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Rundschreiben 15/18 (RS 15/18)

Rundschreiben 15/18 (RS 15/18)
vom 15. Oktober 2018
(Abl. MBJS/18, [Nr. 27], S.268)

Außer Kraft getreten am 20. März 2020 durch Rundschreiben 5/20 vom 17. März 2020
(Abl. MBJS/20, [Nr. 10], S.117)

Rundschreiben über den Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2019/2020 in der gymnasialen Oberstufe

Zur Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen im Schuljahr 2019/2020 werden folgender Terminrahmen gemäß § 16 Absatz 2 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578) sowie folgende organisatorische Hinweise veröffentlicht.

1. Terminrahmen für die Abiturprüfung im Schuljahr 2019/2020

Für die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe gelten die als Anlage beigefügten Termine und Fristen.

Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 17 Absatz 6 GOSTV gilt:

  1. Der von dem Prüfungsausschuss für eine Schule festzulegende Zeitplan für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen ist so zu gestalten, dass Unterrichtsausfall in anderen Jahrgangsstufen vermieden wird. Gegebenenfalls sind für Abiturprüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.
  2. Die Wahl freiwilliger Zusatzprüfungen im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach durch die Schülerinnen und Schüler kann bis zu zwei Werktagen nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen und der angesetzten pflichtigen Zusatzprüfungen im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach möglich sein.
  3. Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des dezentralen Abiturs sind die Termine schulintern zu planen. Dabei können Termine, die für Fächer des Zentralabiturs vorgesehen sind, auch für Klausuren des dezentralen Abiturs genutzt werden, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler das jeweilige Fach des Zentralabiturs nicht als Prüfungsfach gewählt haben.

Falls die zentral festgelegten Nachschreibetermine für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Fächern des Zentralabiturs von Schülerinnen und Schülern nicht wahrgenommen werden können, legt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter spätere dezentrale Nachschreibetermine fest. Die Aufgabenvorschläge werden in diesem Fall dezentral gemäß § 23 Absatz 3 GOSTV erarbeitet und genehmigt. Eine Auswahl unter mehreren Aufgabenvorschlägen entfällt für die Schülerinnen und Schüler.

2. Änderungshinweis

Der im Rundschreiben 6/18 vom 19. April 2018 auf den 4. Mai 2020, 9.00 Uhr, festgelegte Termin für die schriftliche Abiturprüfung im Fach Mathematik wird auf den 5. Mai 2020, 9.00 Uhr, verlegt.

Die übrigen im Rundschreiben 6/18 genannten Termine und Uhrzeiten bleiben unverändert.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2019 in Kraft und am 31. Juli 2020 außer Kraft. Das Rundschreiben 6/18 vom 19. April 2018 (Abl. MBJS/18, Nr. 11), welches am 1. August 2019 in Kraft treten soll, wird aufgehoben.

Anlagen