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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Änderungshinweise für die Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Änderungshinweise für die Durchführung von Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen
vom 6. Juli 2016
(ABl./16, [Nr. 30], S.793)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 19. September 2019
(ABl./19, [Nr. 41], S.1100)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg.

Mit Bekanntgabe der „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13)“, der „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (TL Asphalt-StB 07/13)“ und der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007/Fassung 2013 (ZTV Asphalt-StB 07/13)“ wurden unter anderem zusätzliche Prüfungen zur Erfahrungssammlung an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen eingeführt.

Die Regelwerke sind mit folgenden Runderlassen eingeführt:

  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 27/2013 - Verkehr vom 21. November 2013 (ABl. S. 3014) (TL Bitumen-StB 07/13)
  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 29/2014 - Verkehr vom 2. April 2014 (ABl. S. 605) (ZTV Asphalt-StB 07/13)
  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 30/2014 - Verkehr vom 2. April 2014 (ABl. S. 606) (TL Asphalt-StB 07/13).

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 04/2016 vom 3. Juni 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) neue Regelungen für die Durchführung dieser Prüfungen bekannt gegeben.

Hiermit werden die geänderten Regelungen des BMVI zur Durchführung der Prüfungen an Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.