Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Anpassung von Erstattungspauschalen


vom 12. Mai 2014
(ABl./14, [Nr. 21], S.704)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2014 durch Bekanntmachung des MASGF vom 8. Juni 2015
(ABl./15, [Nr. 24], S.524)

I.

Auf Grund des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Erstattungsverordnung vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), die zuletzt durch Verordnung vom 30. August 2013 (GVBl. II Nr. 66) geändert worden ist, werden die Erstattungspauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht:

  1. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 1 beträgt 2 303 Euro.
  2. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 2 beträgt 9 128 Euro.
  3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt 52 819 Euro.
  4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nummer 1 beträgt 52 819 Euro.

II.

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Anpassung der Erstattungspauschalen vom 24. September 2013 (ABl. S. 2784) außer Kraft.