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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Änderungshistorie Historische Fassung

Errichtung der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg


vom 30. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 53], S.960)

  1. Als Einrichtung des Landes wird gemäß § 12 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz - (GVBl. 1991 S. 148) im Geschäftsbereich des Ministers des Innern mit sofortiger Wirkung eine Aus-Fortbildungsstätte errichtet. Sie führt die Bezeichnung

    Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg

    Die Einrichtung hat folgende Aufgaben:

    • Durchführung von Auswahlverfahren für Bewerber der Beamtenlaufbahnen in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Brandenburg sowie entsprechender Verwaltungsberufe
    • Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen für Nachwuchskräfte der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Landes Brandenburg
    • Vorbereitung und Durchführung von Lehrgängen für Auszubildende entsprechender Verwaltungsberufe
    • Durchführung von Fortbildungsseminaren gemäß Fortbildungsprogramm des Ministeriums des Innern
    Die Zuweisung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
  2. Die Akademie hat ihren Sitz in O-1501 Neufahrland, Am Lehnitzsee 1.
  3. Sie führt das Landeswappen gemäß § 1 der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 30.5.1991 (GVBl. 1991 S. 348). Die Umschrift des kleinen Landessiegels lautet:

    Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg

  4. Die Landesakademie untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministers des Innern.