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Erlass Nr. 07/2017 im Aufenthaltsrecht;
Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen;
hier: Verlängerung der Antragsfrist

Erlass Nr. 07/2017 im Aufenthaltsrecht;
Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gem. § 23 Abs. 1 AufenthG zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen;
hier: Verlängerung der Antragsfrist

vom 29. September 2017

Außer Kraft getreten am 1. Oktober 2018 durch Erlass vom 21. September 2018

Mein Erlass Nr. 02/2017 vom 26.04.2017; Az.: 21-802-20

In Abstimmung mit dem MASGF und mit dem Einvernehmen des BMI wird die landesrechtliche Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre im Land Brandenburg lebenden Verwandten beantragen, erneut bis zum 30.09.2018 verlängert.