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Verwaltungsvorschriften über die Anpassung der Behördenbezeichnungen auf Grund der Errichtung des Landesschulamtes

Verwaltungsvorschriften über die Anpassung der Behördenbezeichnungen auf Grund der Errichtung des Landesschulamtes
vom 23. Dezember 2014
(Abl. MBJS/15, [Nr. 2], S.10)

Außer Kraft getreten am 1. September 2017
(Abl. MBJS/15, [Nr. 2], S.10)

Auf Grund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. März 2014 (GVBl. I Nr. 14), bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

 1 - Anpassungsbedarf von Verwaltungsvorschriften

Mit dem Schulbehördenreformgesetz vom 14. März 2014 (GVBl. I Nr. 14) wurde durch Zusammenlegung der staatlichen Schulämter und des Landesinstitutes für Lehrerbildung am 1. Oktober 2014 das Landesschul­amt errichtet. Die sich daraus ergebenden notwendigen redaktionellen Anpassungen der Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erfolgen sukzessive bis spätestens zum 1. August 2017.

2 - Grammatikalische Anpassung

 (1) Soweit in Verwaltungsvorschriften grammati­kalische Formen der Wörter „staatliches Schulamt“ und „Landesinstitut für Lehrerbildung“ verwandt werden, gilt die entsprechende grammatikalische Form des Wortes „Landesschulamt“.

(2) Gemäß § 132 Absatz 1 Satz 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes sind die Leiterin oder der Leiter der Regionalstellen des Landesschulamtes Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Schulleiterinnen und Schulleiter, der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals der Schule. Soweit in Verwaltungsvorschriften grammati­kalische Formen der Wörter „staatliches Schulamt“ mit diesem Bezug verwandt werden, gilt die entsprechende grammatikalische Form der Wörter „Leiterin oder Leiter der Regionalstelle des Landesschulamtes“.

 3 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 in Kraft und am 1. September 2017 außer Kraft.

Potsdam, den 23. Dezember 2014

 Der Minister für Bildung, Jugend und Sport

Günter Baaske