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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Änderungshistorie

Errichtung der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg


vom 30. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 53], S.960)

zuletzt geändert durch Erlass des MIK vom 6. Dezember 2017
(ABl./17, [Nr. 52], S.1252)

1 Errichtung, Bezeichnung, Sitz und Leitung

1.1 Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales wird eine Aus- und Fortbildungsstätte mit eingegliedertem Staatlichem Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen als Einrichtung des Landes Brandenburg nach § 9 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes errichtet.

1.2 Die Einrichtung führt die Bezeichnung „Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg“ (Kurzbezeichnung: Landesakademie, Abkürzung: LAköV). Sie hat ihren Sitz in Königs Wusterhausen.

2 Landeswappen, Dienstsiegel

2.1 Die Landesakademie führt das Landeswappen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 6 der Hoheitszeichenverordnung. Die Umschrift des Dienstsiegels lautet:

LANDESAKADEMIE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BRANDENBURG

2.2 Wird die Landesakademie in ihrer Eigenschaft als Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen tätig, verwendet sie das Dienstsiegel mit der Umschrift:

LANDESAKADEMIE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG BRANDENBURG/STAATLICHES PRÜFUNGSAMT FÜR VERWALTUNGSLAUFBAHNEN

3 Aufgaben und Ziele

3.1 Die Landesakademie dient der beruflichen Qualifizierung und Weiterentwicklung der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg. Zu ihren Aufgaben gehört die bedarfs- und adressatenorientierte Entwicklung, Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. In ihrer Eigenschaft als Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen ist die Landesakademie insbesondere für die Aufgaben zuständig, die ihr als zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung sowie des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes durch die Berufsbildungszuständigkeitsverordnung zugewiesen sind.

3.2 Ziele der Landesakademie sind insbesondere:

  1. Entwicklung und Ausbau von fachlichen, sozialen, methodischen und persönlichen Kompetenzen,
  2. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit,
  3. Vermittlung von Führungsmethoden und -techniken und
  4. Identifizierung gesellschaftlicher, ökonomischer und technologischer Entwicklungen und die Erarbeitung von Angeboten zur Vermittlung dieser Entwicklungen für die öffentliche Verwaltung.

3.3 Das Fortbildungsangebot beinhaltet unter anderem: 

  1. fachbezogene und fachübergreifende Fortbildungsangebote für alle Laufbahngruppen und alle Tarifbeschäftigten im Rahmen der allgemeinen berufs begleitenden Fortbildung unter besonderer Berücksichtigung der Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften,
  2. funktionsbezogene Fortbildungen für besondere Aufgabenbereiche,
  3. Fortbildung von Führungskräften unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Verhaltensorientierung, Personal- und Wissensmanagement sowie Organisationsentwicklung,
  4. Symposien und Tagungen zu aktuellen Themen,
  5. spezielle Kurse und Programme zur Qualifizierung und
  6. Unterstützung der Behörden, Betriebe und Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung sowie der Hochschulen, des Landesrechnungshofes, der Landtagsverwaltung und der Gerichte des Landes bei ihren Fortbildungsmaßnahmen.

4 Nutzerkreis

Die Angebote der Landesakademie richten sich an Beschäftigte der in Nummer 3.3 Buchstabe f genannten Stellen.

Beschäftigte anderer Dienststellen des Landes Brandenburg und der Kommunen können die Angebote der Landesakademie in Anspruch nehmen, soweit freie Kapazitäten zur Verfügung stehen und ein Entgelt gezahlt wird. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Richtlinie über Vergütungen sowie Entgelte an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg.

5 Aufsicht

Die Landesakademie untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für Inneres zuständigen Ministeriums (Aufsichtsbehörde).