Nr. 16], S. 335)
Die neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung (am 1. Dezember 2014 in Kraft getreten, BGBl. I S. 1725) führt zu einer Änderung des Rundschreibens 3/10 vom 19. April 2010 über den Erwerb der Zusatzqualifikation zum „Technischen Fachwirt“.
Das Rundschreiben 3/10 vom 19. April 2010 behält grundsätzlich für das Schuljahr 2015/2016 Gültigkeit.
Abweichend vom Rundschreiben 3/10 ist Folgendes zu beachten:
1. Rechtsgrundlage Zusatzqualifikation
Die Schülerinnen und Schüler können eine Zusatzqualifikation gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung am 1. Dezember 2014 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1725) erwerben.
2. Abschlussbezeichnung
Die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses heißt nunmehr „Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“.
3. Stundentafel
Der Unterricht wird in einer entsprechenden Klasse am Oberstufenzentrum Oder-Spree nach folgender Stundentafel unterrichtet:
Stundentafel im 2. Jahr der Ausbildung:
Unterrichtsfächer | Unterrichtsstunden im Schuljahr |
---|---|
Wirtschaftliches Handeln | 160 |
Rechnungswesen und Controlling | 160 |
Recht und Steuern | 80 |
Wirtschaftsenglisch | 80 |
Gesamtunterrichtsstunden | 480 |
4. Schulisches Zeugnis
Abweichend von dem Zeugnis-Formular in der Anlage 04-04 der Verwaltungsvorschriften über schulische Zeugnisse (VV-Zeugnisse - VVZeu) vom 24. November 2011 (Abl. MBJS/11, [Nr. 8], S. 294), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 7. April 2014 (Abl. MBJS/14, [Nr. 7], S.84), ist am Ende des Schuljahres 2015/2016 das Zeugnisformular in der Anlage zu verwenden.
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Rundschreiben tritt mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft und am 31. Juli 2016 außer Kraft. Das Rundschreiben 3/10 vom 19. April 2010 (ABl. MBJS S. 83) tritt am 31. Juli 2016 außer Kraft.