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Bundesumzugskostengesetz - BUKG - Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen -
Bundesumzugskostengesetz - BUKG - Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen -
vom 20. April 2005
(ABl./05, [Nr. 19], S.550)
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 28. September 2009
(ABl./09, [Nr. 41], S.2047)
In Ergänzung des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen vom 16. September 2003 (ABl. S. 1002) wird - in Übereinstimmung mit der vom Bundesministerium des Innern - D I 5 - 222 101/10 - vom 15. April 2005 erlassenen Regelung - für die Bemessung der Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BUKG in Anlehnung an § 77 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes) bis zu einer hierzu erfolgenden Gesetzesänderung Folgendes festgelegt:
- Der im BUKG aufgeführten Besoldungsgruppe C 4 entspricht das Amt W 3 und
- den Besoldungsgruppen C 1 bis C 3 entsprechen die Ämter W 1 und W 2.
Um Beachtung wird gebeten.