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Rundschreiben 1/15 (RS 1/15)
Rundschreiben 1/15 (RS 1/15)
vom 26. Januar 2015
(Abl. MBJS/15, [Nr. 4], S.39)
Außer Kraft getreten
(Abl. MBJS/15, [Nr. 4], S.39)
Fortgeltung von Rundschreiben im Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport
- Die in Anlage 1 enthaltenen Rundschreiben gelten nach dem 1. Januar 2015 fort, sofern sie nicht durch andere Regelungen oder durch Fristablauf außer Kraft treten.
- Die in Anlage 2 aufgeführten Rundschreiben sind ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr anzuwenden. Sie können als Arbeitsmaterial für die Fortführung der Verwaltungspraxis weiter Arbeitsgrundlage sein, sofern andere Regelungen dem nicht entgegenstehen.
- Dieses Rundschreiben tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft.