Suche

Suche innerhalb der Norm
Link zur Hilfe-Seite

Organisationsverfügung Schulvisitation des Landes Brandenburg

Organisationsverfügung Schulvisitation des Landes Brandenburg
vom 11. November 2010
(Abl. MBJS/10, [Nr. 10], S.368)

Für die Schulvisitation des Landes Brandenburg (Schulvisitation) im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums wird folgendes festgelegt:

  1. Die Schulvisitation ist eine Organisationseinheit des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM). Sie trägt in ihrer Außendarstellung die Bezeichnung “Schulvisitation des Landes Brandenburg beim Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg“
  2. Die organisatorische Eingliederung ergibt sich aus dem Organigramm des LISUM, das der Genehmigung des für Schule zuständigen Ministeriums bedarf. Die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des LISUM. Die nähere Ausgestaltung der Schulvisitation ergibt sich aus einer von dem für Schule zuständigen Ministerium zu genehmigenden Geschäftsordnung.
  3. Die Schulvisitation hat ihren Sitz auf dem Gelände des Landesinstitutes für Schule und Medien Berlin-Brandenburg in Ludwigsfelde/Struveshof.
  4. Die von der Schulvisitation wahrzunehmenden Aufgaben bestimmen sich auf der Grundlage von § 129 Brandenburgisches Schulgesetz.
  5. Die Leiterin/Der Leiter des Landesinstitutes für Schule und Medien Berlin-Brandenburg nimmt die Dienstvorgesetztenfunktion über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr. Die Fachvorgesetztenfunktion gegenüber der Leiterin/dem Leiter der Schulvisitation wird vom für Schule zuständigen Ministerium ausgeübt. Die Leiterin/Der Leiter der Schulvisitation ist Fachvorgesetze/r ihrer/seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  6. Die Leiterin/Der Leiter der Schulvisitation vertritt ihre/seine Organisationseinheit nach außen.
  7. Die Organisationsverfügung tritt mit Wirkung vom 01.11.2010 in Kraft.

Potsdam, 11. November 2010

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport

Holger Rupprecht