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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Kriterien für die Wahl und Bewertung unterschiedlicher Bauweisen für den Oberbau von Bundesfernstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Kriterien für die Wahl und Bewertung unterschiedlicher Bauweisen für den Oberbau von Bundesfernstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen
vom 30. August 2010
(ABl./10, [Nr. 37], S.1571)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2021 durch Runderlass des MIL vom 9. Dezember 2021
(ABl./21, [Nr. 51], S.1122)

Der Runderlass richtet sich an

- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 5/2005 vom 16. Juni 2005 (VkBl. S. 483) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) Regelungen zum Umgang mit unterschiedlichen Bauweisen für den Oberbau von Bundesfernstraßen in den Bauklassen SV und I bekannt gegeben.

Diese Regelungen sind mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 17/2005 - Straßenbau vom 19. September 2005 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt. Die Regelungen gelten unverändert fort. Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367, 368), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 19. September 2015 befristet.