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Rundschreiben 2/15 (RS 2/15)

Rundschreiben 2/15 (RS 2/15)
vom 26. Januar 2015
(Abl. MBJS/15, [Nr. 3], S.26)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2016 durch Zeitablauf vom 26. Januar 2015
(Abl. MBJS/15, [Nr. 3], S.26)

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2015/16

  1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2015/16 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.
  2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß Nummer 8 Absatz 1 der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

    Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Im Anschluss an die schriftliche Fremdsprachenprüfung findet nach einer angemessenen Pause weiterhin Unterricht statt. An dem Tag der mündlichen Fremdsprachenprüfung wird in den betreffenden Klassen kein Unterricht durchgeführt. Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.

    Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen kann nach Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung erfolgen. Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sind zu beraten, dass eine Beantragung frühestens am Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 26 Absatz 4 Sekundarstufe I-Verordnung erfolgen soll.

    Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen stattfinden.
  3. Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2015 in Kraft und am 31. Juli 2016 außer Kraft.

Anlagen