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Richtlinie des Ministeriums der Justiz zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0) in der EU-Förderperiode 2021 - 2027

Richtlinie des Ministeriums der Justiz zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0) in der EU-Förderperiode 2021 - 2027
vom 15. März 2022
(ABl./22, [Nr. 14], S.391)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förder­periode 2021 - 2027, einschließlich

  • der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europä­ischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159),
  • der Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21)

in den jeweils geltenden Fassungen, Zuwendungen mit dem Ziel einer arbeitsmarktlichen und sozialen Inte­gration von Strafgefangenen, jungen haftgefährdeten Straftäterinnen und Straftätern, Haftentlassenen sowie zu Geldstrafe Verurteilten, die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeiten verrichten. Weiterhin werden Zuwendungen gewährt, um Inhaftierte im Justizvollzug durch gezielte berufliche Qualifizierungsangebote auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten.

1.2 Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Investitionsbank des Landes Brandenburg) auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

1.3 Ziel des Fördervorhabens ist die soziale Inklusion durch Qualifizierung und ein durchgängiges Entlassungsmanagement sowie die Haftvermeidung durch Präventionsangebote für junge Straffällige und zu Geldstrafen Verurteilte. Dabei spielt neben dem Erhalt oder der Suche des Wohnraums und der Stärkung sozia­ler und medialer Kompetenzen die Unterstützung von integrativen Familienstrukturen sowie die berufliche Perspektiventwicklung eine zentrale Rolle. Das Land Brandenburg fördert den Zugang Straffälliger und von Inhaftierung bedrohter Menschen zum Arbeitsmarkt und deren Eingliederung in das Erwerbsleben. Ein weiteres Ziel der Förderung ist es, die Arbeitsmarktchancen für Inhaftierte dadurch zu verbessern, dass diese eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste hochwertige beruf­liche Qualifizierung erhalten, damit die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt für die Inhaftierten nach ihrer Entlassung verbessert werden. Die Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen sollen durch ein verbessertes Eingliederungsmanagement und verbesserte Nachsorge (Haftbegleitung; Entlassungsvorbereitung; Vermittlung von Beschäftigung, Qualifizierung, Arbeit, Wohnraum, Sucht- und Schuldnerberatung sowie sonstiger sozialer Hilfen), präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe und besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende sowie Familien erhöht werden.

1.4 Bei der Förderung von Vorhaben mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds sind die bereichsübergreifenden Grundsätze nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/1060 zu berücksichtigen.

Der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ist einzuhalten. Dabei ist das Gender-Mainstreaming-Prinzip anzuwenden, wonach die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive während der gesamten Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung der Maßnahme sowie der Berichterstattung darüber eingehalten und gefördert werden.

Die vorgesehenen gleichstellungsfördernden Aktionen sind im Förderantrag darzustellen und die erzielten Ergebnisse in der Berichterstattung zu dokumentieren.

1.5 Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung ist während der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Evaluierung von Maßnahmen und der Berichterstattung darüber einzuhalten. Die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wird bei der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme berücksichtigt.

Die vorgesehenen Aktionen sind im Förderantrag darzustellen und die erzielten Ergebnisse in der Bericht­erstattung zu dokumentieren.

1.6 Der Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung, die den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, dem Übereinkommen von Paris und dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ Rechnung trägt, ist Bestandteil des ESF+-Programms. Der vorgesehene Beitrag einer Maßnahme zur nachhaltigen Entwicklung ist im Förderantrag darzustellen und die erzielten Ergebnisse sind in der Berichterstattung zu dokumentieren.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden:

2.1 die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch Beratung, Begleitung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung, Erhaltung und Vermittlung von Wohnraum, Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung sowie sonstiger sozialer Hilfen innerhalb und außerhalb des Justizvollzuges durch Anlauf- und Beratungsstellen, die jeweils einer oder mehreren Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg zugeordnet sind. Im Rahmen dieser Aufgabe sind den Straffälligen mediale Kompetenzen zur Bewältigung von Alltagssituationen zu vermitteln - Modul 1: Soziales Eingliederungs­management und Nachsorge,

2.2 die Unterstützung der Resozialisierung durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung - Modul 2: Berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen - Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven,

2.3 die Unterstützung der Resozialisierung durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen, sowie eine darüberhinausgehende Begleitung und Vermittlung der Klientinnen und Klienten in Arbeit und Beschäftigung, Unterstützung beim Erhalt und bei der Vermittlung von Wohnraum sowie die Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung - Modul 3: Präven­tive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen - Arbeit statt Strafe,

2.4 soziale Gruppenarbeit mit flankierender Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen sowie für Väter und Mütter zur Förderung sozialer Kompetenzen insbesondere im Hinblick auf Beziehungsgestaltungen und Erziehungsstile - Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende (Modul 4.1) sowie Familien (Modul 4.2) - Förderung sozialer Kompetenzen,

2.5 die Koordinierung und fachliche Unterstützung der Zusammenarbeit der Umsetzenden der Module 1 bis 4 im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz - Netzwerkkoordination.

3 Zuwendungsempfänger

3.1 Zuwendungsempfänger sind

3.1.1 Modul 1: Träger der sozialen Arbeit mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe beziehungsweise Resozialisierung, Träger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich,

3.1.2 Modul 2: Träger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich mit praktischen Erfahrungen in der Straffälligenhilfe oder Erfahrungen mit Bildungsangeboten in der Benachteiligtenförderung,

3.1.3 Modul 3: Träger der sozialen Arbeit mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe beziehungsweise Resozialisierung, Träger im Bildungs- und Beschäftigungsbereich,

3.1.4 Modul 4: anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe beziehungsweise Resozialisierung für die Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende und Träger der sozialen oder sozial­pädagogischen Arbeit mit praktischen Erfahrungen in der Straffälligenhilfe für die Maßnahmen für Familien,

3.1.5 Netzwerkkoordination: Träger der sozialen Arbeit, Institutionen der freien Wirtschaft mit Arbeitsschwerpunkt Projekt- und Netzwerkmanagement beziehungsweise Informationsmanagement mit Erfahrungen in der Straffälligenhilfe.

3.2 Die Zuwendungsempfänger der Module 1, 3, 4.1 und der Netzwerkkoordination müssen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge

4.1.1 Je Landgerichtsbezirk kann ein Zuwendungsempfänger eine Förderung für eine Anlauf- und Beratungsstelle in der dort ansässigen Justizvollzugsanstalt oder den dort ansässigen Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg (Brandenburg an der Havel, Cottbus-Dissenchen, Luckau-Duben, Nord-Brandenburg: Teilanstalten Neuruppin-Wulkow und Wriezen) erhalten. Zuwendungsempfänger können auch für mehrere Landgerichtsbezirke eine Förderung erhalten. Diese sollen ihren Standort in der Nähe der Justizvollzugsanstalt oder der Justizvollzugsanstalten haben.

4.1.2 Die Zuwendungsempfänger müssen über Erfahrungen mit der Zielgruppe verfügen.

4.1.3 Die Maßnahmen des Moduls 1 richten sich an Straffällige innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges, die nach der Haftentlassung nicht der Bewährungshilfe unterstellt sind. Darüber hinaus richtet sich die Maßnahme auch an erwerbslose Haftentlassene und zu Bewährungsstrafen Verurteilte, die in Bezug auf Arbeit und Beschäftigung eine gezielte Hilfestellung benötigen und wünschen.

4.1.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach den Nummern 6.1 bis 6.4 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe durch stufenweise aufeinander aufbauende sowie individuell zugeschnittene Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (Einzelberatung, Gruppenarbeit) im Rahmen der Entlassungsvorbereitung (bis zu 18 Monate vor der Haftentlassung) und einer Nachbetreuung nach der Haftentlassung (bis zu einem Jahr, eine längere Nachbetreuung bis zu zwei Jahren ist in begründeten Einzelfällen möglich),
  2. Feststellung, Verringerung und/oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
  3. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
  4. Vermittlung der Zielgruppe in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, in Berufsausbildung, in Praktika, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in geringfügige Beschäftigung oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen,
  5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme,
  6. Vermittlung oder Erhalt von Wohnraum,
  7. Vermittlung in Sucht- oder Schuldenberatung,
  8. Vermittlung sonstiger sozialer Hilfen,
  9. Unterstützung auf den Gebieten Finanzen (zum Beispiel verantwortliches Wirtschaften, Opferentschädigung), Gesundheitsfürsorge (physisch und psychisch) und soziales Umfeld (zum Beispiel Beziehung, Freunde),
  10. Durchführung von digitalen Gruppenangeboten und im Einzelfall ergänzenden Einzelangeboten zur Vermittlung von digitalen Alltagskompetenzen (mindestens 20 Unterrichtseinheiten je Gruppen­angebot),
  11. Dokumentation des Unterstützungsbedarfs, der Ziele und Ergebnisse der Teilnehmenden,
  12. Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung Runder Tische mit den an der Kooperation Beteiligten vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSI-Regionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI-Partnerinnen und -Partnern etc.),
  13. Dokumentation der Arbeit mit den Gefangenen und Austausch mit der Justizvollzugsanstalt über den Verlauf der Maßnahme,
  14. Übermittlung der erforderlichen statistischen Angaben an die Bewilligungsbehörde nach jedem Quartal bis zum 15. des Folgemonats,
  15. Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu fertigenden Jahresbericht,
  16. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen HSI-Netzwerkpartnerinnen und -partnern.

4.1.5 Jeweils eine (qualifizierte) Vollzeitkraft soll im Verlauf eines Kalenderjahres 40 Teilnehmende beraten und gegebenenfalls begleiten. Zu den Teilnehmenden zählen die in einem Kalenderjahr neu hinzukommenden Klientinnen und Klienten und die aus dem vorangegangenen Jahr weiterbetreuten Klientinnen und Klienten. Davon sollen mindestens 11 Prozent der Teilnehmenden in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, in Praktika, in Berufsausbildung, in sozialversicherungspflichtige Arbeit oder geringfügige Beschäftigung vermittelt oder an selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen herangeführt werden. Mindestens 20 Prozent der Teilnehmenden sollen an Beratungsstellen aus den Bereichen Sucht, Schulden, Jugend- und Familienhilfe sowie in Wohnraum vermittelt werden. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen der Zielvorgaben darlegt.

4.1.6 Die Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass das Personal, welches die fachlichen Aufgaben wahrnimmt, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Straffälligen - verfügt.

4.1.7 Teilnehmende, die mindestens an 80 Prozent der vorgesehenen Maßnahmezeit teilgenommen haben, erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die mindestens Dauer, Gegenstand (Titel) und Inhalte der Maßnahme enthält.

4.1.8 Die Antragsteller haben ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter den Nummern 4.1.1 bis 4.1.6 aufgeführten Anforderungen beinhaltet.

4.2 Modul 2: Berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen - Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven

4.2.1 Für jede Qualifizierungsmaßnahme kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden, wobei dieser auch mehrere Qualifizierungsmaßnahmen durchführen kann.

4.2.2 Die Zuwendungsempfänger müssen über Erfahrungen mit der Zielgruppe oder mit Bildungsangeboten in der Benachteiligtenförderung verfügen.

4.2.3 Die Maßnahmen richten sich an männliche und weib­liche Inhaftierte mit oder ohne berufliche Qualifikation.

4.2.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach den Nummern 4.2.5 und 6.1 bis 6.5 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Qualifizierung der Inhaftierten unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen nach einem individuellen Bildungsplan auf der Basis eines modularen Qualifizierungsangebotes durch:

    aa) Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch das Angebot des Erwerbs von Abschlüssen in einem Ausbildungsberuf, von Teilqualifikationen (wie zum Beispiel Schweißerpässe) und von kammerzertifizierten Ausbildungsmodulen beziehungsweise durch die Vorbereitung auf die entsprechenden Prüfungen bei der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer oder

    bb) Heranführen an den Arbeitsmarkt durch Vermittlung von Grundqualifikationen zur Ausübung von Helfertätigkeiten in einem Berufsfeld oder

    cc) Vermittlung praktischer Fertigkeiten in einem oder mehreren Gewerken in enger Verbindung mit sozialen Alltagskompetenzen zur Vorbereitung auf die Anforderungen des Arbeits­lebens,

  2. Verbesserung der beruflichen Integration durch die Vermittlung digitaler (Grund-)Kompetenzen,
  3. Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung Runder Tische mit den an der Kooperation Beteiligten vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSI-Regionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI-Partnerinnen und -Partnern etc.),
  4. Dokumentation der Arbeit mit den Gefangenen und Austausch mit der Justizvollzugsanstalt über den Verlauf der Maßnahme,
  5. Übermittlung der erforderlichen statistischen Angaben an die Bewilligungsbehörde nach jedem Quartal bis zum 15. des Folgemonats,
  6. Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu fertigenden Jahresbericht,
  7. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen HSI-Netzwerkpartnerinnen und -partnern.

      4.2.5 Gefördert werden folgende Maßnahmen:

      4.2.5.1 Erstausbildung/Umschulung zur Herstellung von Chancengleichheit Inhaftierter beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach der Entlassung

      1. Auf der Basis eines modularen Ausbildungsangebotes werden die Teilnehmenden beruflich quali­fiziert. Inhaftierte werden unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen auf der Basis eines modularen Qualifizierungsangebotes mit dem Ziel ausgebildet oder umgeschult, berufliche Vollabschlüsse oder zertifizierte Ausbildungsmodule zu erlangen. Die Qualifizierungsinhalte reichen von dem Erwerb von zertifizierten Ausbildungsmodulen, der Anpassungsqualifizierung an einen bereits erlernten Beruf oder einer über einen längeren Zeitraum ausgeübten Tätigkeit bis zur Vorbereitung auf eine Facharbeiter- oder Gesellenprüfung bei der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer.
      2. Für jeweils acht Teilnehmende ist der Einsatz einer Ausbilderin oder eines Ausbilders vorzusehen. Eine Lehrkraft oder eine Sozialpädagogin oder ein So­zialpädagoge betreuen jeweils 24 Teilnehmende. Personalunion ist bei entsprechender Qualifikation möglich. Abweichungen vom Personalschlüssel oder der fachlichen Qualifikation des Personals sind zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz. Hierfür ist ein gesonderter Antrag mit Begründung der Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde einzureichen, welcher zur fachlichen Stellungnahme an das Ministerium der Justiz weitergeleitet wird.

      4.2.5.2 Berufliche Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung

      1. Die Qualifizierungsinhalte reichen entsprechend den individuellen fachlichen Voraussetzungen von der schulischen und beruflichen Grundqualifizierung unter Einbeziehung von ausgewählten Teilqualifikationen mit Zertifikat der zuständigen Ausbildungskammer bis zur beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel durch den Erwerb des Schweißerpasses. Die Teilqualifikationen können im Ausnahmefall zu Abschlüssen im Rahmen von Ausbildungen oder Umschulungen führen.
      2. Für jeweils acht Teilnehmende ist der Einsatz einer Ausbilderin oder eines Ausbilders vorzusehen. Eine Lehrkraft und eine Sozialpädagogin oder ein So­zialpädagoge betreuen jeweils 24 Teilnehmende. Personalunion ist bei entsprechender Qualifikation möglich. Abweichungen vom Personalschlüssel oder der fachlichen Qualifikation des Personals sind zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz. Hierfür ist ein gesonderter Antrag mit Begründung der Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde einzureichen, welcher zur fachlichen Stellungnahme an das Ministerium der Justiz weitergeleitet wird.

      4.2.5.3 Maßnahmen zur beruflichen Förderung durch die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und fachtheoretischen Grundkenntnissen in ausgewählten Gewerken in Verbindung mit sozialen Alltagskompetenzen zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Vermittlungschancen von erwachsenen Inhaftierten auf dem Arbeitsmarkt nach der Haftentlassung

      1. Die Qualifizierungsinhalte reichen von praktischen Fertigkeiten in einem oder mehreren Gewerken bis hin zum Erwerb von schulischen und sozialen Alltagskompetenzen zur Vorbereitung auf die Erfordernisse des Arbeitslebens.
      2. Für jeweils zehn Teilnehmende ist der Einsatz einer Ausbilderin oder eines Ausbilders vorzusehen. Eine Lehrkraft oder eine Sozialpädagogin oder ein So­zialpädagoge oder eine Bildungsbegleiterin oder ein Bildungsbegleiter betreut jeweils acht Teilnehmende. Personalunion ist bei entsprechender Qualifikation möglich. Abweichungen vom Personalschlüssel oder der fachlichen Qualifikation des Personals sind zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz. Hierfür ist ein gesonderter Antrag mit Begründung der Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde einzureichen, welcher zur fachlichen Stellungnahme an das Ministerium der Justiz weitergeleitet wird.

      4.2.6 Es sollen mindestens 65 Prozent der Teilnehmenden die Maßnahme erfolgreich abschließen, das heißt eine Qualifizierung erlangen. Dies trifft zu, wenn mindestens ein Modul erfolgreich abgeschlossen oder die Facharbeiter- oder Gesellenprüfung erfolgreich abgelegt worden ist.

      4.2.7 Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen der Zielvorgaben darlegt.

      4.2.8 In allen geförderten Maßnahmen arbeiten Ausbilderinnen oder Ausbilder, Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und Bildungsbegleiterinnen oder Bildungsbegleiter eng zusammen. Die Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass das Personal, das die fachlichen Aufgaben wahrnimmt, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder beruf­liche Erfahrungen mit den Zielgruppen des Justizvollzuges oder vergleichbarer Personengruppen - verfügt.

      4.2.9 Die Antragsteller haben ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter den Nummern 4.2.1 bis 4.2.8 aufgeführten Anforderungen beinhaltet.

      4.3 Modul 3: Präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen - Arbeit statt Strafe

      4.3.1 In jedem Landgerichtsbezirk kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden, wobei dieser auch in mehreren Landgerichtsbezirken tätig sein kann.

      4.3.2 Die Zuwendungsempfänger müssen über Erfahrungen mit dieser Zielgruppe verfügen.

      4.3.3 Die Maßnahmen richten sich an Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen.

      4.3.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach den Nummern 6.1 bis 6.4 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

      1. Beratung zu den Verfahrensabläufen und möglichen Hilfen im Rahmen des Erstgesprächs,
      2. an den Ressourcen der Klientin oder des Klienten orientierte Feststellung, Verringerung und/oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
      3. passgenaue Vermittlung in gemeinnützige Arbeit und Kontrolle der Ableistung,
      4. Arbeitsmarktcoaching,
      5. Beratungen zu Themen im Zusammenhang mit der Ableistung der gemeinnützigen Arbeit (Konflikte am Arbeitsplatz, Wechsel der Einsatzstelle, Unterstützung bei psychosozialen Konflikten und Krisen),
      6. Dokumentation der Vermittlungs- und Beratungs­arbeit, Erfassung der abgeleisteten Arbeitsstunden und Bericht an die Justizbehörden,
      7. Akquise, Kontaktpflege und Beratung von Einsatz- und Arbeitsstellen,
      8. Unterstützung bei der Beantragung und Erfüllung von Ratenzahlungen beziehungsweise dem Antrag auf Stundung,
      9. in Abhängigkeit von der sozialen Situation der Teilnehmenden Unterstützung bei der Regulierung von Schulden, bei Suchtproblemen, bei der Suche oder dem Erhalt von Wohnraum sowie Hilfestellung im Umgang mit Ämtern und Behörden,
      10. Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung Runder Tische mit den an der Kooperation Beteiligten vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSI-Regionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI-Partnerinnen und -Partnern etc.),
      11. Übermittlung der erforderlichen statistischen Angaben an die Bewilligungsbehörde nach jedem Quartal bis zum 15. des Folgemonats,
      12. Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu erstellenden Jahresbericht,
      13. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen HSI-Netzwerkpartnerinnen und -partnern,
      14. nach und gegebenenfalls während Ableistung der gemeinnützigen Arbeit:

        aa) Vermittlung in Maßnahmen der Berufsvor­bereitung, in Berufsausbildung, in Praktika,
        in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder geringfügige Beschäftigung oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen im Anschluss an die gemeinnützige Arbeit zur Tilgung der Geldstrafe,

        bb) Möglichkeit der Begleitung in der Anfangsphase der Beschäftigung bis zu einer Dauer von neun Monaten (längere Zeiten sind in Einzelfällen möglich und müssen begründet werden).

        4.3.5 Im Modul 3 soll jeweils eine (qualifizierte) Vollzeitkraft im Verlauf eines Kalenderjahres 150 Teilnehmende erreichen (beraten, in gemeinnützige Arbeit vermitteln und begleiten). Zu den Teilnehmenden zählen die in einem Kalenderjahr neu hinzukommenden Klientinnen und Klienten und die aus dem vorangegangenen Jahr weiterbetreuten Klientinnen und Klienten. Mindestens 85 Prozent der Teilnehmenden sollen die Maßnahme erfolgreich abschließen, das heißt Haft vermeiden, indem die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet wird. Ausgehend von dieser Zahl sollen mindestens 10 Prozent der Teilnehmenden zudem in Maßnahmen der Berufsvorbereitung, in Praktika, in Berufsausbildung, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder geringfügige Beschäftigung vermittelt oder an selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen herangeführt werden. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen der Zielvorgaben darlegt.

        4.3.6 Die Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass das Personal, das die fachlichen Aufgaben wahrnimmt, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Straffälligen - verfügt.

        4.3.7 Die Antragsteller haben ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter den Nummern 4.3.1 bis 4.3.6 aufgeführten Anforderungen beinhaltet.

        4.4 Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende sowie Familien - Förderung sozialer Kompetenzen

        4.4.1 Modul 4.1: Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende

        4.4.1.1 Je Landkreis oder kreisfreie Stadt kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden, wobei dieser auch in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten tätig sein kann.

        4.4.1.2 Die Zuwendungsempfänger müssen über Erfahrungen mit dieser Zielgruppe und über einen „Letter of Intent“ des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bezüglich der Mitfinanzierung verfügen.

        4.4.1.3 Die Maßnahmen richten sich an straffällige Jugend­liche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die tatzeitnah - vor einer Gerichtsverhandlung - in einer Verbindung aus Gruppenarbeit und flankierender Einzelfallhilfe in ihren sozialen Kompetenzen gefördert und bei der Bildungs- und Berufsorientierung unterstützt werden.

        4.4.1.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach den Nummern 6.1 bis 6.4 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

        1. Projektdarstellung und Klärung der Teilnahmebereitschaft, der Teilnahmevoraussetzungen im Rahmen eines Vorgesprächs,
        2. Durchführung ambulanter, sozialer Gruppenarbeiten zu den Themen: Selbstbild, Stärken und Schwächen, Auseinandersetzung mit der Tat sowie Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins, Integration in Bildung und Arbeit, Befähigung zur Legal- und Sozialbewährung durch Anerkennen gesellschaft­licher Werte und Normen (Rückfallvermeidung),
        3. Begleitung der Gruppenarbeit durch vertiefende Einzelgespräche,
        4. nachgehende Begleitung und Betreuung bis zu einem Jahr,
        5. Vermittlung der Zielgruppe in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder der schulischen Bildung, in Berufsausbildung, in Praktika, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in geringfügige Beschäftigung oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen im Anschluss an die Maßnahme,
        6. Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung Runder Tische mit den an der Kooperation Beteiligten vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSI-Regionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI-Partnerinnen und -Partnern etc.),
        7. Dokumentation der Arbeit mit der Zielgruppe,
        8. Übermittlung der erforderlichen statistischen Angaben an die Bewilligungsbehörde nach jedem Quartal bis zum 15. des Folgemonats,
        9. Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu erstellenden Jahresbericht,
        10. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen Netzwerkpartnerinnen und -partnern.

        4.4.1.5 Jeweils ein Fachteam, bestehend aus zwei Trainerinnen oder Trainern (jeweils Vollzeit), soll im Verlauf eines Jahres mindestens 24 neue Teilnehmende der Zielgruppe bei einer Gruppenstärke (offene Gruppe) von sechs bis zehn Teilnehmenden erreichen. Mindestens 80 Prozent der Teilnehmenden sollen die Gruppenarbeit erfolgreich abschließen. Von den Teilnehmenden sollen mindestens 30 Prozent in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder der schulischen Bildung, in Praktika, in Berufsausbildung, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder geringfügige Beschäftigung vermittelt oder an selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen herangeführt werden. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen der Zielvorgaben darlegt.

        4.4.1.6 Die Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass das Personal, das die fachlichen Aufgaben wahrnimmt, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Straffälligen - verfügt.

        4.4.1.7 Teilnehmende, die mindestens an 80 Prozent der vorgesehenen Maßnahmezeit teilgenommen haben, erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die mindestens Dauer, Gegenstand (Titel) und Inhalte der Maßnahme enthält.

        4.4.1.8 Die Antragsteller haben ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter den Nummern 4.4.1.1 bis 4.4.1.6 aufgeführten Anforderungen beinhaltet.

        4.4.2 Modul 4.2: Maßnahmen für Familien

        4.4.2.1 Für die drei in der Anlage benannten Justizvollzugs­anstalten des Landes Brandenburg kann jeweils ein Zuwendungsempfänger gefördert werden, wobei dieser auch in mehreren Justizvollzugsanstalten tätig sein kann.

        4.4.2.2 Die Zuwendungsempfänger müssen über Erfahrung mit dieser Zielgruppe verfügen.

        4.4.2.3 Die Maßnahmen richten sich an straffällige Mütter und Väter im Justizvollzug, die im Rahmen von Gruppen­arbeit und flankierender Einzelfallhilfe in ihren sozialen Kompetenzen - insbesondere im Hinblick auf Beziehungsgestaltungen und Erziehungsstile - gefördert werden sollen.

        4.4.2.4 Die Zuwendungsempfänger haben neben den Aufgaben nach den Nummern 6.1 bis 6.4 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

        1. Durchführung sozialer Gruppenarbeiten zu den Themen: Partner- und Familienbeziehungen, Erziehungsstile,
        2. Begleitung der Gruppenarbeit durch vertiefende Einzelgespräche,
        3. Einbeziehung der nicht inhaftierten Partnerinnen oder Partner sowie Kinder,
        4. Vernetzung mit den Jugendämtern und freien Trägern der Familienhilfe zur Vorbereitung der Entlassung,
        5. Vernetzung auf kommunaler und Landesebene (Durchführung Runder Tische mit den an der Kooperation Beteiligten vor Ort, Stakeholdertreffen, Teilnahme und Durchführung von HSI-Regionalkonferenzen, Koordinationstreffen mit den übrigen HSI-Partnerinnen und -Partnern etc.),
        6. Dokumentation der Arbeit mit der Zielgruppe,
        7. Übermittlung der erforderlichen statistischen Angaben an die Bewilligungsbehörde nach jedem Quartal bis zum 15. des Folgemonats,
        8. Erstellung eines Beitrags für den durch die Netzwerkkoordination zu erstellenden Jahresbericht,
        9. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit den übrigen Netzwerkpartnerinnen und -partnern.

        4.4.2.5 Eine Gruppe umfasst jeweils sechs Teilnehmende. Diese werden von jeweils einer Trainerin oder einem Trainer betreut. Ein Gruppenzyklus dauert in der Regel sechs bis neun Monate. Mindestens 80 Prozent der Teilnehmenden sollen die Gruppenarbeit erfolgreich abschließen. Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen der Zielvorgaben darlegt.

        4.4.2.6 Die Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass das Personal, das die fachlichen Aufgaben wahrnimmt, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Arbeit mit Straffälligen - verfügt.

        4.4.2.7 Teilnehmende, die mindestens an 80 Prozent der vorgesehenen Maßnahmezeit teilgenommen haben, erhalten eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die mindestens Dauer, Gegenstand (Titel) und Inhalte der Maßnahme enthält.

        4.4.2.8 Die Antragsteller haben ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter den Nummern 4.4.2.1 bis 4.4.2.6 aufgeführten Anforderungen beinhaltet.

        4.5 Netzwerkkoordination

        4.5.1 Für die Aufgaben der Koordination des HSI-Netzwerkes kann im Land Brandenburg ein Zuwendungsempfänger gefördert werden.

        4.5.2 Der Zuwendungempfänger muss über einschlägige Erfahrungen in der Koordination von sozialen Netzwerken verfügen und soll im Land Brandenburg mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung ansässig sein.

        4.5.3 Aufgaben der Netzwerkkoordination

        4.5.3.1 Der Zuwendungsempfänger hat neben den Aufgaben nach den Nummern 6.1 bis 6.4 insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:

        1. Umsetzung der fachlichen Weiterentwicklung der vier Module nach Vorgaben des Ministeriums der Justiz,
        2. ständige Pflege der Kontakte mit und zwischen den HSI-Netzwerkpartnerinnen und -partnern,
        3. Kooperationspflege zwischen den Sozialen Diensten der Justiz, den Justizvollzugsanstalten und den beteiligten Jugendämtern,
        4. bedarfs- und entwicklungsorientierte Initiierung und Koordination der internen Weiterbildung der Mitarbeitenden der Module 1 bis 4,
        5. Unterstützung und Koordination der Programmsteuerung und Qualitätssicherung inklusive Auswertung der Statistiken sowie Durchführung und Protokollierung eines Beratungsgesprächs mit den Zuwendungsempfängern unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz bei Abweichung von den Zielindikatoren in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen um mehr als 15 Prozent und Bericht an die Bewilligungsbehörde,
        6. Erarbeitung, Erprobung und Implementierung qualitativer Standards in den Modulen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure,
        7. Koordination, Organisation und Moderation von HSI-spezifischen Veranstaltungen sowie HSI-internen Zusammenkünften (zum Beispiel Koordina­tionstreffen, Netzwerktreffen, Konferenz mit den Geschäftsführern der HSI-Partnerinnen und -Partner, Arbeitstreffen innerhalb der vier Module),
        8. Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz,
        9. Fertigung von mindestens drei Newslettern pro Kalenderjahr für die HSI-Träger sowie deren Koopera­tionspartner (Justizvollzugsanstalten, Soziale Dienste, Jugendämter etc.),
        10. pro Kalenderjahr mindestens 30 Eingaben von News auf der HSI-Homepage,
        11. Veröffentlichung von Flyern zur Arbeit in den HSI-Modulen und zur Kooperation mit Arbeitgebenden,
        12. Teilnahme an mindestens drei überregionalen projektbezogenen Tagungen oder Seminaren oder Messen und Veranstaltungen pro Kalenderjahr,
        13. Erstellung des HSI-Jahresberichts für das Ministerium der Justiz als Grundlage zur Weiterentwicklung des Projekts,
        14. Supervision der Regionalkonferenzen,
        15. Vorbereitung, Teilnahme und Protokollierung der Trägerbesuche in Abstimmung mit dem Ministe­rium der Justiz,
        16. p) viermal pro Projektjahr: Moderation und Fachberatung der Arbeitsgruppen der Module 1 bis 4,
        17. Fertigung eines Trägerberichts je HSI-Koordina­tionssitzung,
        18. mindestens 20 Weitergaben von Materialien oder fachlichen Inputs,
        19. Durchführung von mindestens zwei Steuerkreissitzungen zwischen Netzwerkkoordination und dem Ministerium der Justiz pro Kalenderjahr,
        20. Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung nach Vorgaben des Ministeriums der Justiz für die Träger des HSI-Netzwerkes.

        4.5.3.2 Darüber hinaus ist eine internetbasierte Informations- und Kommunikationsplattform zu betreiben, die

        1. in einem passwortgeschützten Intranet sowohl Tools für die Dokumentation (Berichte, Protokolle, Termine etc.) und die netzwerkübergreifende interne Auswertung von Daten (Statistik), die für die interne Programmsteuerung und Qualitätsentwicklung des Netzwerkes erforderlich sind, bereithält als auch landesweit recherchierte Stellen- und Integrationsangebote für die HSI-Träger bereitstellt,
        2. auf einer Homepage die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit des HSI-Netzwerkes - in Kooperation mit den HSI-Partnerinnen und -Partnern - darstellt. Dazu gehören Veröffentlichungen sowie Informa­tionen rund um HSI-spezifische Themen der Beratungs- und Integrationsarbeit sowie der Newsletter, themen- und/oder anlassbezogene Dossiers und Berichte sowie ein Newsbereich. Darüber hinaus soll das im Netzwerk generierte Erfahrungswissen in der Fachöffentlichkeit regional und überregional kommuniziert und nach außen vertreten werden.

        4.5.3.3 In Bezug auf die Stellen- und Integrationsangebote sind folgende Leistungen zu erbringen:

        1. Einstellung von mindestens 500 neu recherchierten Jobangeboten pro Kalenderjahr, die für die Zielgruppe geeignet sind,
        2. bei Bedarf individuelle Recherchen für Bewerberinnen und Bewerber (Teilnehmende nach den Nummern 4.1 bis 4.4).

        4.5.4 Werden die Vorgaben nicht erreicht, kann die Förderung anteilig reduziert werden, wenn der Zuwendungsempfänger keine hinreichenden Gründe für das Verfehlen der Zielvorgaben darlegt.

        4.5.5 Der Zuwendungsempfänger muss sicherstellen, dass das Personal, das die fachlichen Aufgaben wahrnimmt, über eine ausreichende Qualifikation - nachgewiesen durch entsprechende Hochschul- oder Berufsabschlüsse oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Projekt- und Netzwerkmanagement beziehungsweise im Informationsmanagement und Erfahrungen in der Straffälligenhilfe - verfügt.

        4.5.6 Die Antragsteller haben ein eigenständiges Konzept einzureichen, welches die unter den Nummern 4.5.1 bis 4.5.5 aufgeführten Anforderungen beinhaltet.

        5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

        5.1 Zuwendungsart: Projektförderung

        5.2 Finanzierungsart:
        Vollfinanzierung für die Module 1, 2, 3, 4.2 und die Netzwerkkoordination                             
        Anteilfinanzierung für das Modul 4.1

        5.3 Form der Zuwendung: Zuschuss

        5.4 Bemessungsgrundlage:

        Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen

        5.4.1 beim Modul 1:

        1. die direkten Personalausgaben, die die Ausgaben für das eigene Personal der Zuwendungsempfänger und für das Personal beauftragter Dritter umfassen, das ausschließlich für die in Nummer 4.1 definierten Aufgaben eingesetzt werden kann,
        2. für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a,

        5.4.2 beim Modul 2:

        1. die direkten Personal- und Sachausgaben. Die direk­ten Personalausgaben bestehen aus den Ausgaben für das eigene Personal der Zuwendungsempfänger, das ausschließlich für die in Nummer 4.2 definierten Aufgaben eingesetzt werden kann,
        2. für die indirekten Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 54 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 8 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben,

        5.4.3 beim Modul 3:

        1. die direkten Personalausgaben, die die Ausgaben für das eigene Personal der Zuwendungsempfänger und für das Personal beauftragter Dritter umfassen, das ausschließlich für die in Nummer 4.3 definierten Aufgaben eingesetzt werden kann,
        2. für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a,

        5.4.4 beim Modul 4:

        1. die direkten Personalausgaben, die die Ausgaben für das eigene Personal der Zuwendungsempfänger und für das Personal beauftragter Dritter umfassen, das ausschließlich für die in Nummer 4.4 definierten Aufgaben eingesetzt werden kann,
        2. für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 16,5 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben nach Buchstabe a,

        5.4.5 für die Netzwerkkoordination:

        die Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers.

        5.5 Höhe der Zuwendung

        Die Zuwendung für Maßnahmen nach Nummer 4.2.5.1 beträgt bis zu 7,00 Euro und für Maßnahmen nach den Nummern 4.2.5.2 und 4.2.5.3 bis zu 6,50 Euro je Teilnahmestunde. Höhere Stundensätze sind in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit der Bewilligungsbehörde möglich, wenn die Maßnahme auf Grund ihres Bildungsinhalts, der Teilnehmeranzahl oder anderer besonderer Umstände erhöhte Ausgaben bedingt. Mit Einreichung der Antragsunterlagen ist hierfür von den Zuwendungsempfängern ein gesonderter Antrag mit Begründung für den erhöhten Stundensatz bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

        5.6 Gesamtfinanzierung

        Die Förderung aus dem ESF beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die nationale Kofinanzierung erfolgt aus Landesmitteln. Für Maßnahmen nach Nummer 4.4.1 haben sich die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte mindestens in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Gesamtaus­gaben zu beteiligen.

        6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

        6.1 Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, der Bewilligungsbehörde und dem Ministerium der Justiz auch außerhalb der Verwendungsnachweisprüfung Auskünfte zu erteilen, die für die Beurteilung des Erfolgs der Förderung erforderlich sind. Bis zum 15. des auf das Quartalsende folgenden Monats haben die Zuwendungsempfänger die Bewilligungsbehörde und das Ministerium der Justiz zu unterrichten, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen Abweichungen von den Zielvorgaben in Höhe von mehr als 15 Prozent vorliegen. Die Netzwerkkoordination hat gegenüber der Bewilligungs­behörde zum Ende eines Kalenderjahres den Nachweis über die Erledigung der festgelegten Vorgaben zu erbringen.    

        6.2 Die Zuwendungsempfänger müssen an Maßnahmen zur Qualitätssicherung mitwirken. Diese beinhalten unter anderem die Überwachung der Ablauforganisation und Reflexion der eigenen Tätigkeit mit den in den Justizvollzugsanstalten dafür bestimmten Fachkräften und mit der Fachaufsicht im Ministerium der Justiz.

        6.3 Pflichten zur Transparenz und Kommunikation

        Gemäß den Artikeln 49 und 50 der Verordnung (EU) 2021/1060 sind die Begünstigten einer Förderung aus dem ESF+ verpflichtet, bei allen Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen auf die Unterstützung aus dem ESF+ hinzuweisen, während der Durchführung der Maßnahmen die Öffentlichkeit (insbesondere im Internet, gegenüber den Medien und durch Plakatierung im Objekt) über die Unterstützung aus dem ESF+ zu informieren und die Teilnehmenden der geförderten Maßnahmen über die Finanzierung durch den ESF+ zu unterrichten. Dabei ist auf die Förderung des Landes Brandenburg aus Mitteln des ESF+ so hinzuweisen, dass die fördernde Rolle des Landes Brandenburg und der Europäischen Union für die Aktivitäten nach dieser Richtlinie zum Ausdruck gebracht wird. Das „Merkblatt Transparenz und Kommunikation für Begünstigte“ mit detaillierten Angaben zu den Vorgaben sowie Arbeitshilfen und Unterstützungsangeboten ist auf der Website https://esf.brandenburg.de veröffentlicht. Das Merkblatt ist für die Zuwendungsempfänger verbindlich.

        Die Begünstigten stellen der Europäischen Union auf Ersuchen das Kommunikations- und Sichtbarkeits­material zur Verfügung und erteilen der Union eine unentgeltliche, nichtausschließliche und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung solchen Materials und jedweder damit zusammenhängender bereits bestehender Rechte gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) 2021/1060, sofern dies nicht erhebliche Zusatzkosten oder Verwaltungsaufwand verursacht.

        6.4 Zur Antragsbearbeitung, zur fortlaufenden Beurteilung der Entwicklung der Förderung, zur begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle sowie zur Begleitung, Bewertung, Finanzverwaltung und Überprüfung/Prüfung der Förderung gemäß bestehenden und vorbehaltlich noch zu erlassenden EU-Bestimmungen für den Strukturfondsförderzeitraum 2021 - 2027 erfasst und speichert die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) statistische Daten, einschließlich Angaben zu den teilnehmenden Personen und Unternehmen, in elektronischer Form und fordert hierfür die entsprechenden Erklärungen von den Teilnehmenden ab. Das betrifft insbesondere Informationen zu den Antragstellern und Zuwendungsempfängern (wirtschaftlichen Eigentümern), den beantragten und geförderten Maßnahmen sowie den geförderten Unternehmen und Personen (Teilnehmenden).

        Mit dem Antrag erklären sich die Antragsteller damit einverstanden, die notwendigen Daten für die Projektbegleitung, Projektbewertung und Evaluierung, Projektfinanzverwaltung sowie die Überprüfung und Prüfung zu erheben, zu speichern und an die beauftragten Stellen weiterzuleiten. Die Erfüllung der Berichtspflichten und Erhebung und Verarbeitung der Daten ist wesentliche Fördervoraussetzung und notwendig für den Abruf von Fördermitteln des Landes Brandenburg bei der Europäischen Kommission und deren Auszahlung an die Fördermittelempfangenden.

        Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die genannten sowie gegebenenfalls weitere programmrelevante Daten zu erheben und der Bewilligungsbehörde zu vorgegebenen Zeitpunkten zu übermitteln. Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.

        Die Zuwendungsempfänger sind zudem verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung der Förderungen beauftragten Stellen zusammenzuarbeiten. Weitere Hinweise zu den Pflichten der Zuwendungsempfänger hinsichtlich Monitoring und Evaluation der Förderung stellt die ILB im Webportal zur Verfügung.

        Fehlende Daten können für die Zuwendungsempfänger Zahlungsaussetzungen bis hin zur Aufhebung der Bewilligung zur Folge haben.

        6.5 Die Unterschreitung der im Modul 2 festgelegten Personalschlüsselzahlen über einen Zeitraum von länger als vier Wochen sind der Bewilligungsbehörde und dem Ministerium der Justiz unmittelbar anzuzeigen und zu begründen. Über mögliche Änderungen der Zuwendung entscheidet die Bewilligungsbehörde gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums.

        6.6 Liste der Vorhaben

        Gemäß Artikel 49 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung (EU) 2021/1060 ist eine Liste der Vorhaben, wie in dem nachfolgenden Zitat dargestellt, zu führen.

        „Die Liste enthält folgende Daten:

        1. bei juristischen Personen Name des Begünstigten; bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des Auftragnehmers;
        2. bei natürlichen Personen Vor- und Nachname des Begünstigten;
        3. […];
        4. Bezeichnung des Vorhabens;
        5. Zweck und erwartete oder tatsächliche Errungenschaft des Vorhabens;
        6. Datum des Beginns des Vorhabens;
        7. voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Abschlusses des Vorhabens;
        8. Gesamtkosten des Vorhabens;
        9. betroffener Fonds;
        10. betroffenes spezifisches Ziel;
        11. Kofinanzierungssatz der Union;
        12. Standortindikator oder Geolokalisierung für das Vorhaben und das betroffene Land;
        13. bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit mehreren Standorten den Standort des Begünstigten, wenn der Begünstigte eine juristische Person ist, bzw. die Region auf NUTS-2-Ebene, wenn der Begünstigte eine natürliche Person ist;
        14. Art der Intervention für das Vorhaben gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe g.“

        Die Begünstigten der Förderung aus dem ESF+ erklären sich bei Annahme der Finanzierung damit einverstanden, dass sie in die zu veröffentlichende Liste der Vorhaben aufgenommen werden.

        7 Verfahren

        7.1 Antragsverfahren

        Anträge auf Förderung einschließlich des erforderlichen Konzepts (siehe Anlage) sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Hier wird auch der Stichtag für die Einreichung der Anträge bekannt gegeben.

        7.2 Bewilligungsverfahren

        Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des Ministeriums der Justiz. Die Grundlage für die Bewilligung bilden der Antrag und die dazu einzureichenden Anlagen (Darstellung der notwendigen Vorhabenbestandteile mit konkreten Kostenaufstellungen). Maßgeblich für die Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit des Vorhabens ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der Förderung.

        7.3 Mittelanforderungs- und Auszahlungsverfahren

        Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Mittel­anforderung gemäß Nummer 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds finanzierte Vorhaben (ANBest-EU) in der jeweils geltenden Fassung im Vorschussprinzip.

        Die Anforderung der Mittel erfolgt online über das Internetportal der ILB. Für die Anforderung bewilligter Zuwendungen ist das dort bereitgestellte Formular „Mittelanforderung“ zu verwenden.

        7.4 Verwendungsnachweisverfahren

        Es ist ein Verwendungsnachweis nach Nummer 6 ff. ANBest-EU einzureichen. Die Einreichung erfolgt online über das Internetportal der Bewilligungsbehörde.

        7.5 Zu beachtende Vorschriften

        Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO und die ANBest-EU, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

        Über die Landeshaushaltsordnung hinaus gelten die Regelungen der EU für den Strukturfondsförderzeitraum 2021 - 2027 (EU-Verordnungen, die dazugehörenden delegierten Rechtsakte und Durchführungs­bestimmungen) in der zum Zeitpunkt der Entscheidung jeweils geltenden Fassung. Daraus ergeben sich Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Auszahlung, des Abrechnungsverfahrens, der Aufbewahrungsfristen und der Prüfrechte, die im Zuwendungsbescheid den Zuwendungsempfängern im Einzelnen mitgeteilt werden.

        Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendungsempfänger haben die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

        Der Landesrechnungshof ist gemäß § 88 Absatz 1 und § 91 LHO zur Prüfung berechtigt. Des Weiteren sind der Europäische Rechnungshof, die Europäische Kommission, die für den ESF+ in Brandenburg zuständige Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde sowie deren beauftragte Dritte berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern beziehungsweise, wenn Mittel an Dritte weitergeleitet wurden, auch diese zu prüfen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, diesen Stellen im Rahmen der Überprüfung Einblick in die Geschäftsunterlagen und Zugang zu den Geschäftsräumen zu gewähren und alle in Zusammenhang mit der Verwendung der Zuwendung stehenden Auskünfte zu erteilen.

        7.6 Subventionserhebliche Tatsachen

        Gemäß dem Brandenburgischen Subventionsgesetz vom 11. November 1996 (GVBl. I S. 306) gelten für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, die §§ 2 bis 6 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I
        S. 2034, 2037).

        Die Bewilligungsbehörde hat gegenüber den Antragstellern in geeigneter Weise deutlich zu machen, dass es sich bei den Zuwendungen in der gewerblichen Wirtschaft um Subventionen im Sinne von § 264 StGB handelt. Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 StGB werden den Zuwendungsempfängern im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens als subventionserheblich bezeichnet.

        8 Geltungsdauer

        Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.

        Anlage zur Richtlinie des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg zur Förderung der Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0 (HSI 4.0) in der EU-Förder­periode 2021 - 2027

        I. Ergänzende Vorgaben für die Erstellung des mit dem Antrag einzureichenden Konzepts

        Das einzureichende Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung einzureichen:

        1 Darstellung des Antragstellers

        • Darstellung des Antragstellers (Profil, Ziele, Anzahl der Mitarbeitenden)
        • Beschreibung und Nachweis spezifischer Erfahrungen und Kompetenzen für die Umsetzung der Richtlinieninhalte entsprechend dem beantragten Förderschwerpunkt; Vorerfahrungen aus früheren Förderperioden
        • Angaben zur regionalen Lage der vorgesehenen Projektstandorte, deren Erreichbarkeit und Ausstattung
        • Referenzen

        2 Geplanter Personaleinsatz und Eignung des vorgesehenen Personals

        • Angaben zum quantitativen Personaleinsatz mit Begründung
        • Angaben zur Qualifikation des einzusetzenden Personals (Berufs-/Studienabschluss, Darstellung der individuellen beruflichen Handlungskompetenz und Qualifizierung im Hinblick auf Fach-, Methoden-, Gender- und Sozialkompetenz und Kompetenz zum Umgang mit den besonderen Zielgruppen von Straffälligen oder vergleichbaren Personengruppen)

        3 Projektumsetzung

        Für die Module 1 bis 3 sowie das Modul 4.1 wird empfohlen, sich vorab und vor Ort über die besonderen Umstände in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten zu informieren. Besichtigungstermine sind direkt mit den Justizvollzugsanstalten zu vereinbaren.

        3.1 Modul 1: Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge

        Orientiert an den Bedarfen der vergangenen Jahre, wird in diesem Projektfeld pro Jahr für die Justizvollzugs­anstalt Brandenburg an der Havel eine Teilnehmerzahl von 80 Klientinnen und Klienten erwartet, für die Justizvollzugsanstalten Cottbus-Dissenchen und Luckau-Duben insgesamt 240 Klientinnen und Klienten, für die Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg Teilanstalt Neuruppin-Wulkow 80 Klientinnen und Klienten und Teilanstalt Wriezen 100 Klientinnen und Klienten. Unter Beachtung dieser Rahmenzahlen soll die geplante Arbeitsweise mit Inhaftierten und Straffälligen einschließlich des Ablaufs der Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (Einzelberatung und Gruppenarbeit) im Rahmen der Entlassungsvorbereitung und der nachgehenden Betreuung dargestellt werden, insbesondere mittels Angaben zu folgenden Punkten:

        • Kontaktaufnahme mit den Inhaftierten,
        • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch stufenweise aufeinander aufbauende sowie individuell zugeschnittene Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (Einzel- und Gruppenberatung) im Rahmen der Entlassungsvorbereitung,
        • Selbstverständnis und Rolle als Externe in einer Justizvollzugsanstalt,
        • Feststellung, Verringerung und/oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen der Zielgruppe,
        • Arbeitsmarktcoaching,
        • Heranführung der Zielgruppe an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
        • Vorgehen bei der Vermittlung der Zielgruppe in Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, sozialversicherungspflichtige Arbeit, geringfügige Beschäftigung, Praktika oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen,
        • Vermittlung oder Erhalt von Wohnraum,
        • Vermittlung von Sucht- und Schuldnerberatung,
        • Vermittlung sonstiger Hilfen,
        • Maßnahmen zur Unterstützung auf den Gebieten Finanzen, Gesundheitsfürsorge und soziales Umfeld,
        • Maßnahmen zur Vermittlung digitaler Alltagskompetenzen in Form von Einzel- und Gruppenangeboten (einschließlich der Nutzung der elis-Lernplattform),
        • Umgang mit Kontaktabbrüchen,
        • Akquise von Arbeitsstellen,
        • Möglichkeit einer Begleitung in der Anfangsphase der Beschäftigung,
        • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme,
        • Dokumentation des Unterstützungsbedarfs, der Ziele und Ergebnisse der Teilnehmenden,
        • Zusammenarbeit und Austausch mit der Justizvollzugsanstalt über den Verlauf der Maßnahme,
        • Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung,
        • Vernetzung auf kommunaler und Landesebene,
        • Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern und
        • Öffentlichkeitsarbeit.

        3.2 Modul 2: Berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen - Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven

        Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:

        Nummer der Richtlinie

        Fördertatbestände/Kurzbezeichnung

        Maßnahmeorte

        4.2.5.1

        Fachwerkstatt Bau - 12 Plätze
        inklusive Umschulung Hochbaufacharbeiter oder Maurer

        JVA Brandenburg an der Havel

        4.2.5.1

        Fachkraft Gastgewerbe - 12 Plätze
        (für weibliche und männliche Inhaftierte)
        zweijährige Ausbildung mit Industrie- und Handelskammerprüfung (Zudem müssen Antragsteller bereit sein, für bis zu drei geeignete Inhaftierte eine Kochausbildung durchzuführen.)

        JVA Luckau-Duben

        4.2.5.2

        Schweißen - 11 Plätze
        Gasschweißen, Lichtbogenhandschweißen,
        Metall-Aktivgasschweißen, Wolfram-Inertgasschweißen

        JVA Brandenburg an der Havel

        4.2.5.2

        Gebäudereinigung - 12 Plätze
        (für weibliche und männliche Inhaftierte)
        modularisierte Ausbildung

        JVA Luckau-Duben

        4.2.5.3

        Arbeitstraining - 10 Plätze
        Bereich Farbe

        JVA Cottbus-Dissenchen

        4.2.5.3

        Arbeitstraining (außerhalb der JVA) - 8 Plätze
        verschiedene Erprobungsfelder

        JVA Nord-Brandenburg Teilanstalt Neuruppin-Wulkow

        4.2.5.3

        Arbeitstraining - 6 Plätze
        (für weibliche und männliche Gefangene)
        insbesondere im Bereich Holz

        JVA Luckau-Duben
        Außenstelle Spremberg

        Die geplante Arbeitsweise ist insbesondere unter Beachtung folgender Punkte darzustellen:

        • Ausweisung des Einsatzes neuer Technologien in Theorie und Praxis (zum Beispiel durch computergestütztes Lernen unter Einsatz der elis-Lernplattform für Maßnahmen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt),
        • Anwendung der Standards für die Bildungsarbeit im Brandenburger Justizvollzug durch konkrete Darstellung der einzelnen Kompetenzen an vier Beispielen,
        • Darstellung der Arbeitsmarktrelevanz,
        • Angaben zur Umsetzung des flexiblen Maßnahmeeinstiegs,
        • Ausweisung von (anerkannten) Qualifizierungsbausteinen, Teilqualifikationen oder Ausbildungs- oder Qualifizierungsmodulen,
        • Zusammenarbeit mit den Akteuren des Übergangsmanagements,
        • Zusammenarbeit des Ausbildungspersonals einschließlich der Lehrkräfte, der sozialpädagogischen Fachkräfte, des Bildungsbegleitungspersonals mit den Fachkräften des Justizvollzuges,
        • Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung,
        • Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern sowie
        • Öffentlichkeitsarbeit.

        3.3 Modul 3: Präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen - Arbeit statt Strafe

        Im Landgerichtsbezirk Cottbus werden - orientiert an den Bedarfen der vergangenen Jahre - pro Jahr 375 Klientinnen und Klienten, im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) 375 Klientinnen und Klienten, im Landgerichtsbezirk Neuruppin 600 Klientinnen und Klienten und im Landgerichtsbezirk Potsdam 225 Klientinnen und Klienten erwartet. Unter Beachtung dieser Rahmenzahlen soll die geplante Arbeitsweise mit Straffälligen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, einschließlich des Ablaufs der Beratung, Vermittlung und Betreuung sowie einer nachgehenden Betreuung dargestellt werden, insbesondere mittels Angaben zu folgenden Punkten:

        • Ablauf der Kontaktaufnahme mit den Geldstrafenschuldnern,
        • Erstgespräch,
        • Ablauf der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit und Kontrolle der Ableistung,
        • Akquise, Kontaktpflege und Beratung von Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit und Arbeitsstellen,
        • Beratungen zu Themen im Zusammenhang mit der Ableistung der gemeinnützigen Arbeit (Konflikte am Arbeitsplatz, Wechsel der Einsatzstelle, Unterstützung bei psychosozialen Konflikten und Krisen),
        • Umgang mit Kontaktabbrüchen,
        • Unterstützung bei der Beantragung von Ratenzahlungen oder einem Antrag zur Stundung sowie bei der Erfüllung der Ratenzahlung,
        • Unterstützung bei der Regulierung von Schulden, Suchtproblemen, bei der Suche oder dem Erhalt von Wohnraum sowie Hilfestellung im Umgang mit Ämtern und Behörden,
        • Art, Inhalt und Umfang der Dokumentation, Erfassung der Arbeitsstunden und Bericht an die Justizbehörden,
        • Arbeitsmarktcoaching,
        • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen der Zielgruppe bei der an die gemeinnützige Arbeit anschließenden Vermittlung in Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, sozial­versicherungspflichtige Arbeit, geringfügige Beschäftigung, Praktika oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen,
        • Möglichkeit einer Begleitung in der Anfangsphase der Beschäftigung,
        • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme,
        • Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung,
        • Vernetzung auf kommunaler und Landesebene,
        • Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern sowie
        • Öffentlichkeitsarbeit.

        3.4 Modul 4: Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende sowie Familien - Förderung sozialer Kompetenzen

        3.4.1 Modul 4.1: Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende

        Unter Angabe der zu erwartenden Teilnehmerzahl soll die geplante Arbeitsweise mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden einschließlich des Ablaufs der Beratungstätigkeit, Gruppen- und Einzelfallarbeit und einer nachgehenden Betreuung insbesondere Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

        • Kontaktaufnahmen zu und Vorgespräche mit den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden in der Altersgruppe von 14 bis 21 Jahren,
        • Klärung der Teilnahmebereitschaft und der Teilnahmevoraussetzungen,
        • Durchführung einer ambulanten sozialen Gruppen­arbeit (offene Gruppe) zu den Themen Selbstbild, Stärken und Schwächen, Auseinandersetzung mit der Tat sowie Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins, Integration in Bildung und Arbeit, Befähigung zur Legal- und Sozialbewährung durch Anerkennen gesellschaftlicher Werte und Normen (Rückfallvermeidung),
        • Begleitung der Gruppenarbeit durch vertiefende Einzelgespräche,
        • nachgehende Begleitung und Betreuung,
        • Umgang mit Kontaktabbrüchen,
        • Dokumentation der Arbeit mit der Zielgruppe,
        • Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung,
        • Vermittlung der Zielgruppe in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder der schulischen Bildung, in Berufsausbildung, in Praktika, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in geringfügige Beschäftigung oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen im Anschluss an die Maßnahme,
        • Vernetzung auf kommunaler und Landesebene,
        • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt,
        • Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern sowie
        • Öffentlichkeitsarbeit.

        3.4.2 Modul 4.2: Maßnahmen für Familien

        In den Justizvollzugsanstalten Brandenburg an der Havel und Cottbus-Dissenchen soll jeweils ein Gruppenangebot für männliche Inhaftierte und in der Justizvollzugs­anstalt Luckau-Duben ein Angebot für weibliche Inhaftierte mit jeweils sechs Teilnehmenden geschaffen werden. Das Konzept zur geplanten Arbeitsweise mit straffälligen Müttern und Vätern einschließlich des Ablaufs der Beratungstätigkeit, Gruppen- und Einzelfallarbeit und einer nachgehenden Betreuung soll insbesondere Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

        • Kontaktaufnahmen zu und Vorgespräche mit den Vätern und Müttern,
        • Klärung der Teilnahmebereitschaft und der Teilnahmevoraussetzungen,
        • Durchführung einer sozialen Gruppenarbeit insbesondere zu den Themen Partner- und Familienbeziehungen und Erziehungsstile,
        • Begleitung der Gruppenarbeit durch vertiefende Einzelgespräche,
        • Einbeziehung der nicht inhaftierten Partnerinnen und Partner sowie Kinder,
        • nachgehende Begleitung und Betreuung,
        • Umgang mit Kontaktabbrüchen,
        • Dokumentation der Arbeit mit der Zielgruppe,
        • Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung,
        • Vernetzung auf kommunaler und Landesebene,
        • Vernetzung mit den Jugendämtern sowie freien Trägern der Familienhilfe zur Vorbereitung der Entlassung,
        • Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern sowie
        • Öffentlichkeitsarbeit.

        3.5 Netzwerkkoordination

        Das Konzept zur geplanten Arbeitsweise mit gleichberechtigten Netzwerkpartnerinnen und -partnern soll insbesondere Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

        • Umsetzung der fachlichen Weiterentwicklung der vier Module,
        • ständige Pflege der Kontakte mit und zwischen den HSI-Netzwerkpartnerinnen und -partnern,
        • Kooperationspflege zwischen den Sozialen Diensten der Justiz, dem Sozialdienst sowie dem Pädagogischen Dienst in den Justizvollzugsanstalten und den beteiligten Jugendämtern,
        • bedarfs- und entwicklungsorientierte Initiierung und Koordination der internen Weiterbildung der HSI-Mitarbeitenden,
        • Unterstützung und Koordination der internen Programmsteuerung sowie der Maßnahmen und Methoden der Qualitätssicherung und des Controllings sowie der Unterrichtung der Bewilligungsstelle und des Ministeriums der Justiz bei Nichterreichung der Zielvorgaben,
        • Erarbeitung, Erprobung und Implementierung qualitativer Standards in den HSI-Projektfeldern unter Einbeziehung relevanter Akteure,
        • Koordination, Organisation und Moderation von HSI-spezifischen Veranstaltungen sowie HSI-internen Zusammenkünften (zum Beispiel Koordina­tionstreffen, Netzwerktreffen, Konferenz mit den Geschäftsführenden der HSI-Partnerinnen und -Partner, Arbeitstreffen innerhalb der Module),
        • Betreiben eines passwortgeschützten Intranets, sowohl Tools für die Dokumentation und die netzwerkübergreifende interne Auswertung von Daten, die für die interne Programmsteuerung und Qualitätsentwicklung des Netzwerkes erforderlich sind, als auch für landesweit recherchierte Stellen- und Integra­tionsangebote,
        • Betreiben einer Homepage für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit,
        • Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern sowie
        • Öffentlichkeitsarbeit.

        Für diese Aufgaben können bis zu drei Vollzeitstellen gefördert werden.

        4 Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

        • Darstellung, wie männliche und weibliche Straffällige entsprechend ihrer persönlichen und familiären Situation angesprochen werden,
        • Darstellung, wie die geschlechtsspezifische Sozialisation und das daraus resultierende Rollenverhalten im Zusammenhang mit Straffälligkeit bearbeitet werden,
        • Angaben, ob an den geplanten Projektstandorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird,
        • Darstellung, wie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung durch integrative Arbeit - insbesondere im Hinblick auf Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt - gefördert werden können.

        5 Wirtschaftlichkeit und Finanzen

        • Förderfallkosten für die Module 1, 3 und 4 sowie Gesamtkosten für das Modul 2 und die Netzwerkkoordination.

        6 Maßnahmezeitraum

        Die unter den Nummern 3.1 bis 3.5 aufgeführten Projekte sollen vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 durchgeführt werden.

        II. Fachliche Bewertung der Konzepte durch das Ministerium der Justiz

        Die fachliche Bewertung der Konzepte erfolgt nach den folgenden Kriterien:

        Modul 1 - Soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge

        Nummer

        Kriterium

        Punkte

        1

        Trägereignung

         

        1.1

        Darstellung der Antragsteller

        1

        1.2

        Spezifische Erfahrungen/Referenzen

        2

        1.3

        Regionale Lage/Ausstattung

        1

         

        Gesamt

        4

        2

        Quantität und Qualität des Personals

         

        2.1

        1 Vollzeitkraft für 40 Teilnehmende

        1

        2.2

        Abschlüsse/Berufserfahrung

        1

         

        Gesamt

        2

        3

        Konzeptqualität

         

        3.1

        Kontaktaufnahme mit den Inhaftierten

        2

        3.2

        Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch stufenweise aufeinander aufbauende sowie individuell zugeschnittene Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (Einzel- und Gruppenberatung) im Rahmen der Entlassungsvorbereitung

        2

        3.3

        Selbstverständnis und Rolle als Externer in einer Justizvollzugsanstalt

        1

        3.4

        Feststellung, Verringerung und/oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen der Zielgruppe

        2

        3.5

        Arbeitsmarktcoaching

        1

        3.6

        Heranführen der Zielgruppe an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

        1

        3.7

        Vorgehen bei der Vermittlung der Zielgruppe in Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, sozialversicherungspflichtige Arbeit, geringfügige Beschäftigung, Praktika oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen

        1

        3.8

        Vermittlung oder Erhalt von Wohnraum

        1

        3.9

        Vermittlung von Sucht- oder Schuldnerberatung

        1

        3.10

        Vermittlung sonstiger sozialer Hilfen

        1

        3.11

        Maßnahmen zur Unterstützung auf den Gebieten Finanzen, Gesundheitsfürsorge und soziales Umfeld

        2

        3.12

        Maßnahmen zur Vermittlung digitaler Alltagskompetenzen in Form von Einzel- und Gruppenangeboten (einschließlich der Nutzung der elis-Lernplattform)

        6

        3.13

        Umgang mit Kontaktabbrüchen

        1

        3.14

        Akquise von Arbeitsstellen

        1

        3.15

        Möglichkeit einer Begleitung in der Anfangsphase der Beschäftigung

        1

        3.16

        Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme

        1

        3.17

        Dokumentation des Unterstützungsbedarfs, der Ziele und Ergebnisse der Teilnehmenden

        2

        3.18

        Zusammenarbeit und Austausch mit der Justizvollzugsanstalt über den Verlauf der Maßnahme

        1

        3.19

        Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung

        1

        3.20

        Vernetzung auf kommunaler und Landesebene

        1

        3.21

        Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern

        1

        3.22

        Öffentlichkeitsarbeit

        1

         

        Gesamt

        32

        4

        Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

         

        4.1

        Darstellung, wie männliche und weibliche Straffällige entsprechend ihrer persönlichen und familiären Situation angesprochen werden

        1

        4.2

        Darstellung, wie die geschlechtsspezifische Sozialisation und das daraus resultierende Rollenverhalten im Zusammenhang mit der Straffälligkeit bearbeitet werden

        1

        4.3

        Angaben, ob an den geplanten Projektstandorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird

        1

        4.4

        Darstellung, wie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung durch integrative Arbeit - insbesondere im Hinblick auf Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt - gefördert werden können

        1

         

        Gesamt

        4

        5

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

         

        5.1

        Höhe der Förderfallkosten

        2

        5.2

        Höhe der Kosten für digitale Angebote

        1

         

        Gesamt

        3

        6

        Gesamt

        45

        Modul 2 - Berufliche Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen - Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven

        Nummer

        Kriterium

        Punkte

        1

        Trägereignung

         

        1.1

        Darstellung der Antragsteller

        1

        1.2

        Spezifische Erfahrungen/Referenzen

        2

        1.3

        Regionale Lage/Ausstattung

        1

         

        Gesamt

        4

        2

        Quantität und Qualität des Personals

         

        2.1

        Personalschlüssel Ausbildungspersonal/sozialpädagogische Fachkräfte/Lehrkräfte/Bildungs­begleitungspersonal

        3

        2.2

        Abschlüsse/Berufserfahrung

        1

         

        Gesamt

        4

        3

        Konzeptqualität

         

        3.1

        Ausweisung des Einsatzes neuer Technologien in Theorie und Praxis (zum Beispiel durch computergestütztes Lernen unter Einsatz der elis-Lernplattform für Maßnahmen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt)

        1

        3.2

        Anwendung der Standards für die Bildungsarbeit im Brandenburger Justizvollzug durch konkrete Darstellung der einzelnen Kompetenzen an vier Beispielen

        8

        3.3

        Darstellung der Arbeitsmarktrelevanz

        1

        3.4

        Angaben zur Umsetzung des flexiblen Maßnahmeeinstiegs

        1

        3.5

        Ausweisung von (anerkannten) Qualifizierungsbausteinen, Teilqualifikationen und Ausbildungs- beziehungsweise Qualifizierungsmodulen

        1

        3.6

        Beschreibung der Zusammenarbeit mit den Akteuren des Übergangsmanagements

        1

        3.7

        Beschreibung der Zusammenarbeit des Ausbildungspersonals einschließlich der Lehrkräfte, der sozialpädagogischen Fachkräfte und des Bildungsbegleitungspersonals mit den Fachkräften des Justizvollzuges

        1

        3.8

        Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung

        1

        3.9

        Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern

        1

        3.10

        Öffentlichkeitsarbeit

        1

         

        Gesamt

        17

        4

        Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

         

        4.1

        Darstellung, wie männliche und weibliche Straffällige entsprechend ihrer persönlichen und familiären Situation angesprochen werden

        1

        4.2

        Darstellung, wie die geschlechtsspezifische Sozialisation und das daraus resultierende Rollenverhalten im Zusammenhang mit der Straffälligkeit bearbeitet werden

        1

        4.3

        Angaben, ob an den geplanten Projektstandorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird

        1

        4.4

        Darstellung, wie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung durch integrative Arbeit - insbesondere im Hinblick auf Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt - gefördert werden können

        1

         

        Gesamt

        4

        5

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

         

         

        Höhe der Gesamtkosten

        2

         

        Gesamt

        2

        6

        Gesamt

        31

        Modul 3 - Präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen - Arbeit statt Strafe

        Nummer

        Kriterium

        Punkte

        1

        Trägereignung

         

        1.1

        Darstellung der Antragsteller

        1

        1.2

        Spezifische Erfahrungen/Referenzen

        2

        1.3

        Regionale Lage/Ausstattung

        1

         

        Gesamt

        4

        2

        Quantität und Qualität des Personals

         

        2.1

        1 Vollzeitkraft für 150 Teilnehmende

        1

        2.2

        Abschlüsse/Berufserfahrung

        1

         

        Gesamt

        2

        3

        Konzeptqualität

         

        3.1

        Ablauf der Kontaktaufnahme mit den Geldstrafenschuldenden

        2

        3.2

        Erstgespräch

        1

        3.3

        Ablauf der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit und Kontrolle der Ableistung

        2

        3.4

        Akquise, Kontaktpflege und Beratung von Einsatzstellen für gemeinnützige Arbeit und Arbeitsstellen

        1

        3.5

        Beratungen zu Themen in Zusammenhang mit der Ableistung der gemeinnützigen Arbeit (zum Beispiel Konflikte am Arbeitsplatz, Wechsel der Einsatzstelle, Unterstützung bei psychosozialen Konflikten und Krisen)

        2

        3.6

        Umgang mit Kontaktabbrüchen

        1

        3.7

        Unterstützung bei der Beantragung von Ratenzahlungen beziehungsweise einem Antrag zur Stundung sowie bei der Erfüllung der Ratenzahlung

        2

        3.8

        Unterstützung bei der Regulierung von Schulden, Suchtproblemen, bei der Suche oder dem Erhalt von Wohnraum sowie Hilfestellung im Umgang mit Ämtern und Behörden

        3

        3.9

        Art, Inhalt und Umfang der Dokumentation, Erfassung der Arbeitsstunden und Bericht an die Justizbehörden

        1

        3.10

        Arbeitsmarktcoaching

        1

        3.11

        Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen der Zielgruppe bei
        der an die gemeinnützige Arbeit anschließenden Vermittlung in Berufsvorbereitung, Berufsaus­bildung, sozialversicherungspflichtige Arbeit, geringfügige Beschäftigung, Praktika oder Heran-
        führung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen

        2

        3.12

        Vorgehen bei der Vermittlung der Zielgruppe in Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, sozialversicherungspflichtige Arbeit, geringfügige Beschäftigung und Praktika

        2

        3.13

        Möglichkeit einer Begleitung in der Anfangsphase der Beschäftigung

        1

        3.14

        Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

        1

        3.15

        Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung

        1

        3.16

        Vernetzung auf kommunaler und Landesebene

        1

        3.17

        Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleich­berechtigten Trägern

        1

        3.18

        Öffentlichkeitsarbeit

        1

         

        Gesamt

        26

        4

        Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

         

        4.1

        Darstellung, wie männliche und weibliche Straffällige entsprechend ihrer persönlichen und
        familiären Situation angesprochen werden

        1

        4.2

        Darstellung, wie die geschlechtsspezifische Sozialisation und das daraus resultierende Rollenverhalten im Zusammenhang mit der Straffälligkeit bearbeitet werden

        1

        4.3

        Angaben, ob an den geplanten Projektstandorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird

        1

        4.4

        Darstellung, wie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung durch integrative Arbeit - insbesondere im Hinblick auf Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt - gefördert werden können

        1

         

        Gesamt

        4

        5

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

         

         

        Höhe der Förderfallkosten

        2

         

        Gesamt

        2

        6

        Gesamt

        38

        Modul 4.1 - Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende - Förderung sozialer Kompetenzen

        Nummer

        Kriterium

        Punkte

        1

        Trägereignung

         

        1.1

        Darstellung der Antragsteller

        1

        1.2

        Spezifische Erfahrungen/Referenzen

        2

        1.3

        Regionale Lage/Ausstattung

        1

         

        Gesamt

        4

        2

        Quantität und Qualität des Personals

         

        2.1

        2 Vollzeitkräfte für 24 neue Teilnehmende

        1

        2.2

        Abschlüsse/Berufserfahrung

        1

         

        Gesamt

        2

        3

        Konzeptqualität

         

        3.1

        Kontaktaufnahme zu und Vorgespräche mit den straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsenden in der Altersgruppe von 14 bis 21 Jahren

        2

        3.2

        Klärung der Teilnahmebereitschaft und der Teilnahmevoraussetzungen

        1

        3.3

        Durchführung einer ambulanten sozialen Gruppenarbeit (offene Gruppe) zu den Themen Selbstbild, Stärken/Schwächen, Auseinandersetzung mit der Tat sowie Entwicklung eines Unrechtsbewusstseins, Integration in Bildung und Arbeit, Befähigung zur Legal- und Sozial­bewährung durch Anerkennen gesellschaftlicher Werte und Normen (Rückfallvermeidung)

        4

        3.4

        Begleitung der Gruppenarbeit durch vertiefende Einzelgespräche

        2

        3.5

        Nachgehende Begleitung und Betreuung

        1

        3.6

        Vermittlung der Zielgruppe in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder der schulischen Bildung, in Berufsausbildung, in Praktika, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in geringfügige Beschäftigung oder Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit unter Rückgriff auf vorhandene Beratungsstrukturen

        1

        3.7

        Umgang mit Kontaktabbrüchen

        1

        3.8

        Dokumentation der Arbeit mit der Zielgruppe

        1

        3.9

        Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung

        1

        3.10

        Vernetzung auf kommunaler und Landesebene

        1

        3.11

        Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

        1

        3.12

        Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern

        1

        3.13

        Öffentlichkeitsarbeit

        1

         

        Gesamt

        18

        4

        Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

         

        4.1

        Darstellung, wie männliche und weibliche Straffällige entsprechend ihrer persönlichen und familiären Situation angesprochen werden

        1

        4.2

        Darstellung, wie die geschlechtsspezifische Sozialisation und das daraus resultierende Rollenverhalten im Zusammenhang mit der Straffälligkeit bearbeitet werden

        1

        4.3

        Angaben, ob an den geplanten Projektstandorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird

        1

        4.4

        Darstellung, wie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung durch integrative Arbeit - insbesondere im Hinblick auf Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt - gefördert werden können

        1

         

        Gesamt

        4

        5

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

         

         

        Höhe der Förderfallkosten

        2

         

        Gesamt

        2

        6

        Gesamt

        30

        Modul 4.2 - Besondere soziale Maßnahmen für Familien - Förderung sozialer Kompetenzen

        Nummer

        Kriterium

        Punkte

        1

        Trägereignung

         

        1.1

        Darstellung der Antragsteller

        1

        1.2

        Spezifische Erfahrungen/Referenzen

        2

        1.3

        Regionale Lage/Ausstattung

        1

         

        Gesamt

        4

        2

        Quantität und Qualität des Personals

         

        2.1

        1 Vollzeitkraft für 6 Teilnehmende (1 Gruppe)

        1

        2.2

        Abschlüsse/Berufserfahrung

        1

         

        Gesamt

        2

        3

        Konzeptqualität

         

        3.1

        Kontaktaufnahme zu und Vorgespräche mit den Müttern beziehungsweise Vätern

        2

        3.2

        Klärung der Teilnahmebereitschaft und der Teilnahmevoraussetzungen

        1

        3.3

        Durchführung einer sozialen Gruppenarbeit zu den Themen Partner- und Familienbeziehungen, Erziehungsstile, Elternrolle, Stärkung der Beziehung zum Kind und der Verantwortung als Vater oder Mutter während der Inhaftierung

        4

        3.4

        Begleitung der Gruppenarbeit durch vertiefende Einzelgespräche

        2

        3.5

        Einbeziehung der nicht inhaftierten Elternteile, Partnerinnen und Partner sowie Kinder

        1

        3.6

        Nachgehende Begleitung und Betreuung

        2

        3.7

        Umgang mit Kontaktabbrüchen

        1

        3.8

        Dokumentation der Arbeit mit der Zielgruppe

        1

        3.9

        Maßnahmen, Methoden und Standards der Qualitätssicherung

        1

        3.10

        Vernetzung auf kommunaler und Landesebene

        2

        3.11

        Vernetzung mit den Jugendämtern und freien Trägern der Familienhilfe zur Vorbereitung der Entlassung

        2

        3.12

        Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern

        1

        3.13

        Öffentlichkeitsarbeit

        2

         

        Gesamt

        22

        4

        Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

         

        4.1

        Darstellung, wie männliche und weibliche Straffällige entsprechend ihrer persönlichen und familiären Situation angesprochen werden

        1

        4.2

        Darstellung, wie die geschlechtsspezifische Sozialisation und das daraus resultierende Rollenverhalten im Zusammenhang mit der Straffälligkeit bearbeitet werden

        1

        4.3

        Angaben, ob an den geplanten Projektstandorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird

        1

        4.4

        Darstellung, wie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung durch integrative Arbeit - insbesondere im Hinblick auf Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt - gefördert werden können

        1

         

        Gesamt

        4

        5

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

         

         

        Höhe der Förderfallkosten

        2

         

        Gesamt

        2

        6

        Gesamt

        34

        Netzwerkkoordination

        Nummer

        Kriterium

        Punkte

        1

        Trägereignung

         

        1.1

        Darstellung der Antragsteller

        1

        1.2

        Spezifische Erfahrungen/Referenzen

        2

        1.3

        Regionale Lage

        1

         

        Gesamt

        4

        2

        Quantität und Qualität des Personals

         

        2.1

        bis zu 3 Vollzeitkräfte

        1

        2.2

        Abschlüsse/Berufserfahrung

        1

         

        Gesamt

        2

        3

        Konzeptqualität

         

        3.1

        Umsetzung der fachlichen Weiterentwicklung der vier Module

        4

        3.2

        Ständige Pflege der Kontakte zwischen und mit den HSI-Netzwerkpartnerinnen und -partnern

        1

        3.3

        Kooperationspflege zwischen den Sozialen Diensten der Justiz, dem Sozialdienst sowie dem Pädagogischen Dienst in den Justizvollzugsanstalten und den beteiligten Jugendämtern

        1

        3.4

        Bedarfs- und entwicklungsorientierte Initiierung und Koordination der internen Weiterbildung der HSI-Mitarbeitenden

        2

        3.5

        Unterstützung und Koordination der internen Programmsteuerung sowie Maßnahmen und Methoden der Qualitätssicherung und des Controllings sowie der Unterrichtung der Bewilligungsstelle und des Ministeriums der Justiz bei Nichterreichung der Zielvorgaben

        2

        3.6

        Erarbeitung, Erprobung und Implementierung qualitativer Standards in den Modulen unter Einbeziehung relevanter Akteure

        1

        3.7

        Koordination, Organisation und Moderation von HSI-spezifischen Veranstaltungen sowie HSI-internen Zusammenkünften (zum Beispiel Koordinationstreffen, Netzwerktreffen, Konferenz mit den Geschäftsführenden der HSI-Partnerinnen und -Partner, Arbeitstreffen innerhalb der Module)

        1

        3.8

        Betreiben eines passwortgeschützten Intranets, sowohl Tools für die Dokumentation und die netzwerkübergreifende interne Auswertung von Daten, die für die interne Programmsteuerung und Qualitätsentwicklung des Netzwerkes erforderlich sind, als auch für landesweit recherchierte Stellen- und Integrationsangebote

        2

        3.9

        Betreiben einer Homepage für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit des HSI-Netzwerkes

        2

        3.10

        Verständnis für die Netzwerkarbeit und Zusammenarbeit in einem Netzwerk von gleichberechtigten Trägern

        1

        3.11

        Öffentlichkeitsarbeit

        2

         

        Gesamt

        19

        4

        Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

         

        4.1

        Darstellung, wie männliche und weibliche Straffällige entsprechend ihrer persönlichen und familiären Situation angesprochen werden

        1

        4.2

        Darstellung, wie die geschlechtsspezifische Sozialisation und das daraus resultierende Rollenverhalten im Zusammenhang mit der Straffälligkeit bearbeitet werden

        1

        4.3

        Angaben, ob an den geplanten Projektstandorten die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gewährleistet ist beziehungsweise durch welche Aktivitäten ein Ausschluss von Menschen mit Behinderung verhindert wird

        1

        4.4

        Darstellung, wie Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung durch integrative Arbeit - insbesondere im Hinblick auf Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt - gefördert werden können

        1

         

        Gesamt

        4

        5

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

         

         

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

        2

         

        Gesamt

        2

        6

        Gesamt

        31

        Nach der Punktevergabe erfolgt die Gewichtung der Kriterien 1 bis 5 für alle Module und die Netzwerkkoordination wie folgt:

        Nummer

        Kriterium

        Gewichtung
        in Prozent

        1

        Trägereignung

        10

        2

        Quantität und Qualität des Personals

        20

        3

        Qualität des eingereichten Konzepts

        50

        4

        Gleichstellung von Männern und Frauen, bereichsübergreifende Grundsätze, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

        10

        5

        Finanzplanung und Wirtschaftlichkeit

        10

        Es können gemäß der obigen Einteilung maximal 100 Punkte vergeben werden.

        sehr gut              (100 - 85 Punkte)
        gut                      (84 - 67 Punkte)
        befriedigend       (66 - 50 Punkte)
        ausreichend       (49 - 33 Punkte)
        mangelhaft         (32 - 17 Punkte)
        ungenügend       (unter 17 Punkte)

        Für eine Förderung kommen nur Konzepte in Betracht, die nach der Gewichtung insgesamt mindestens 60 Punkte (60 Prozent der möglichen Punkte) erreichen und bei denen die Qualität des eingereichten Konzepts mindestens mit 25 Punkten (50 Prozent der möglichen Punkte) bewertet wurde. Für Antragsteller, deren Konzepte in einem unter Nummer 2 genannten Kriterium (Quantität und Qualität des Personals) mit null Punkten bewertet werden, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.

        Antragstellung

        Die Anträge sind mit den vollständigen Konzeptunterlagen bis zum von der Bewilligungsstelle benannten Stichtag im Antragsportal der Bewilligungsstelle zu stellen.

        Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg als Bewilligungsstelle unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums der Justiz.

        Für Rückfragen zu den Anforderungen an einzureichende Konzepte und zur fachlichen Bewertung steht beim Ministerium der Justiz Frau Welke (Tel.: 0331 866-3346; E-Mail: kathrin.welke@mdj.brandenburg.de) zur Verfügung.