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Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Anlage von Straßen: Teil Entwässerung (RAS-Ew, Ausgabe 2005)

Außerkrafttreten technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtlinien für die Anlage von Straßen: Teil Entwässerung (RAS-Ew, Ausgabe 2005)
vom 25. Juli 2022
(ABl./22, [Nr. 32], S.711)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 06/2022 vom 4. März 2022 (VkBl. S. 237) hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21)“ bekannt gegeben. Die REwS 21 ersetzen die „Richtlinien für die Anlage von Straßen: Teil Entwässerung (RAS-Ew, Ausgabe 2005)“.

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abteilung 4, Nr. 9/2021 - Verkehr vom 12. April 2021 „Einführung technischer Regelwerke und Erlasse des Bundes im Straßenbau des Landes Brandenburg; Sachgebiete Erd- und Grundbau, Entwässerung, Straßenbefestigungen, Straßenbaustoffe, Straßenerhaltung“ gilt das ARS Nummer 06/2022 automatisch einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Verkehrsblatt) als verbindlich eingeführt für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen. Gesonderte brandenburgische Regelungen werden nicht getroffen.

Der folgende Runderlass wird hiermit aufgehoben:

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung - RAS-Ew, Ausgabe 2005 vom 13. Februar 2006 (ABl. S. 266).