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Aktuelle Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur Bekanntmachung der Erhaltungsziele nach § 33 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Bewirtschaftung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Oberes Temnitztal“


vom 22. März 2004
(ABl./04, [Nr. 22], S.386)

geändert durch Bekanntmachung des MLUV vom 30. November 2007
(ABl./08, [Nr. 3], S.115)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 33 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42), - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er legt die unter Nummer 4 genannten Erhaltungsziele fest sowie die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen und deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung ist durch die zuständigen Behörden zu gewährleisten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Oberes Temnitztal“ und der Gebietsnummer DE-2941-301 an die Europäische Kommission gemeldet. Das Gebiet hat eine Größe von rund 64 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Temnitzquell Pfalzheim 1
Temnitzquell Pfalzheim 2
Temnitzquell Rägelin 2
Temnitzquell Rägelin 4

Die Grenze des Gebietes ist in Flurkarten festgelegt. Maßgeblich ist die Abgrenzung in den Flurkarten. Die Biotopkarte, die Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) und die Zielkarte zum Gebiet sind mit Flurkarten und einer Flurstücksliste beim Landesumweltamt in Potsdam, beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin als untere Naturschutzbehörde in Neuruppin und im Amt Temnitzquell in Walsleben einsehbar.

2 Beschreibung des FFH-Gebietes

Das FFH-Gebiet umfasst den zwischen Pfalzheim und Rägelin liegenden Oberlauf der Temnitz einschließlich seiner Talbereiche. Es ist Bestandteil der naturräumlichen Einheit Wittstock-Ruppiner Heide. Es handelt sich um ein vom Quellbereich ausgehend langsam verbreiterndes Tal mit deutlich sichtbaren Hangkanten. An den Hangfüßen entspringen zahlreiche Quellen. Die Temnitz ist ein schnell fließender Bachlauf. Im Talbereich finden sich meist moorige bis anmoorige Böden. Lediglich im südwestlichen Bereich sind Hügelkuppen mit sandigen Böden vertreten. Das Gebiet ist geprägt durch extensiv genutzte oder aufgelassene Grünlandbereiche feuchter bis frischer Standorte sowie kleinerer Erlenbrüche und Weidengebüsche. Auf den höher gelegenen Kuppen befinden sich Trocken- und Halbtrockenrasen in Verbindung mit kleineren Feldgehölzen und Vorwäldern sowie Nadelholzforsten.

3 Beschreibung und Bewertung der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie deren ökologische Erfordernisse

Flüsse (Temnitz) der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion, Lebensraumtyp-Nummer (LRT-Nummer) 3260/Größe: rund 0,5 Hektar, Erhaltungszustand B

Die Temnitz ist ein schnell fließender, sauerstoffreicher Bachlauf, der von mehreren Hangquellen gespeist wird. Im mittleren und südlichen Bereich des Gebietes wurde der Bachlauf teilweise begradigt. Eine Verbauung der Ufer und der Sohle ist nicht erfolgt. Räumungen des Bachbettes wurden in den vergangenen Jahren nicht vorgenommen. Beschattete und unbeschattete Gewässerabschnitte wechseln einander ab. Sofern weiterhin keine Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann der Bach seine weitgehend natürliche Fließgewässerdynamik erhalten und eine abwechslungsreiche Gewässerstruktur entwickeln. Bei extensiver Nutzung auf den an das Gewässer angrenzenden Flächen findet ein geringer Nährstoffeintrag statt. Die chemisch-biologische Gewässergüteklasse 2 ist zu erhalten.

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae), LRT-Num-mer 91E0/Größe: rund 5 Hektar, Erhaltungszustand B

Als LRT ist ausschließlich der Subtyp Schwarzerlenwald (Nummer 430403) im Gebiet vorhanden. Es handelt sich um Restbestände, die bachbegleitend als Galeriewald vorkommen oder an Quellbereichen und aufgelassenen Teichen kleine Wäldchen bilden. Auf Teilflächen sind starke Wildschäden insbesondere durch Verbiss festzustellen. Die hohen Grundwasserstände, die natürliche Quelltätigkeit sowie die Überflutungsdynamik im Gebiet sind zu erhalten. Angestrebt wird eine den Lebensraum erhaltende forstliche Bewirtschaftung. Der Lebensraumtyp ist nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) geschützt.

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe, LRT-Nummer 6430/Größe: rund 1,6 Hektar, Erhaltungszustand C

Der LRT erstreckt sich bachbegleitend auf 70 Prozent der Streckenlänge im Offenlandbereich und innerhalb der Erlenbrücher. Angestrebt ist der Erhalt beziehungsweise die Schaffung günstiger Standortbedingungen entlang der Gewässerufer, das heißt, die Gewährleistung hoher Grundwasserstände und geringer Nährstoffzufuhr von den angrenzenden Flächen. Die regelmäßige, jährliche Nutzung der Uferränder durch Beweidung oder Mahd ist ebenso zu vermeiden wie die Sukzession der Flächen. Der Lebensraumtyp ist nach § 32 BbgNatSchG geschützt.

Fischotter (Lutra lutra), Erhaltungszustand B

Der Fischotter benötigt großflächig vernetzte semiaquatische Lebensräume. Die im Gebiet lebende Population ist innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebietes nicht isoliert. Zur Erhaltung des Habitates ist die derzeitige Gewässerdynamik im Gebiet beizubehalten. Die Zerschneidung von Migrationskorridoren durch Verkehrstrassen oder Ufer- und Sohlbefestigungen ist zu vermeiden. Die Uferbereiche sind in naturnahem und störungsarmem Zustand zu erhalten.

Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), Erhaltungszustand C

Der Fundort der Schmalen Windelschnecke befindet sich im südlichen Bereich des FFH-Gebietes, westlich der Temnitz. Die Windelschnecke benötigt als Lebensraum Feuchtwiesenbereiche mit Seggenbeständen. Die hohen Grundwasserstände im Gebiet sind zu erhalten. Ferner sind eine extensive Nutzung und der geringe Nährstoffeintrag zum Erhalt des Habitates erforderlich.

Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand

4 Erhaltungsziele

Ziel ist die Erhaltung

  • der Temnitz als Fluss der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (Fließgewässergesellschaften),
  • der Auenwälder mit Alnus glutinosa (Schwarzerle) und Fraxinus excelsior (Gemeine Esche) und
  • der Population des Fischotters (Lutra lutra)

sowie die Entwicklung und Wiederherstellung

  • der feuchten Hochstaudenfluren der planaren Stufe und
  • der Population der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior).

5 Bestand und Bewertung der nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope sowie von Biotopen, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten LRT und Arten haben

Ungefasste Quellbereiche mit und ohne Gehölzbewuchs (§ 32 BbgNatSchG)

Im Gebiet liegen zwei Quellbereiche mit jeweils mehreren Quellen. Diese Bereiche sollen nicht genutzt werden.

Teiche

Die beiden Teiche liegen nördlich von Rägelin. Der westliche Teich wird als Angel- und Badegewässer genutzt, während der Teich zur Temnitz hin nur schwer zugänglich und zum Teil verlandet ist. Maßnahmen zur Aufwertung der Teiche sind nicht erforderlich.

Gräben

Es handelt sich um mehrere zur Temnitz hin entwässernde Gräben, die für die Entwässerung der Quellbereiche an den Hangkanten angelegt worden sind. Die Gräben wurden in den vergangenen Jahren nicht geräumt. Es sollte auch weiterhin keine Grabenpflege erfolgen, damit eine erhöhte Wasserrückhaltung im Gebiet gewährleistet werden kann.

Trocken- und Halbtrockenrasen (§ 32 BbgNatSchG)

Diese Flächen finden sich im südlichen Bereich des FFH-Gebietes auf Sandkuppen. Sie sind teilweise ruderalisiert, auf Teilflächen finden sich fortgeschrittene Sukzessionsbereiche. Auf den Flächen sollte eine extensive Grünlandpflege in Form von Mahd oder Beweidung durch Schafe oder Rinder erfolgen.

Grünland frischer bis feuchter Standorte (teilweise § 32 BbgNatSchG)

Es handelt sich um weitgehend extensiv genutztes Grünland beziehungsweise aus jagdlichen Gründen gemähte Flächen. Bis auf zwei kleinere Teilbereiche im Westen und Norden des Gebietes liegen die genutzten Grünlandflächen überwiegend im Süden des Gebietes. Eine extensive Grünlandbewirtschaftung nach den Maßgaben der Agrarumweltprogramme soll aufrechterhalten werden.

Aufgelassenes Grünland frischer bis feuchter Standorte

Die aufgelassenen Grünlandstandorte befinden sich im mittleren und nördlichen Teil des FFH-Gebietes. Es dominieren nitrophile Hochstauden oder Röhricht-Großseggenverbände. Aufgrund der hohen Wasserstände ist eine regelmäßige, landwirtschaftliche Bodennutzung nicht mehr zu gewährleisten. Auf diesen Flächen soll eine Auwaldentwicklung durch Sukzession erfolgen.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist auch die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung vertretbar, sofern sie in extensiver Form erfolgt.

Feldgehölze, Baumreihen und kleine Wäldchen

Die Gehölze sind zu erhalten. Bei Nachpflanzungen sind standorttypische Gehölze heimischer Herkunft zu verwenden.

6 Umsetzung

Geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 4 aufgeführten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet oder durchgeführt werden.

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die hierüber die untere Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

7 In-Kraft-Treten

Dieser Erlass tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Anlagen