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Erlass Nr. 07/2017 im Aufenthaltsrecht;
Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen;
hier: Verlängerung der Antragsfrist
Erlass Nr. 07/2017 im Aufenthaltsrecht;
Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen;
hier: Verlängerung der Antragsfrist
vom 29. September 2017
Außer Kraft getreten am 1. Oktober 2018 durch Erlass vom 21. September 2018
Mein Erlass Nr. 02/2017 vom 26.04.2017; Az.: 21-802-20
In Abstimmung mit dem MASGF und mit dem Einvernehmen des BMI wird die landesrechtliche Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen, erneut bis zum 30.09.2018 verlängert.