Suche

Suche innerhalb der Norm

ARCHIV

Link zur Hilfe-Seite

Rundschreiben 13/18 (RS 13/18)

Rundschreiben 13/18 (RS 13/18)
vom 31. August 2018
(Abl. MBJS/18, [Nr. 23], S.310)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2022
(Abl. MBJS/18, [Nr. 23], S.310)

Pädagogische Qualifizierung von Lehrkräften ohne Lehramtsausbildung (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger) - (SE-Quali)

Hier: Hinweise zur Organisation und Durchführung der Pädagogischen Grundqualifizierung

1 Vorbemerkung

Dieses Rundschreiben regelt die Organisation der Qualifizierung für Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung von Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Umsetzung des Konzepts der Landesregierung zur „Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern für den Schuldienst“ vom 12.04.2018 gemäß LT-Beschluss 6/6076 vom 03.03.2017.

Als Grundlage dienen darüber hinaus die zwischen der Landesregierung mit den Gewerkschaften und Verbänden vereinbarten Leitlinien vom 21.11.20171.

2 Qualifizierung

2.1 Allgemeines

Zur qualifizierten Sicherung des Lehrkräftebedarfs durch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger muss alles unternommen werden, um sie für ihren unterrichtlichen Einsatz durch möglichst passgenaue Qualifizierungsangebote fachlich, pädagogisch, methodisch und fachdidaktisch bestmöglich vorzubereiten und zu begleiten. Die Qualifizierung hilft den Lehrkräften, ihren Erziehungs- und Unterrichtsauftrag anforderungsgemäß zu erfüllen, indem sie Qualifikationen und Kompetenzen erwerben und festigen. Eine pädagogische Grundqualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern unterstützt die Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und trägt zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Schule und Unterricht bei.

2.2 Qualifizierungsverpflichtung

Gemäß § 67 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchG) ist Lehrerin oder Lehrer (Lehrkraft), wer an einer Schule selbständig Unterricht erteilt. Nach § 67 Abs. 3 BbgSchulG haben Lehrkräfte ständig ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu aktualisieren.

Dementsprechend sind die Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung verpflichtet, an den für sie speziell ausgerichteten Qualifizierungen teilzunehmen, um notwendige Grundfertigkeiten zur Bewältigung des schulischen Alltags und des Unterrichts zu erwerben und sich auf die Planung, Durchführung und notwendige Reflexion ihres bevorstehenden bzw. bereits erfolgenden selbständigen Unterrichtseinsatzes vorzubereiten bzw. diesen zu professionalisieren.

Zur laufenden Aktualisierung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwohl, nicht aber zur Teilnahme an der in Form von dreimonatigen Kompaktqualifizierungen und berufsbegleitenden Pädagogischen Grundqualifizierungen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger verpflichtet sind Lehrkräfte, die

  • über eine im Ausland erworbene Lehrbefähigung verfügen,
  • eine Ausbildung als Lehrer nach dem Recht der DDR erworben haben,
  • eine Lehrbefähigung nach dem Recht der DDR, insbesondere erworben haben, also:
    • Erzieher mit mindestens einer Lehrbefähigung
    • Freundschaftspionierleiter mit mindestens einer Lehrbefähigung,
    • Horterzieher mit mindestens einer Lehrbefähigung,
    • sonstiger Fachschulabschluss mit pädagogischem Zusatzstudium und Lehrbefähigung,
    • Heimerzieher mit mindestens einer Lehrbefähigung.
  • ein Lehramtsstudium mit der Ersten Staatsprüfung oder einem Master of Education abgeschlossen haben,
  • den Schulpädagogischen Grundkurs bei WiB e.V. absolviert haben oder
  • anderweitig in Umfang und Inhalt adäquate Qualifizierungen

nachweisen können.

2.2.1 Dreimonatige Kompaktqualifizierung

Einstellungen für Lehrkräfte erfolgen in der Regel zum Schuljahres- oder Schulhalbjahresbeginn (01.08. oder 01.02. eines Jahres). Die jährlich, für den Schuldienst gewonnenen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erhalten einen auf 15 Monate befristeten Arbeitsvertrag und nehmen erst nach einer verpflichtenden, dem Unterrichtseinsatz vorgeschalteten dreimonatigen Kompaktqualifizierung ihre Unterrichtstätigkeit an einer Schule des Landes Brandenburg auf.

Demzufolge sind für zukünftige Einstellungen folgende Zeitfenster zu beachten:

  • bis 01. April eines Jahres Einstellung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die eine eigenständige Unterrichtstätigkeit mit Beginn des jeweils neuen Schuljahrs aufnehmen sollen,
  • bis 01. November des Vorjahres sind jene Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger einzustellen, deren eigenständige Unterrichtstätigkeit mit Beginn des jeweils folgenden Schulhalbjahres einsetzen soll.
2.2.2 Berufsbegleitende Pädagogische Grundqualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern

Die ab 01.08.2018 neu eingestellten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nicht zu den o. a. Stichtagen eingestellt werden und demzufolge nicht an einer dreimonatigen Kompaktqualifizierung teilnehmen können, erhalten ebenfalls einen 15-monatigen Arbeitsvertrag und sind verpflichtet, an einer berufsbegleitenden Pädagogischen Grundqualifizierung teilzunehmen. Für die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die bis zum 31.01.2019 in den Schuldienst eingestellt werden und ab dem Zeitpunkt der Einstellung selbständig unterrichten, werden zur Organisation der berufsbegleitenden Qualifizierung zeitnah Regionalgruppen eingerichtet.

2.3 Dokumentationspflicht (Portfolio)

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, ein Portfolio (s. Anlage) zu führen.

Im Portfolio sollen die Lehrkräfte ihre Lernaktivitäten und den Lernverlauf kontinuierlich dokumentieren. Es soll den Lernenden insbesondere dabei unterstützen, die eigene Entwicklung zu beurteilen und stetig zu reflektieren. Es ist Grundlage der Fallbearbeitung im Abschlusskolloquium.

2.4 Qualifizierungsplanung

a. Dreimonatige Kompaktqualifizierung

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden zum 1. November oder zum 1. April eines Jahres in den Schuldienst auf der Grundlage eines 15-monatigen Arbeitsvertrages eingestellt.

Ab 01.11. bis 31.01. des Folgejahres oder ab 01.04. bis 30.06. eines Jahres nehmen sie an vier Wochentagen mit je acht Fortbildungsstunden (FB-Stunden) à 45 Minuten an Präsenzseminaren teil. Das Curriculum der Kompaktqualifizierung umfasst folgende sechs Module:

  • Pädagogische Grundhaltung, Erziehung, Lehrerleitbild
  • Grundlagen der Unterrichtsplanung und -durchführung
  • Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien
  • Diagnostizieren, Beurteilen, Bewerten
  • Schul- und Dienstrecht
  • Umgang mit Heterogenität

Ab der zweiten Woche erfolgen wöchentlich an einem Tag (im Umfang von acht FB-Stunden) schulpraktische Einsätze (Hospitationen in ihren Schulen, Teilnahme an schulinternen Veranstaltungen).

In der 7. Woche nach Beginn der Qualifizierung wird ein fünftägiges (insgesamt 40 FB-Stunden) aufgabengestütztes Schulpraktikum durchgeführt.

An den letzten beiden Seminartagen finden die Abschlusskolloquien statt. Ab Beginn des 4. Monats der Beschäftigung und Beginn der eigenen Unterrichtstätigkeit führen die Teamleiterinnen und -leiter zwei Beratungshospitationen (je 3 FB-Stunden zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung) bei jedem Absolventen der Kompaktqualifizierung durch, die sie zum Ende der Kompaktqualifizierung terminlich mit den jeweiligen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger vereinbaren.

In den im Anschluss nach Abschluss der Kompaktqualifizierung folgenden Monaten nehmen die Lehrkräfte an mindestens vier weiteren Qualifizierungsangeboten in der unterrichtsfreien Zeit zu je vier FB-Stunden teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter stimmt mit der Seiteneinsteigerin oder dem Seiteneinsteiger die FB entsprechend dem vordringlichen Bedarf, der aus den Anforderungen des Unterrichtseinsatzes von der Schulleiterin oder dem Schulleiter hergeleitet wird, ab.

b. Berufsbegleitende Pädagogische Grundqualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern

Die jährlich ab 01.08. neu eingestellten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nicht an der dreimonatigen Kompaktqualifizierung teilnehmen können,  erhalten einen 15-monatigen Arbeitsvertrag und sind verpflichtet, an der Pädagogischen Qualifizierung teilzunehmen. Organisatorisch werden im Zweiwochenrhythmus ein Seminartag (acht Fortbildungsstunden) mit Präsenzpflicht, zwei Hospitationen, die Führung eines Portfolios und die Durchführung eines Abschlusskolloquiums geplant. Das Curriculum der berufsbegleitenden Pädagogischen Grundqualifizierung umfasst folgende sechs Module:

  • Pädagogische Grundhaltung, Erziehung, Lehrerleitbild
  • Grundlagen der Unterrichtsplanung und -durchführung
  • Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien
  • Diagnostizieren, Beurteilen, Bewerten
  • Schul- und Dienstrecht
  • Umgang mit Heterogenität.

2.5 Teilnahmeverpflichtung

Die Verpflichtung zur Teilnahme von Lehrkräften an der jeweiligen Qualifizierung spricht das zuständige Schulamt im Zusammenhang mit der Einstellung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Schuldienst aus, im Falle der berufsbegleitenden Pädagogischen Grundqualifizierung nach Maßgabe der fortbildungsorganisatorischen Möglichkeiten für den nächstmöglichen Kurs.

Die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erhalten eine Teilnahmebescheinigung zur Einlage in ihre Personalakte.

2.6 Durchführung von Reisen zum Zwecke der Fortbildung und Kostenerstattung

Für die Durchführung von Reisen zu vorgenannten Maßnahmen erfolgt die Reisekostenerstattung über das staatliche Schulamt, die Reisekostenstelle des MBJS, Referat 36 bzw. (künftig) über die Zentrale Bezügestelle Cottbus entsprechend den Erstattungsregelungen für Fortbildungsreisen.

Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Auswirkungen und der zu gewährenden Anrechnungsstunden verweise ich auf das Rundschreiben 12/18.

Die besonderen Belange der schwerbehinderten Beschäftigten müssen bei der Organisation und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, insbesondere unter Beachtung der in den Schwerbehindertenrichtlinien des Landes Brandenburg, Teil 3‚ Ausbildung, Fortbildung und Prüfungserleichterungen‘ festgelegten Regelungen. Behinderungsbedingte Sonderregelungen sind zulässig.

3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 01. August 2018 in Kraft und am 31. Juli 2022 außer Kraft.


1 Anlage 1 zur Ergebnisniederschrift über die Fortsetzung der Gespräche zu aktuellen Fragen des öffentlichen Dienst- und Arbeitsrechts (sog. Antraktivitätsgespräche) vom 21. November 2017.

Anlagen