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Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)

Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
vom 26. April 2018
(ABl./18, [Nr. 19], S.420)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2019 durch Erlass des MIL vom 2. August 2019
(ABl./19, [Nr. 33], S.818)

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die folgenden aktualisierten Nutzungsrichtlinien mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 02/2018 vom 15. Januar 2018 - StB 14/7175.1/3-1/2942000 - für den Bereich der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen eingeführt und dieses auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de bekannt gemacht. Das vorherige ARS Nr. 03/2014 wurde aufgehoben.

Es wird gebeten, diese Richtlinien für den Bereich der Bundesfernstraßen zu beachten und sinngemäß auch für den Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) anzuwenden.

Für die Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg gelten folgende Abweichungen von der Richtlinie:

Die in Teil E Nummer 3 Satz 2 ff. „Verpflichtung der Straßenbauverwaltung zur Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur (§ 77i Absatz 7 Satz 1 TKG)“ genannte generelle Mitverlegung in den nächsten fünf Jahren aufgrund eines an Bundesstraßen zu unterstellenden Bedarfes gilt für die Straßen im Anwendungsbereich des Brandenburgischen Straßengesetzes nicht.

Hinsichtlich der Anwendung der „Allgemeinen Technischen Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien“ (ATB-BeStra), vgl. Teil F Nummer 14 der Richtlinien, gelten im Land Brandenburg die in der Anlage 1 dieses Erlasses enthaltenen Ergänzungen.

Bezüglich der Stellungnahmen von Sachverständigen für Erd- und Grundbau gemäß Arbeitsblatt DWA-A 125 sowie DVGW GW 304 „Rohrvortrieb und verwandte Verfahren“, vgl. Teil D Nummer 2.5.2 der Richtlinien, wird auf die Anlage 2 dieses Erlasses verwiesen.

Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetseite www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Gemäß § 30 Absatz 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg vom 15. März 2016 (http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016) wird die Geltung dieses Erlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inkrafttreten befristet.

Der Erlass „Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)“ vom 26. November 2015 (ABl. S. 1337) wird hiermit aufgehoben.

Anlagen