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Das einheitliche Bezugssystem für das Land Brandenburg (Bezugssystembestimmung)
vom 10. Mai 1996
(ABl./96, [Nr. 27], S.626)
Außer Kraft getreten am 1. März 2013 durch Bezugssystemerlass des MI (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) vom 1. März 2013
Gemäß § 1 Abs. 5 des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes (VermLiegG) vom 28. November 1991 (GVBl. S. 516), geändert durch Artikel 6 des Ersten Funktionalreformgesetzes vom 30. Juni 1994 (GVBl. I S. 230), stellen die Ergebnisse der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem dar. Dem Basisinformationssystem ist gemäß § 1 Abs. 1 der Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzzuständigkeitsverordnung vom 29. Dezember 1994 (GVBl. 1995 II S. 74) ein einheitliches Bezugssystem zugrunde zu legen.
1. Das einheitliche Bezugssystem
1.1 Das
- amtliche Bezugssystem der Lage
- amtliche Bezugssystem der Höhe
- amtliche Bezugssystem der Schwere
bilden die Komponenten des einheitlichen Bezugssystems.
1.2 Jede Komponente des einheitlichen Bezugssystems wird eigenständig realisiert; die Dichte der Realisierung wird schrittweise erhöht. Für die Überführung von Datenbeständen anderer Bezugssysteme (für die Lage insbesondere hinsichtlich System 42/83 und für die Höhe hinsichtlich HN76) in das einheitliche Bezugssystem werden gesonderte Regelungen getroffen.
2. Nutzung des einheitlichen Bezugssystems
2.1 Im Rahmen der Erfüllung von Vermessungsaufgaben für die Landesvermessung oder das Liegenschaftskataster ist der Anschluß an das einheitliche Bezugssystem herzustellen.
2.2 Das einheitliche Bezugssystem steht auch zum Anschluß sonstiger Vermessungen zur Verfügung, wenn dieses aus technischer Sicht sinnvoll erscheint.
3. Das amtliche Bezugssystem der Lage
3.1.1 Die Bezeichnung lautet "European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89)"
3.1.2 Das amtliche Bezugssystem der Lage wird unter dem Lagestatus 489 geführt.
3.2.1 Das ETRS89 ist ein dreidimensionales kartesisches Koordinatensystem mit Ursprung im Geozentrum. Die Achsen sind wie folgt festgelegt:
Z-Achse | Sie entspricht genähert einer mittleren Erdrotationsachse. Sie ist exakt durch das Geozentrum und den Conventional Terrestrial Pole (CTP) definiert. |
X-Achse | Sie ist Schnittgerade der Ebene des ETRS89-Bezugsmeridians, der parallel zu dem vom International Earth Rotation Service (IERS) definierten Nullmeridian von Greenwich liegt, und der CTP-Äquatorebene. |
Y-Achse | Sie steht rechtwinklig auf der X-Achse in der CTP-Äquatorebene. |
3.2.2 Als Koordinatenbezugsfläche wurde für das ETRS89 das Ellipsoid bestimmt, das von der International Union of Geodesy and Geophysics (IUGG) im Dezember 1979 für das Geodetic Reference System (GRS80) definiert wurde.
3.3.1 Die Datumsfestlegung (erdfeste dreidimensionale Realisation) ist über Referenzpunkte der Hierarchiestufen A, B und C vollzogen. Die Referenzpunkte der Hierarchiestufe
- gehören dem European Reference Frame (EUREF) an,
- gehören in der Bundesrepublik Deutschland dem Deutschen Referenznetz (DREF) an,
- gehören im Land Brandenburg dem Brandenburgischen Referenznetz (BRAREF) an.
3.3.2 Durch Lagefestpunkte, Objektpunkte und sonstige Vermessungspunkte im ETRS89 wird dessen zweidimensionale Realisation mit hoher Dichte vollzogen. Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Realisation hängen von der Bestimmungsqualität des jeweiligen Vermessungspunktes ab.
3.4.1 Abbildungsvorschrift ist die Universal Transversal Mercatorprojection (UTM). Die UTM-Abbildung entspricht einer Gauß-Krüger-Abbildung mit 6° breiten Meridianstreifen unter Ansatz eines Maßstabsfaktors von 0,9996.
3.4.2 Für das Land Brandenburg wird der Meridian 15° ostwärts Greenwich (Mittelmeridian der UTM-Zone 33) als einheitlicher Bezugsmeridian festgelegt. Die auf diesen Meridian bezogenen UTM-Koordinaten erhalten die Kennziffer 3.
3.5.1 Zum ETRS89 weitgehend kompatibel ist das World Geodetic System 1984 (WGS84). Das WGS84 wird durch das Navigation Satellite Timing and Ranging - Global Positioning System (NAVSTAR-GPS) nur himmelsfest realisiert und unterliegt deshalb im Bezug zur Erde gewissen Schwankungen.
3.5.2 Die geringere Definitionsgenauigkeit des WGS84 gegenüber dem ETRS89 ist bei der Verknüpfung von Relativkoordinaten im WGS84 mit Absolutkoordinaten im ETRS89 für Genauigkeitsansprüche bis in den Bereich der Vermessungen gemäß Nummer 2.1 ohne praktische Bedeutung.
4. Das amtliche Bezugssystem der Höhe
4.1.1 Die Bezeichnung lautet "Höhen im System des Deutschen Haupthöhennetzes 1992 (DHHN92)".
4.1.2 Das amtliche Bezugssystem der Höhe wird unter dem Höhenstatus 160 geführt.
4.2 Die Höhen werden als Normalhöhen nach der Theorie von Molodensky berechnet. Die Bezugsfläche ist das mit den GRS80-Konstanten berechnete Quasigeoid. Diese Bezugsfläche wird Normalhöhennull (NHN) genannt, sie verläuft durch den Nullpunkt des Amsterdamer Pegels.
4.3 Das DHHN92 umfaßt im wesentlichen die Bestimmungselemente des Deutschen Haupthöhennetzes 1985, des Staatlichen Nivellementnetzes I. Ordnung der Ausgleichung 1976 und der Verbindungsmessungen zwischen beiden Netzen. Sein Niveau ist durch den Anschluß an die geopotentielle Kote des Knotenpunktes Wallenhorst im United European Levelling Network der Ausgleichung des Jahres 1986 (UELN86) festgelegt.
4.4 Durch Nivellementpunkte (NivP) und sonstige Höhenfestpunkte (SHP) mit Höhen im System des DHHN92 wird dessen Realisierung vollzogen. Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Realisierung hängen von der Bestimmungsqualität des jeweiligen Höhenfestpunktes ab.
5. Das amtliche Bezugssystem der Schwere
5.1.1 Die Bezeichnung lautet "Schwerewerte im System des Deutschen Schweregrundnetzes 1994 (DSGN94)".
5.1.2 Das amtliche Bezugssystem der Schwere wird unter dem Schwerestatus 402 geführt.
5.2 Das Bezugsniveau und der Maßstab sind durch absolute Messungen der Schwerebeschleunigung festgelegt. Korrektionen und Reduktionen erfolgen auf der Basis des ETRS89 und des DHHN92.
5.3 Das Deutsche Hauptschwerenetz 1996 (DHSN96) realisiert durch seine Schwerefestpunkte das System DSGN94. Das DHSN96 besteht im wesentlichen aus den Messungen zum Deutschen Hauptschwerenetz 1982 (DHSN82) und Messungen in den neuen Bundesländern, die an das DSGN94 angeschlossen werden.
6. Nutzung anderer Bezugssysteme
6.1 Vom Anschluß von Vermessungen gemäß Nummer 2.1 an das einheitliche Bezugssystems kann dann abgesehen werden, wenn das Basisinformationssystem gemäß § 1 Abs. 5 VermLiegG für das betreffende Vermessungsgebiet noch nicht hinsichtlich der erforderlichen Komponenten überführt worden ist. In diesen Fällen ist an das vorgegebene Bezugssystem anzuschließen.
6.2 Wichtige andere Bezugssysteme der Lage:
Bezeichnung | Bezugsellipsoid | Zentralpunkt | Grundlegende Realisation | Gauß-Krüger-Abbildung der Gebrauchsfestpunkte |
---|---|---|---|---|
System 42/83 | Krassowski | Pulkowo | Einheitliches astronomisch-geodätisches Netz | 3°-Meridianstreifensystem |
System 42/83 | Krassowski | Pulkowo | Einheitliches astronomisch-geodätisches Netz | 6°-Meridianstreifensystem |
System 40/83 | Bessel | Rauenberg | Transformation des Einheitlichen astronomisch-geodätischen Netzes | 3°-Meridianstreifensystem |
6.3 Wichtiges anderes Bezugssystem der Höhe:
Bezeichnung | Bezugspegel | Grundlegende Realisation | Reduktion |
---|---|---|---|
HN76 | Kronstadt | Staatliches Nivellementnetz I.O. | Normalhöhen |
6.4 Wichtiges anderes dreidimensionales Bezugssystem:
Bezeichnung | Bezugsellipsoid | Lagerung | Realisierung | Koordinaten |
---|---|---|---|---|
WGS84 | WGS84 | Geozentrum | NAVSTAR-GPS | φ,λ,HE / X,Y,Z |
6.5 Wichtiges anderes Bezugssystem der Schwere:
Bezeichnung | Bezugspunkt | Grundlegende Realisation |
---|---|---|
SGN71 | Potsdam (Internationales Gravimetrisches Standardnetz 1971) Der Oberflächenschwerewert ist gegenüber dem Potsdamer Schweresystem um 14 mGal reduziert | Staatliches Gravimetrisches Netz I.O. |
7. Verschlüsselung der Statusangaben
7.1 Lagestatus
Schlüsselzahl | Bedeutung |
---|---|
040 | vorläufige UTM-Koordinaten im ETRS89 |
050 | vorläufige Gauß-Krüger-Koordinaten im System 42/83 (3°-Meridianstreifen) |
130 | festgesetzte Gauß-Krüger-Koordinaten im System 40/83 (3°-Meridianstreifen) |
140 | festgesetzte Gauß-Krüger-Koordinaten im System 42/83 (6°-Meridianstreifen) |
150 | festgesetzte Gauß-Krüger-Koordinaten im System 42/83 (3°-Meridianstreifen) |
384 | dreidimensionale Koordinaten (hier:X,Y) im WGS84 |
389 | dreidimensionale Koordinaten (hier:X,Y) im ETRS89 |
484 | festgesetzte UTM-Koordinaten im WGS84 |
489 | UTM-Koordinaten im ETRS89 |
900 | historische Koordinaten |
7.2 Höhenstatus
Schlüsselzahl | Bedeutung |
---|---|
050 | vorläufige Höhen bezogen auf HN76 |
060 | vorläufige Höhen im System des DHHN92 |
150 | festgesetzte Höhen bezogen auf HN76 |
160 | festgesetzte Höhen im System des DHHN92 |
384 | dreidimensionale Koordinaten (hier:Z) im WGS84 |
389 | dreidimensionale Koordinaten (hier: Z) im ETRS89 |
460 | geopotentielle Koten im System des DHHN92 |
740 | Undulation gemäß Berechnung Denker (GRS80) |
760 | Undulation [(ellipsoidische Höhe im ETRS89) - (Höhe in System des DHHN92)] |
900 | historische Höhen |
7.3 Schwerestatus
Schlüsselzahl | Bedeutung |
---|---|
000 | vorläufiger Schwerewert im System des DSGN94 |
120 | festgesetzter Schwerewert im System des SGN71 |
402 | festgesetzter Schwerewert im System des DSGN94 |
999 | historischer Schwerewert (System Potsdam 1909) |