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Rundschreiben 10/06 (RS 10/06)
Rundschreiben 10/06 (RS 10/06)
vom 5. April 2006
(Abl. MBJS/06, [Nr. 5], S.282)
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2018 durch Rundschreiben 1/18 vom 13. April 2018
(Abl. MBJS/18, [Nr. 13], S.130)
Umsetzung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung von 1996 i. d. F. von 2006
Anlage: Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des Rats für deutsche Rechtschreibung
Für den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gelten mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 - also ab dem 1. August 2006 - die folgenden Bestimmungen:
- Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2006 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen.
- Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis (Neuregelung, Stand 2006) ist im Internet auf der Homepage www.rechtschreibrat.com unter dem Link “Aktuelles“ zugänglich.
- Die bestehende Übergangszeit endet am 31. Juli 2007; in diesem Zeitraum werden Schreibweisen, die durch die Neuregelung (Stand 2006) überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
- In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlags der Neuregelung (Stand 2006) vollständig entsprechen.
- In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Rundschreiben 15/05 vom 21. Juli 2005 (ABl. MBJS S. 290) außer Kraft.
Anlage zum Rundschreiben 10/06 vom 5. April 2006
Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des Rats für deutsche Rechtschreibung
Die Vorschläge des Rats für deutsche Rechtschreibung, beschlossen auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 30. März 2006, betreffen die Bereiche der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Groß- und Kleinschreibung, der Zeichensetzung und der Worttrennung am Zeilenende.
1 Getrennt- und Zusammenschreibung
Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung wird der den Traditionen des Deutschen entsprechenden Tendenz zur Zusammenschreibung Rechnung getragen. Als wichtiges Kriterium wird das Akzentmuster benannt: Zusammenschreibung korreliert mit (einem zusammenfassenden) Wortakzent.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge betreffen:
a) Schreibung von Partikel + Verb
Partikeln werden mit Verben grundsätzlich zusammengeschrieben. An die Stelle der formalen Regel, nach der Elemente wie z. B. aufeinander und abwärts immer getrennt vom folgenden Verb zu schreiben sind, tritt das Kriterium des einheitlichen Wortakzents. Liegt ein einheitlicher Wortakzent vor, dann ist zusammenzuschreiben, zum Beispiel: abhandenkommen, abwärtsfahren, anheimfallen, aufeinanderstapeln, querlesen.
Anderenfalls, d. h. bei adverbialem Gebrauch, ist getrennt zu schreiben, z. B.: aufeinander achten, quer (im Bett) liegen, rückwärts einparken
b) Schreibung von Adjektiv + Verb
Die vorgeschlagene Hauptänderung besteht darin, dass bei einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung generell Zusammenschreibung eintritt. Formale Regeln, wie insbesondere die Regel, nach der Adjektive auf -ig, -isch und -lich stets vom folgenden Verb getrennt zu schreiben sind, entfallen. Beispiele: müßiggehen, (sich) näherkommen, schwerfallen (= Mühe verursachen), (jmdn.) zufriedenlassen (= in Ruhe lassen), seligpreisen.
Bei den sog. Resultativa (= Verbindungen, bei denen das Adjektiv eine Eigenschaft des Objekts bezeichnet) ist grundsätzlich Zusammen- wie Getrenntschreibung möglich, zum Beispiel: (eine Wand) blau streichen/blaustreichen, (Zwiebeln) klein schneiden/kleinschneiden, (Essen) warm machen/warmmachen.
c) Schreibung von Substantiv + Verb
Der Rat schlägt vor, die Liste der Zusammensetzungen aus Substantiv + Verb, bei denen die ersten Bestandteile die Eigenschaften selbständiger Substantive weitgehend verloren haben, um eislaufen, kopfstehen und nottun zu erweitern und leidtun entsprechend einzustufen (d. h. die Variante Leid tun zu streichen). Weiterhin sollen in vier Übergangsfällen Doppelschreibungen zulässig sein: achtgeben/Acht geben, achthaben/Acht haben, haltmachen/Halt machen, maßhalten/Maß halten.
Ansonsten gilt die Regel, nach der in Verbindungen aus Substantiv + Verb das Substantiv groß- und getrennt vom Verb geschrieben wird (z. B. Rad fahren).
d) Schreibung von Verb (Infinitiv) + Verb
Verbindungen aus Verb (Infinitiv) + Verb werden prinzipiell getrennt geschrieben. Die Zusammenschreibung soll aber ermöglicht werden bei übertragen gebrauchten Verbindungen mit zweitem Bestandteil bleiben oder lassen (wie z. B. bei “in der Schule sitzenbleiben“, “die Freundin stehenlassen“) sowie bei kennenlernen.
e) Schreibung von Verbindungen mit Adjektiven als ersten Bestandteilen
Bei Verbindungen mit einem einfachen unflektierten Adjektiv als graduierender Bestimmung ist Getrennt- wie Zusammenschreibung möglich, zum Beispiel: eng verwandt/engverwandt, schwer krank/schwerkrank.
f) Schreibung mehrgliedriger Anglizismen
Die Schreibung mehrgliedriger Anglizismen aus Adjektiv + Substantiv wird an das Akzentmuster gekoppelt: Zusammenschreibung, wenn der Hauptakzent auf dem adjektivischen Bestandteil liegt, Getrenntschreibung, wenn beide Bestandteile einen Akzent tragen, z. B.: Freestyle, Hightech, Shootingstar; Golden Goal, Private Banking, Round Table
Sind beide Akzentmuster möglich, dann kann getrennt- wie zusammengeschrieben werden, zum Beispiel: Big Band/Bigband, Hot Pants/Hotpants, Small Talk/Smalltalk
2 Groß- und Kleinschreibung
Die Änderungsvorschläge im Bereich der Groß- und Kleinschreibung werden auf das systematisch Nötige (vor allem im Hinblick auf Getrennt- und Zusammenschreibung) beschränkt und beschreiben den existierenden Gebrauch präziser.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge betreffen:
a) Einzelne Schreibweisen
- Zwecks Unterscheidung zwischen substantivischem und nichtsubstantivischem Gebrauch ist in einigen Fällen Kleinschreibung vorgesehen: zu eigen machen, geben (versus sein Eigen nennen), jmdm. feind sein versus jmds. Feind sein (er ist ihm feind versus er ist mein (ärgster, größter, schlimmster …) Feind; ebenso: freund, klasse, spitze, not u. a. in Verbindung mit den Verben sein/bleiben/werden;
- aufgrund des unklaren Wortartstatus:
Zusammenschreibung von bankrottgehen, pleitegehen (versus in den Bankrott gehen),
Groß- wie Kleinschreibung bei recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit Verben wie geben, haben, tun
b) Regeln
- Dem Schreibgebrauch entsprechend ist bei Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv mit einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung die Großschreibung des Adjektivs möglich, z. B.: der Blaue Brief (= Mahnschreiben), der Runde Tisch (in der Politik), das Schwarze Brett (= Anschlagtafel).
- Die Schreibung von Verbindungen mit fachsprachlichem oder terminologischem Charakter richtet sich nach dem Gebrauch in dem jeweiligen Bereich, z. B.: die Erste Hilfe (bei Unglücksfällen), die Rote Karte (im Sport), die Große Kreisstadt; seltene Erden, die eiserne Lunge.
- Dem Wunsch nach einer “Höflichkeits“-Großschreibung beim Pronomen Du und den dazugehörigen Fällen in Briefen wird durch Zulassung der Großschreibung Rechnung getragen.
In weiteren Bereichen (Pronomina/Zahlwörter) schien in dem vorgegebenen Rahmen keine Lösung möglich, die weniger Variation erzeugt hätte, sodass auf Änderungsvorschläge verzichtet wurde.
3 Zeichensetzung
Bei der Zeichensetzung zielt der Vorschlag des Rats auf Änderungen im Bereich der Kommasetzung, um das eindeutige Textverstehen zu sichern.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge betreffen:
a) Komma bei selbständigen Sätzen, die mit “und“, “oder“ usw. verbunden sind
Der Vorschlag des Rats bringt eine wesentliche Änderung mit sich: die Beschränkung auf “selbständige“ Sätze. Dies hat zur Folge, dass in Sätzen wie “Es war nicht selten, dass er sie besuchte(,) und dass sie bis spät in die Nacht zusammensaßen, wenn sie in guter Stimmung war.“ (amtliches Regelwerk 2004, § 73) ein Komma nach “besuchte“ nicht mehr zulässig ist.
b) Komma bei Infinitivgruppen
Der Rat bestätigt grundsätzlich die Regelung der Rechtschreibreform, nach der Infinitivgruppen, die von einem Korrelat oder Verweiswort abhängen, durch Komma abgesetzt werden (z. B.: Anna hat es nie bereut, diese Ausbildung gemacht zu haben). Er schlägt aber vor, dieses Komma bei einem bloßen Infinitiv freizustellen (z. B.: Thomas dachte nicht daran[,] zu gehen). Darüber hinaus spricht er sich für ein obligatorisches Komma bei Infinitivgruppen aus, die mit "um", "ohne", "statt", "anstatt", "außer" oder "als" eingeleitet sind (z. B.: Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen.) bzw. von einem Substantiv abhängen und mehr als den bloßen Infinitiv umfassen (z. B.: Er wurde beim Versuch, den Tresor zu knacken, vom Nachtwächter überrascht.).
4 Worttrennung am Zeilenende
Für den Bereich der Worttrennung am Zeilenende empfiehlt der Rat an der Oberfläche nur eine Änderung: die Abtrennung von Einzelvokalen am Wortanfang und -ende prinzipiell auszuschließen (nicht: E-sel, Feiera-bend, Bi-omüll; bisher bereits nicht zugelassen: Klei-e).
Darüber hinaus plädiert er für eine Umstrukturierung der Regeln, um deutlicher darauf hinzuweisen, dass es beim Trennen um sinnvolles Trennen eines komplexen Wortganzen geht. Demnach soll zuerst die Trennung nach Wortbestandteilen (z. B. voll-enden, Pro-gramm) und dann die Trennung im Inneren von Wörtern (z. B. Bau-er, ros-ten) dargestellt werden. Diese Regeln gelten auch für fremde Wörter; wo das zu erwartende Wissen über die Wortteile von fremden Wörtern enden soll, ist nicht auf der Regelebene zu klären.